Lagerungspreise

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SAAB
900 I
Baujahr
1993
Turbo
FPT
Ich habe meine Honda CBR 600 F vor fast 4 Jahren verkauft, allerdings ohne montierten Serienauspuff, habe aber dem Käufer gesagt er solle diesen später bei mir abholen:cool:
Jetzt meldet sich der Kerle doch nach fast 4 Jahren:eek:, er wolle den Auspuff abholen, ich habe diesen sogar noch, wollte ihn bei ricardo.ch rein machen!:redface:
jetzt meine Frage, wieviel kann ich bei ihm als Lagegebühr verlangen?:biggrin:
 
Sei doch froh, dass er Dir den Hobel nicht zurückbringt...:biggrin::biggrin:
 
Ist doch schon so lustig genug... wenn ihr gut in Kontakt seid (*hüstel*), also das zusammen klappt:
'ne kleine Runde machen und er soll erzählen, was er mit deiner Maschine bisher so erlebt hat.
Ist doch viel mehr wert als ein paar anonyme Taler...
 
wenn du es nach 4 jahren noch nicht geschafft hast ihn bei ricardo.ch einzustellen bis doch froh das er ihn nimmt. besser wie ein nichtzahlender der das ding dann doch nicht nimmt :-) und du ihn wieder 4 jahre lang liegen hast
 
na toll, danke für die Tips, bei richardo geht das ding sicher weg für 30 Euro
 
na toll, danke für die Tips, bei richardo geht das ding sicher weg für 30 Euro

Du hast den Auspuff ja mit verkauft.

Wenn das mit im Kaufvertrag steht, bist Du sogar zur Lagerung verpflichtet. Da Du wahrscheinlich keine Abholfrist vereinbart hast, hast Du die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Du hättest also ankündigen müssen, dass Du den Auspuff nach einer bestimmten Frist dem Schrott zuführst oder ihn anderweitig veräußerst.

Ebenso hättest Du ankündigen müssen, dass Du ab einem bestimmten Zeitpunkt Lagergebühr in Rechnung stellen wirst.

So aber kannst Du froh sein, dass Du den Auspuff noch hast.

Du könntest dem Käufer höchstens mündlich ein gewisses Schudgefühl einreden und ihm sagen, dass er Dir für Deine Gutmütigkeit eine Flasche Wein mitbringen soll. :smile:
 
Du hast den Auspuff ja mit verkauft.

Wenn das mit im Kaufvertrag steht, bist Du sogar zur Lagerung verpflichtet. Da Du wahrscheinlich keine Abholfrist vereinbart hast, hast Du die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Du hättest also ankündigen müssen, dass Du den Auspuff nach einer bestimmten Frist dem Schrott zuführst oder ihn anderweitig veräußerst.

Ebenso hättest Du ankündigen müssen, dass Du ab einem bestimmten Zeitpunkt Lagergebühr in Rechnung stellen wirst.

So aber kannst Du froh sein, dass Du den Auspuff noch hast.

Du könntest dem Käufer höchstens mündlich ein gewisses Schudgefühl einreden und ihm sagen, dass er Dir für Deine Gutmütigkeit eine Flasche Wein mitbringen soll. :smile:
Ich Danke dir für die Rechtsbelehrung,
aber es Existiert nur ein Mündlicher Kaufvertrag, es steht also Ausage gegen Ausage, aber das mit dem Wein, tönt nicht schlecht
 
guck doch mal ob "dein" Mopped nicht bei ricardo.ch steht :biggrin:

Evtl unter Angabe das der original Auspuff dabei ist :biggrin:
 
Ich habe meine Honda CBR 600 F vor fast 4 Jahren verkauft, allerdings ohne montierten Serienauspuff, habe aber dem Käufer gesagt er solle diesen später bei mir abholen:cool:
Jetzt meldet sich der Kerle doch nach fast 4 Jahren:eek:, er wolle den Auspuff abholen, ich habe diesen sogar noch, wollte ihn bei ricardo.ch rein machen!:redface:
jetzt meine Frage, wieviel kann ich bei ihm als Lagegebühr verlangen?:biggrin:


Immer dieser Ärger mit den "unten Gebliebenen":biggrin:
Doch der Tipp mit der Flasche Wein hätte schon Stil, vorausgesetzt der "KERL" kommt
nicht mit so einem billigen Fusel an:rolleyes:

Schöne Grüße nach ShangHAI / Schweiz ->
 
Immer dieser Ärger mit den "unten Gebliebenen":biggrin:
Doch der Tipp mit der Flasche Wein hätte schon Stil, vorausgesetzt der "KERL" kommt
nicht mit so einem billigen Fusel an:rolleyes:

Schöne Grüße nach ShangHAI / Schweiz ->
So, das habe ich ihm am 5 Juni per SMS geschrieben
"dass, er das Teil abholen könne gegen eine Flasche Wein, aber bitte kein Kochwein"
und die Antwort,:confused: ist bis jetzt ausgeblieben :biggrin:
 
So, das habe ich ihm am 5 Juni per SMS geschrieben
"dass, er das Teil abholen könne gegen eine Flasche Wein, aber bitte kein Kochwein"
und die Antwort,:confused: ist bis jetzt ausgeblieben :biggrin:


in den nächsten 4 jahren also nicht die handynummer wechseln
 
Was für ein Baujahr war deine CBR eigentlich?
 
in den nächsten 4 jahren also nicht die handynummer wechseln
ich send ihm nochmals ein SMS & ich hab sogar seine Email adresse gefunden, da schreib ich, dass er bis ende Juni das teil abholen kann, danach wandert das Teil auf Ricardo.ch, für ab 1.- fr.:cool:
aber ich sende das nur mit Lesebestätigung!:biggrin:
 
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