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Hi,
eine gute Freundin von mir hat letztens in Holland wegen Falschparkens ein Knöllchen bekommen - oder besser: Es fehlten 1,50 € Parkgebühr, die nachzubezahlen wären. Der Parkplatz war regulär.
Auf dem Knöllchen stand, dass man sie mit dem Halter des Fahrzeugs in Verbindung setzen würde.
Lange kam nichts (Passiert im Juni 2009).
Jetzt kam ein Schreiben eines Inkassounternehmens hereingeflattert (ABM Amro), sie solle 1,50 € zuzüglich 50 € Verwaltungsgebühr bezahlen.
Widerspruch wäre möglich.
Fehlt da nicht eine Bezahlaufforderung wie man sie in Deutschland erhalten würde?
Gruß
Thomas
eine gute Freundin von mir hat letztens in Holland wegen Falschparkens ein Knöllchen bekommen - oder besser: Es fehlten 1,50 € Parkgebühr, die nachzubezahlen wären. Der Parkplatz war regulär.
Auf dem Knöllchen stand, dass man sie mit dem Halter des Fahrzeugs in Verbindung setzen würde.
Lange kam nichts (Passiert im Juni 2009).
Jetzt kam ein Schreiben eines Inkassounternehmens hereingeflattert (ABM Amro), sie solle 1,50 € zuzüglich 50 € Verwaltungsgebühr bezahlen.
Widerspruch wäre möglich.
Fehlt da nicht eine Bezahlaufforderung wie man sie in Deutschland erhalten würde?
Gruß
Thomas