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Hallo zusammen!
Heute kam die KFZ-Steuer-Rechnung und ich bin fast aus den Latschen gekippt! Die wollen doch tatsächlich 500,-EUR von mir! Jetzt hab ich mal beim ADAC geguckt und da steht folgendes, als Voraussetzung für den "günstigen" Steuersatz von ~15,-EUR/100:
2) Hat das Kfz. einen Hubraum von 1400 bis 2000 ccm, muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden, dass der Abgasstandard den Anforderungen einer der folgenden Richtlinien entspricht: Anlage XXIII StVZO od. RL 70/220/EWG Anhang III A (entspr. den Abgasgrenzwerten der Anlage XXIII StVZO) oder RL 91/441/EWG.
3) Nur für Kfz. mit Ottomotor, die vor dem 26.7.95 mit einem G-Kat ausgerüstet wurden. Als Nachweis gilt der Eintrag im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 „Antriebsart“ Otto/G-Kat und dahinter die Zahl 51. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 wird ebenfalls akzeptiert.
Soweit so gut. Habe gesehen, dass in meinem KFZ-Schein bei 5 nach wie vor Otto und Schlüssel 01 steht, im Brief wurde das jedoch geändert, in Otto/G-Kat und Schlüssel 51. Was ist nun zu tun? Haben die bei der Zulassung einfach nur gepennt und die Änderungen aus dem Brief nicht übertragen oder fehlt noch was???
Vielen Dank schonmal vorab!!!!
Grüße,
Volker
EDIT: Es handelt sich um einen 9000 2,0 16V, Modell 88, EZ 12/87
Heute kam die KFZ-Steuer-Rechnung und ich bin fast aus den Latschen gekippt! Die wollen doch tatsächlich 500,-EUR von mir! Jetzt hab ich mal beim ADAC geguckt und da steht folgendes, als Voraussetzung für den "günstigen" Steuersatz von ~15,-EUR/100:
2) Hat das Kfz. einen Hubraum von 1400 bis 2000 ccm, muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden, dass der Abgasstandard den Anforderungen einer der folgenden Richtlinien entspricht: Anlage XXIII StVZO od. RL 70/220/EWG Anhang III A (entspr. den Abgasgrenzwerten der Anlage XXIII StVZO) oder RL 91/441/EWG.
3) Nur für Kfz. mit Ottomotor, die vor dem 26.7.95 mit einem G-Kat ausgerüstet wurden. Als Nachweis gilt der Eintrag im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 „Antriebsart“ Otto/G-Kat und dahinter die Zahl 51. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 wird ebenfalls akzeptiert.
Soweit so gut. Habe gesehen, dass in meinem KFZ-Schein bei 5 nach wie vor Otto und Schlüssel 01 steht, im Brief wurde das jedoch geändert, in Otto/G-Kat und Schlüssel 51. Was ist nun zu tun? Haben die bei der Zulassung einfach nur gepennt und die Änderungen aus dem Brief nicht übertragen oder fehlt noch was???
Vielen Dank schonmal vorab!!!!
Grüße,
Volker
EDIT: Es handelt sich um einen 9000 2,0 16V, Modell 88, EZ 12/87