Kurzzeitkennzeichen - darf ich oder nich'?!?!

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Ich glaub hier bin ich im richtigen Bereich!

Habe zugeschlagen und unserer Familie endlich einen 89er 900 4/5-Türer angelacht. Jetzt ist die Frage wie ich den nach Hause bekomme (abgemeldet-seit zwei Jahren, fahrbereit, techn. gut). Also Kurzzeitkennzeichen oder Hänger?

Kurzzeitkennzeichen: Ich weiß nich, was der Vorbesitzer so alles gemacht oder nicht gemacht hat an dem guten Stück. und dann gleich 300km auffe Bahn damit?! Ich weiß nich.

Hänger: Mein 9000er der als Zugfahrzeug dienen soll, ist zur Zeit nicht zugelassen, aber einsatzbereit. Jetzt die Bömmel-Frage: DARF ICH AN AN FAHRZEUG DAS MIT KURZZEITKENNZEICHEN "ANGEMELDET" IST EINEN HÄNGER HÄNGEN AUF DEM EIN FAHRZEUG TRANSPORTIERT WIRD???:confused::confused:

Zulassungstelle sagt: "Wir können uns nicht vorstellen, daß das nicht gehen soll." Hmm... :rolleyes:

Weiß hier jemand im Forum was darüber???
 
wo soll das Problem sein? Der Hänger ist aber angemeldet, oder?
 
jepp! Stimmt ich vergaß: Der Hänger ist natürlich angemeldet und steht so'n bischen rum.... :rolleyes:
 
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für Probe- und Überführungsfahrten gedacht. Da auf dein Zugfahrzeug aber beides nicht zutrifft (Überführt wird ja das Auto auf dem Hänger) solltest du dich nicht erwischen lassen, falls du das wirklich vorhast.
 
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für Probe- und Überführungsfahrten gedacht. Da auf dein Zugfahrzeug aber beides nicht zutrifft (Überführt wird ja das Auto auf dem Hänger) solltest du dich nicht erwischen lassen, falls du das wirklich vorhast.
Immer eine schöne Geschichte für die Dumpfmützchen vorbereiten und auf Abruf parat haben.
Wenn möglich mit Belegen, daß *wirklich * auch die Zugmaschine mit überführt wird.
Waren halt zwei Autos zu holen. Eines fahrbereit, das andere nicht..
Hänger wurde schon früher da hin gebracht, war ja schließlich viel Arbeit, die alte Karre aufzuladen - das geht nicht an einem Tag, Herr Oberwichtelwachtmeister...

Und ansonsten - immer schon haarschart an den Vorschriften vorbei, dafür sind sie da !!
Aber in deren Rufweite bleiben, sonst wird's teuer.
 
Immer eine schöne Geschichte für die Dumpfmützchen vorbereiten und auf Abruf parat haben.
Wenn möglich mit Belegen, daß *wirklich * auch die Zugmaschine mit überführt wird.
Waren halt zwei Autos zu holen. Eines fahrbereit, das andere nicht..
Hänger wurde schon früher da hin gebracht, war ja schließlich viel Arbeit, die alte Karre aufzuladen - das geht nicht an einem Tag, Herr Oberwichtelwachtmeister...

Und ansonsten - immer schon haarschart an den Vorschriften vorbei, dafür sind sie da !!
Aber in deren Rufweite bleiben, sonst wird's teuer.

Damit ist wohl alles gesagt :smile:
 
Immer eine schöne Geschichte für die Dumpfmützchen vorbereiten und auf Abruf parat haben.
Wenn möglich mit Belegen, daß *wirklich * auch die Zugmaschine mit überführt wird.
Waren halt zwei Autos zu holen. Eines fahrbereit, das andere nicht..
Hänger wurde schon früher da hin gebracht, war ja schließlich viel Arbeit, die alte Karre aufzuladen - das geht nicht an einem Tag, Herr Oberwichtelwachtmeister...

Und ansonsten - immer schon haarschart an den Vorschriften vorbei, dafür sind sie da !!
Aber in deren Rufweite bleiben, sonst wird's teuer.

Ob das klappt kommt wohl auf den Dumpfheitsgrad der Mütze an :biggrin:
 
Fakt ist , Du darfst mit Roten Nummern einen Anhänger ziehen , aber nicht benutzen/beladen.
 
Fakt ist , Du darfst mit Roten Nummern einen Anhänger ziehen , aber nicht benutzen/beladen.

Yipp.
Der Beweis:
Willkommen in Deutsch-Vorschriftistan.

analog dazu:
Du darfst im Vollrausch Dein Auto quer durch die Republik nach Hause schieben - aber bei einer Notübernachtung nicht den Motor wegen der Heizung einschalten, sonst wird Dir eine Trunkenheitsfahrt unterstellt.
 
Yipp.
Der Beweis:
Willkommen in Deutsch-Vorschriftistan.

analog dazu:
Du darfst im Vollrausch Dein Auto quer durch die Republik nach Hause schieben - aber bei einer Notübernachtung nicht den Motor wegen der Heizung einschalten, sonst wird Dir eine Trunkenheitsfahrt unterstellt.

Was auch gilt, wenn du auf dem Beifahrersitz sitzt..

(Hat mein Fahrlehrer (nein, nicht Ziehmy, war Klasse 2) so erlebt...und konnte sich nur rauswinden, weil er seine Tätigkeit als Fahrlehrer als Begründung genommen hat und dann den Beamten erklärt hat, dass er ganz genau wusste, was er da tat und warum)...
 
Und was ist wenn ich eine Probefahrt unter Last (also mit beladenem Hänger) machen will?
Muß doch schließlich auch getetestet und erprobt werden!?!
 
Und was ist wenn ich eine Probefahrt unter Last (also mit beladenem Hänger) machen will?
Muß doch schließlich auch getetestet und erprobt werden!?!

Ich sehe, wir haben uns in etwa verstanden...

Wie willst Du denn ohne Last herausfinden, ob...

- die Auflaufbremse auch im Notfall funktioniert? Schließlich soll ja der Hänger demnächst in verkehrssicherem Zustand verkauft werden, und Du hast kein anderes Zugfahrzeug zum ausprobieren...

- die Hängerkupplung und Beleuchtungsanschlüsse noch intakt sind? Der Zugwagen soll übermorgen zum TüV und dann ganz normal zugelassen werden.

Oder passend zur perversen Zeit in diesem Land:
"Wir sind auf dem Weg zum Schrottplatz - das gibt zwei mal jeweils 2500,- Euronen... - Den Hänger nehm ich dann in der U-Bahn wieder mit nach Hause..."

Sei aber trotzdem vorsichtig, das Geschmeiß mit den grünen Mützchen kann durch solch einer Fuhre *wesentlich* mehr Fleißpünktchen für die eigene Leistungsbewertung ergattern, als durch das Verknacken von falschparkenden Omis...
 
Wir waren 18. Ein Freund hatte seinen 323i brandneu...nach 1,5 Tankfüllungen in der Innenstadt hielt uns die Renn Leitung an und wollte uns wegen unnötigen Hin und Herfahrens anzeigen....mein Freund antwortete: Wir testen den Spritverbrauch im Stadtverkehr....:biggrin:
 
Das rechtliche Problem liegt nicht nur beim Kurzkennzeichen sondern auch beim Gesamtgewicht des Hängers mit Saab 900 obendrauf!
Ich kenn die zulässige Anhängelast beim 9000 nicht, aber ein 900 hat ein Leergewicht von knapp 1200 kg (je nach Ausstattung sogar drüber) der letzte Trailer den ich mal gemietet hatte wog rund 400 kg.
Zusammen also um die 1,6 t!
Damit ist die zulässige Anhängelast bei den meisten Zugfahrzeugen überschritten.
Also z.B. die Sitze raus und in den Kofferraum vom Zugfahrzeug. Das bringt schon ein paar Kilo:cool:

Motor brächte noch mehr ist aber den Motor rauszunehmen, aber....:biggrin:
 
Ich kenn die zulässige Anhängelast beim 9000 nicht, aber ein 900 hat ein Leergewicht von knapp 1200 kg (je nach Ausstattung sogar drüber) der letzte Trailer den ich mal gemietet hatte wog rund 400 kg.
Zusammen also um die 1,6 t!

Je nach Variante darf der 9k bis zu 1,8 t gebremst schleppen.
 
Wenn Du das Fz. bei Deiner "Hausversicherung" versicherst, gibts die Deckungskarte umsonst...
Nicht immer...

Bin beim HDI, mit insg. 3 Autos und zwei Motorrädern versichert. Trotzdem gab es die Deckungskarte nur dann kostenlos, wenn innerhalb von 4-6 Wochen das Fahrzeug auch beim HDI angemeldet wurde.
 
Jo,so ist es auch bei mir.Wurde der Wagen nicht zugelassen,kam eine Rechnung von 96 Euro :eek: von der Versicherung.Das hab ich nur 2 mal mit mir machen lassen.Die 36 Euro aus obigem Link find ich ok,mit den Kennzeichen bin ich dann immer komplett bei 56 Euro.Das geht schon für die 5 Tage.
 
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