Elektrik LED-Doppel-Fahnenbirnen

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Hat jemand in seinem Auto anstelle der Standard-Doppel-Faden-Birnen irgendwas mit LED-Technik? Legal meine ich natürlich. Oder andere Leuchtmittel im Außenbereich? Im Innenbereich habe ich fast alles auf LED umgestellt. Welche Leuchtmittel nehmt Ihr für welche Einsatzzwecke?

Ich habe mir einige BAY15D Sockellampen angesehen, die als Ersatz für Doppelfadenlampen fungieren sollen. Ich frage mich, ob die auch wirklich zwei verschiedene Leuchtstärken umsetzen. In keiner Beschreibung fand ich bisher etwas konkretes dazu...
 
Jep...habe die Bay15D für den 99 und 96 getestet.... und wieder verworfen. Hat kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht. Licht war sogar dunkler als das der normalen. Und hatte eine sehr schlechte Lichtverteilung. Zumindest für Rück-/Bremslicht. Habe es im 99 jetzt als Standlicht.
 
Wann war das? Die Dinger werden fast jeden Monat heller, weil einfach mehr LEDs verbaut werden. Und welchen Hersteller hattest du gewählt?
 
Vor 2 Wochen.

Und es war Chinaware. Ich konnte aber bisher auch nichts anderes finden, das von der Konstruktion her anders wäre als die Dinger.
 
Kann ich für W5W bestätigen - auch wenn es nicht genau zum Topic passt.
 
gibt es denn inzwischen eine Prüfvorschrift um LED-Ersatz StVO konform für normale Birnen prüfen u kommen? Ich meine daran scheitert es bisher.
 
gibt es denn inzwischen eine Prüfvorschrift um LED-Ersatz StVO konform für normale Birnen prüfen u kommen? Ich meine daran scheitert es bisher.
Naja... nachdem ich es jetzt mal probiert habe kann ich nach vollziehen warum es daran scheitert....
 
Heißt das, der 99 hat keine ABE mehr? :redface:
Immer wieder dieses ABE-Thema ...
NEIN!
Da geht nicht gleich die ABE über die Wupper, wenn 'falsche' Felgen oder falsche Leuchtmittel verbaut werden. Das muss doch mal irgendwie aus den Köpfen raus zu bekommen sein, dass bei jedem Sch..ss die ABE flöten geht.
NEIN!
Das ist seit irgendwann '93 oder '94 nicth mehr so. Abgas- und Geräuschverhalten sind nach wie vor klar relevant. Der Rest eigentlich nur, wenn eine Gefährdung davon ausgeht.

Hatte hier vor Jahren mal die offiziellen Texte 'alt' & 'neu' gegenüber gestellt. Ist jetzt aber sicher auch schon wieder 5 oder noch mehr Jahre her.
 
Immer wieder dieses ABE-Thema ...
NEIN!
Da geht nicht gleich die ABE über die Wupper, wenn 'falsche' Felgen oder falsche Leuchtmittel verbaut werden. Das muss doch mal irgendwie aus den Köpfen raus zu bekommen sein, dass bei jedem Sch..ss die ABE flöten geht.
NEIN!
Das ist seit irgendwann '93 oder '94 nicth mehr so. Abgas- und Geräuschverhalten sind nach wie vor klar relevant. Der Rest eigentlich nur, wenn eine Gefährdung davon ausgeht.

Hatte hier vor Jahren mal die offiziellen Texte 'alt' & 'neu' gegenüber gestellt. Ist jetzt aber sicher auch schon wieder 5 oder noch mehr Jahre her.


Ich sehe, man ist sich einig... :smile:

Hier steht wohl alles gesetzlich relevante. Ich nehme an, im Zweifel wird einem falsches Licht als Gefährdung des Straßenverkehrs ausgelegt, egal ob das in dem Moment Sinn macht oder nicht. Mir ist schon klar, dass die Regelung letztlich immer nur eine gesetzliche Absicherung ist, um im Falle eines Falles etwas in der Hand zu haben.
 
Ja, um genau zu sein, in diesem Passus:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Früher (c) erlosch die ABE bereits mit dem Verbau nicht den Vorschritten entsprechend typgeprüfter Komponenten. Inzwischen (also seit rd. '94) muss wirklich eine konkrete Gefährdung zu erwarten sein, was bei irgend einer LED wohl schwerlich nachzuweisen wäre.
Wie schon mal geschrieben, hatte ich ja seinerzeit den Spaß wg. zum Bremslicht zugeschalteter NSL am E30. War lt. Gerichtsgutachter ganz klar ein schwerwiegender Mangel, hatte aber kein Erlöschen der ABE zur Folge. Wenige Monate früher, also mit dem alten Stand der STVZO, hätte dies damals noch ganz klar anders ausgesehen.
 
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