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Liebe Gemeinde,
nachfolgendes betrifft des 9-3 des Sohnes meiner Liebsten, erworben vor etwa 3 Monaten (das Auto..) beim Saab-Händler mit Händler-Garantie (kein Schutzbrief)
MY 2002, rd. 140 TKM, neuer Lader bei 130TKM, guter optischer und techn. Zustand am Tag der Probefahrt, soweit dies erkennbar ist.
Manchmal klebt einem ja der Schlick am Schuh
..und vorab: ich suche hier keine -unzulässige- REchtsberatung sondern evtl. Tipps und Hinweise.
Der erste Defekt kam nach ca. 1500 km - Lichtmaschine hinüber, natürlich jenseits der Heimat und des Händlers. Bei nächstliegendem Saab-Service gegen Tausch-Lima instandgesetzt. Der Verkäufer hat sich im Rahmen einer Kulanz-Absprache mit rd. 40% beteiligt, da er ja keine Möglichkeit der NAchbesserung hatte.
++
Nun dies ganz aktuell
Auf der AB defekt des Aggregateriemens - Abschleppen seitens ADAC wiederum (Zufall oder Schicksal) in die Werkstatt, welche die Lima gewechselt hat.
Da die Werkstatt geschlossen hatte, erfolgte sogenannter "Tüten-Auftrag" in den Briefkasten.
Der Sohnemann fuhr dann weiter für 1 Woche in Urlaub, nachdem er die Abholung des Fzg. privat geregelt hatte.
Werkstatt erneuert: Riemen und Spanner und Simmering Steuerseite (festgestellter Ölverlust ,Umfang unklar, da es bereits bei der Lima-Rep. einen Hinweis, aber keinen größeren Ölverlust gab mit dem Hinweis: Sollte gelegentlich erneuert werden).
Fzg. wird vom Freund abgeholt ; bei der Fahrt geht das Fzg. aus und es gibt KLappergeräusche. Fzg. wird daraufhin ortsnah zu bekannter freier WErkstatt gebracht.
Dort wird ein Lagerschaden diagnostiziert, allerdings ohne weitere Demontagearbeiten.
Jedenfalls heißt es dort: Fzg. stehenlassen.
Nun haben wir ein delikates Problem:
Sollte wirklich ein Motorschaden vorliegen ist der Verkäufer am Zug - allerdings muss das Auto dort erst hin (230 km)
Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob hier bei der Reparatur evtl. ein Fehler eingebracht wurde oder etwas ganz anderes klappert. Mal eben mit einem Fachmann aus der Familie dahin geht nicht - sind auch wieder rd. 200 km)
Dann hätten wir ein ganz anderes Gewährleistungsproblem.
Fragen hierzu:
Sind im Forum Fälle bekannt, wo es nach Ausfall des Aggregateriemens zu Schäden am Motor kam, weil der Wasserkreislauf dann ja sofort ausfällt.
Sog. Händler-Gewährleistung ist ja häufiger in Anwendung, besonders bei älteren, preiswerten Fahrzeugen.
Welche ERfahrungen/Vorgehensansätze gibt es, wenn die Entfernung Schadensort - Werkstatt relativ groß ist.
Fahre selbst seit Urzeiten Saab - ohne ähnliche Probleme - und habe jetzt das erste Mal bei einer Fzg. Empfehlung richtig ins Klo gegriffen.
Möchte dem jungen Mann gerne behilflich, zumal der derzeit von unserer Marke "gründlich bedient" ist.
Grüßle aus dem Südwesten der Republik
Jazzer2005
nachfolgendes betrifft des 9-3 des Sohnes meiner Liebsten, erworben vor etwa 3 Monaten (das Auto..) beim Saab-Händler mit Händler-Garantie (kein Schutzbrief)
MY 2002, rd. 140 TKM, neuer Lader bei 130TKM, guter optischer und techn. Zustand am Tag der Probefahrt, soweit dies erkennbar ist.
Manchmal klebt einem ja der Schlick am Schuh
..und vorab: ich suche hier keine -unzulässige- REchtsberatung sondern evtl. Tipps und Hinweise.
Der erste Defekt kam nach ca. 1500 km - Lichtmaschine hinüber, natürlich jenseits der Heimat und des Händlers. Bei nächstliegendem Saab-Service gegen Tausch-Lima instandgesetzt. Der Verkäufer hat sich im Rahmen einer Kulanz-Absprache mit rd. 40% beteiligt, da er ja keine Möglichkeit der NAchbesserung hatte.
++
Nun dies ganz aktuell
Auf der AB defekt des Aggregateriemens - Abschleppen seitens ADAC wiederum (Zufall oder Schicksal) in die Werkstatt, welche die Lima gewechselt hat.
Da die Werkstatt geschlossen hatte, erfolgte sogenannter "Tüten-Auftrag" in den Briefkasten.
Der Sohnemann fuhr dann weiter für 1 Woche in Urlaub, nachdem er die Abholung des Fzg. privat geregelt hatte.
Werkstatt erneuert: Riemen und Spanner und Simmering Steuerseite (festgestellter Ölverlust ,Umfang unklar, da es bereits bei der Lima-Rep. einen Hinweis, aber keinen größeren Ölverlust gab mit dem Hinweis: Sollte gelegentlich erneuert werden).
Fzg. wird vom Freund abgeholt ; bei der Fahrt geht das Fzg. aus und es gibt KLappergeräusche. Fzg. wird daraufhin ortsnah zu bekannter freier WErkstatt gebracht.
Dort wird ein Lagerschaden diagnostiziert, allerdings ohne weitere Demontagearbeiten.
Jedenfalls heißt es dort: Fzg. stehenlassen.
Nun haben wir ein delikates Problem:
Sollte wirklich ein Motorschaden vorliegen ist der Verkäufer am Zug - allerdings muss das Auto dort erst hin (230 km)
Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob hier bei der Reparatur evtl. ein Fehler eingebracht wurde oder etwas ganz anderes klappert. Mal eben mit einem Fachmann aus der Familie dahin geht nicht - sind auch wieder rd. 200 km)
Dann hätten wir ein ganz anderes Gewährleistungsproblem.
Fragen hierzu:
Sind im Forum Fälle bekannt, wo es nach Ausfall des Aggregateriemens zu Schäden am Motor kam, weil der Wasserkreislauf dann ja sofort ausfällt.
Sog. Händler-Gewährleistung ist ja häufiger in Anwendung, besonders bei älteren, preiswerten Fahrzeugen.
Welche ERfahrungen/Vorgehensansätze gibt es, wenn die Entfernung Schadensort - Werkstatt relativ groß ist.
Fahre selbst seit Urzeiten Saab - ohne ähnliche Probleme - und habe jetzt das erste Mal bei einer Fzg. Empfehlung richtig ins Klo gegriffen.
Möchte dem jungen Mann gerne behilflich, zumal der derzeit von unserer Marke "gründlich bedient" ist.
Grüßle aus dem Südwesten der Republik
Jazzer2005