- Registriert
- 20. März 2006
- Beiträge
- 4.443
- Danke
- 1.385
Hallo zusammen,
gerade erhielt ich einen Brief von der Polizei, daß mein Fahrzeug (kein Saab) einen Mangel aufweist, dieser beseitigt und das Fahrzeug bei der Dienststelle vorgeführt werden muß. Der Mangel ist folgender: Neben dem Kennzeichen klebt noch ein "GB"-Schild, das ich aus nostalgischen Gründen seit des Fahrzeugkaufs in England nie entfernt habe. Auf der Mängelkarte steht, daß ein zweites Nationalitätskennzeichen vorhanden ist.
Jetzt meine Frage: Ist das wirklich verboten? Ich habe mir einen abgegoogelt, aber nichts gefunden. Ich erinnere mich aber an nicht nur einen Autofahrer, der z. B. seine Verbundenheit mit Italien mit einem "I"-Schild zum Ausdruck brachte. Analog auch alles verboten? Hat da zufällig jemand hier Ahnung davon? Kein Thema, das Ding runterzupopeln, aber irgendwie...
So sieht das Heck momentan aus:
gerade erhielt ich einen Brief von der Polizei, daß mein Fahrzeug (kein Saab) einen Mangel aufweist, dieser beseitigt und das Fahrzeug bei der Dienststelle vorgeführt werden muß. Der Mangel ist folgender: Neben dem Kennzeichen klebt noch ein "GB"-Schild, das ich aus nostalgischen Gründen seit des Fahrzeugkaufs in England nie entfernt habe. Auf der Mängelkarte steht, daß ein zweites Nationalitätskennzeichen vorhanden ist.
Jetzt meine Frage: Ist das wirklich verboten? Ich habe mir einen abgegoogelt, aber nichts gefunden. Ich erinnere mich aber an nicht nur einen Autofahrer, der z. B. seine Verbundenheit mit Italien mit einem "I"-Schild zum Ausdruck brachte. Analog auch alles verboten? Hat da zufällig jemand hier Ahnung davon? Kein Thema, das Ding runterzupopeln, aber irgendwie...
So sieht das Heck momentan aus: