Ma´ so ´ne Frage .....

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Danke
12
SAAB
9000 II
Baujahr
´97
Wenn ich meine Berechtigung zum Führen (eines Fahrzeuges), also meinen Führerschein, illegal erworben habe, aber mein Auto eine gültige TÜV-Plakette aufweist, muss ich dann eigentlich meinen Führerschein zurückgeben und darf aber das Auto weiter fahren ?

Oder geht das nicht, d.h., das Auto kann nur noch von einem Anderen gefahren werden ?

Oder sollte ich besser den Führerschein abgeben und das Auto auf meinen Namen abmelden, bevor alles `rauskommt und amtlich wird (also das mit dem Führerschein, auch wegen der rechtl. Konsequenzen und so und dem Ansehen in der Nachbarschaft).

Oder ist es vielleicht besser, einfach einmal so zu tun, als ob ich den "Führerschein" doch irgendwie rechtmäßig erworben hätte und es bestehen gutte Chancen, dass es gutt geht und ich doch weiterfahren darf ?

Kann mir vielleicht jemand in dieser gewissen Frage helfen ?

P.S. Ich muss anmerken: Ich habe sogar schon zweimal in ähnlich brisanten Situationen öffentlich angeboten, das auf meinen Namen geführte Auto abzumelden, aber das hat damals niemand so richtig gewollt. Ich weiß nun selber auch nicht, wie es jetzt eigentlich weitergehen soll.
 
Nein-selbstverständlich darfst Du weiter fahren.
Du hast ja bewiesen-daß Du es kannst;das reicht.

Es gab ja glücklicherweise zum 01.04.2010 die "Vereinfachung der Zulassungsverordnung in Kombination mit der Reformierung der StVzO".

Danach gilt ja nun auch die Baujahrabhängige Promille-Grenze;ich fahre deswegen so gerne meinen 1968er Mercedes /8 mit 1,2 Promille völlig legal.

Neu wird jetzt im Frühjahr noch die "Drunk-Zone";in einem von Dir selbst gewählten 20km-Radius kannst Du besoffen;ohne Führerschein;nackt und was weiß denn ich-Dein Fahrzeug bewegen.Allerdings mit Warnblinker.

Gute Fahrt!
 
Ich denke, das beste wird sein, Du versetzt erstmal einige Untergebene in den Ruhestand, zeigst einige Parksünder beim Ordnungsamt an, forderst mehr Radarfallen in vorher extra eingerichteten 10 km/h-Bereichen, läßt Dir von Deinem übrig gebliebenen Mitarbeiterstab und der B**D-Zeitung dabei helfen, zu überprüfen, ob Deine Chefin überhaupt eine rechtmäßige Fahrerlaubnis besitzt, weist öffentlich auf die schweren Zeiten als Familienvater und Arbeitnehmer hin, läßt Dir noch einen zweiten Führerschein zur Sicherheit fälschen, läßt Dir den Dienstwagen klauen (solange es kein SAAB ist) und rufst laut:

Haltet den Dieb!

Abschließend gehst Du vor die von Dir eingeladenen Medienvertreter und beschwerst Dich darüber, dass man Dich mit haltlosen Vorwürfen konfrontiert. Dann nimmst Du Deine Frau, fährst ein bißchen in den Urlaub (wo auch immer Deine Firma eine Repräsentanz hat - Hauptsache, die Sonne scheint), wartest vier Wochen ab, und ... beerbst Deine inzwischen mit einer alten DDR-Pappe erwischten Chefin.

LG KonradZ
 
mal ab davon, dass die Antwort auf alle Fragen tatsächlich 42 (!!!) ist - erst gemeint war das nicht, oder?
 
Danke erst einmal für die bisherigen Rückmeldungen und Empfehlungen. Ich muss allerdings gestehen, dass ich etwas Wichtiges vergessen hatte zu erwähnen: Es geht nicht um den "Haupt-Führerschein" (den habe ich fest in der Tasche und den kann mir auch keiner nehmen), es geht um den Zusatz-Führerschein, den ich vor ein paar Jahren gemacht habe, um meine besondere Tauglichkeit zum Führen (von Fahrzeugen) unter Beweis zu stellen. Meine Kumpels vom Motorradclub sind jetzt auf mich ziemlich sauer, weil ich eben damals (aus Zeitgründen, ich wusste ja, dass ich gutt fahren kann und auch natürlich selbst die Prüfung bestanden hätte) jemand anderen die Prüfung habe absolvieren lassen. Die Kumpels aus der Biker-Szene sagen jetzt verständlicherweise "Dann hätten wir das ja auch alle so machen können!". Da haben sie natürlich recht. Die Frage ist nun: Kann ich jetzt weiter Auto fahren - und eben nur nicht mehr irgendwann beispielsweise Fahrschullehrer für den Erwerb des Motorradführerscheins werden - oder darf ich überhaupt nicht mehr fahren ?
Ich weiß, dass man seinen Führerschein auch durch andere Dinge verlieren kann, wenn man immer wieder dicke Knöllchen ansammelt. Das ist aber bei mir im Moment noch nicht so schlimm, ich habe da erst ein paar von den Dingern.
Es geht also jetzt nur um diesen "Zusatz-Führerschein", den ich ja vollkommen freiwillig gemacht habe. Aber eben nur nicht selbst (ich hatte da so einen "Ghost-Driver" engagiert).

Das Amt hat jetzt auch schon davon Wind bekommen und will die Fotos vom Tag der Führerscheinprüfung untersuchen und möglicherweise meine damalige Identität in Frage stellen. Was ist jetzt, wenn herauskommt, dass ich es gar nicht war, der damals gefahren ist ? Ich habe zwar auch schon damals unterschrieben, dass ich es gewesen bin, aber wer weiß, ob das jetzt ausreicht.

P.S. Ich habe auf meiner Visitenkarte (wo ich meine Führerscheine angegeben habe) jetzt erst einmal bis zur Klärung schon einmal vorsorglich mit Tipp-Ex die Angabe " 3 + 1" geändert, so dass da nur noch eine "3" steht.
 
hmm, was mir fehlt, ist die Mitteilung vor handverlesenen Mitgliedern des Forums. So ganz öffentlich ist nicht stilecht.
 
Öhmm - wird hier auf sehr unterschwellige Art über einen gewissen Minister bei euch diskutiert - oder ist das ernst gemeint?
Bei zweiterem würde ich ohne jetzt Jurist zu sein sagen, dass zumindest ein Betrugsverfahren dadurch anhängig werden würde - und noch ein paar Kleinigkeiten, die gern genommen werden, wenn man Behörden hinters Licht führt...
 
Ich denke diese Thread hat weder einen Sinn und am Ende kommt noch einer auf die Idee, dass die hier genannten Tipps in irgendeiner Weise auch noch wahr sind. War ganz lustig gerade, aber diskutiert so einen Scheiß bitte im OT Thread


-> Dicht!
 
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