Kennzeichen Zusatzmarkierung E - Wofür?

auch google:

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass mit der 26. KFG-Novelle, BGBl. I Nr. 117/2005, Ziffer 51, die §§ 39a und 39b des Kraftfahrgesetzes entfallen sind. Damit sind die Pflichten zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit herabgesetztem hzG (kreisrunde gelbe Tafel mit Buchstaben „E“) und höherem Höchstgewicht (kreisrunde gelbe Tafel mit Buchstaben „H“) weggefallen.
Dafür wurde die Bestimmung in § 101 Abs. 7 KFG wie folgt geändert:
„(7) Der Lenker eines Kraftfahrzeuges hat auf Verlangen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht an Ort und Stelle oder bei einer nicht mehr als 10 km, bei Fahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h 3 km von seinem Weg zum Fahrtziel entfernten Waage prüfen zu lassen, ob das höchste zulässige Gesamtgewicht oder die höchsten zulässigen Achslasten des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges oder eines mit diesem gezogenen Anhängers überschritten wurden. Wurde eine Überschreitung festgestellt, so hat der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges die Kosten des Wägens und bei einem angeordneten Ab- oder Umladen die Kosten der allfälligen Nachwägungen zu ersetzen; der Lenker des Kraftfahrzeuges gilt als Vertreter des Zulassungsbesitzers, falls dieser nicht selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter anwesend ist. Der Landeshauptmann hat den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht die zur Prüfung des Gesamtgewichtes und der Achslasten an Ort und Stelle erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.“
 
Danke, ihr seid wohl besser im suchen.

Bedeutet also, FZ ist abgelastet. Scheint mit den neueren 3,5-Tonnen-Führerscheinen zusammenzuhängen.

Kommt womöglich von E-asy, also leicht, hihi.
 
Nachdem es ein Feuerwehrfahrzeug ist - wohl ein 5To Fahrgestell abgelastet, damit auch einer mit B-Führerschein (in AT bis 3,5 to Höchstzul. Gesamtgewicht) damit fahren kann...
 
Nachdem es ein Feuerwehrfahrzeug ist - wohl ein 5To Fahrgestell abgelastet, damit auch einer mit B-Führerschein (in AT bis 3,5 to Höchstzul. Gesamtgewicht) damit fahren kann...
Das war wohl der Gedanke.

Wo der Sinn liegt, bleibt mir verborgen, schließlich darf jeder mit B-Schein 3,5 Tonner fahren, egal ob abgelastet oder nicht.

Aber das Schild gibt es ja nicht mehr.
 
Wie gesagt - ich nehme an das Fahrgestell darf mehr als die 3,5 To - gerade bei Feuerwehrfahrzeugen gern genommen, da die mit der Ausrüstung dann fast ständig bei den 3,5 to liegen, und dadurch schwer fahrbar werden - da ist ein 4 to oder mehr Fahrgestell, das nicht am Limit läuft wesentlich angenehmer zu fahren - man muß bedenken die Jungs und Mädels fahren durchaus im Grenzbereich im Einsatzfalle und nicht alle haben C-Schein... gab sogar mal eine Initiative bei der Feuerwehr bis 5 to mit B-Schein zuzulassen - ist ber im Sande verlaufen...
 
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Bedeutet also, FZ ist abgelastet.
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Unabhängig von den Antworten zu der „E“-Frage (da hätte ich null Ahnung), wenn die Typenschilder auf den Photos noch die richtigen sind hat das Ding von Haus aus ein zul. Gesamtgewicht von 3,5t.

Aus https://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_T_1
„Die Typenbezeichnungen entsprechen dem Schema, das Mercedes-Benz auch bei größeren Lastkraftwagen anwendet, und setzen sich aus dem (abgerundeten) zulässigen Gesamtgewicht und der (ungefähren) Leistung in PS zusammen.“

https://passport-diary.com/mercedes-310-allrad-der-bremer-t1-als-4x4/

Ist aber `ne nette Kiste. Mit der kleineren Ausführung (207) bin ich dreimal nach Syrien gefahren. Hat klaglos so einiges über sich ergehen lassen.
 
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