Matrix Kat in der Schweiz

arh

Registriert
18. Aug. 2006
Beiträge
106
Danke
2
SAAB
900 I
Baujahr
1992
Turbo
FPT
Hallo, Guten Abend

Unser Serien-Kat beim 900s, Bj. `92, verabschiedet sich langsam aber sicher...

Wir würden nun gerne der MATRIX Kat verbauen, wissen aber nicht ob der in der Schweiz "eintragbar" ist.

Gibt es bereits Erfahrungswerte mit der eidg./kant. MFK?

Für hilfreiche Infos wäre ich dankbar.

Merci
arh
aus dem Thurgau
 
Leider habe ich wenig Rückmeldungen hierüber, aber die Eintragung scheint bei Euch -je nach Kanton - unterschiedlich schwierig zu sein.
 
Hallo arh,

hast Du meine PN erhalten?
 
Haste den Link angeklickt?
Steht doch das es ABE gibt.
Oder bin ich jetzt ganz falsch?

Was da steht ist aber auch Quark, denn eine ABE impliziert, dass keine Abnahme/Eintragung nötig ist. Geschrieben steht dort, dass ihre "ABE" die Eintragung erleichtert. Man sollte also hinterfragen, was Matrix unter ABE versteht...

Ergänzung: die verkorkste Satzkonstruktion lässt die Interpretation zu, dass der Kat ABE hat und deswegen bei der HU/AU keine Probleme zu erwarten sind. Das muss aber nicht für die Schweiz gelten.
 
Hi.

Die Suche gibt dazu schon was her, suche nach Simons Sportauspuff & Matrixkat.

Kurzum. Technische Änderung des Kat (Eintragung des Matrixkat) ist nur über eigene Typenprüfung und ausschliesslich im DTC Biel möglich. EU/ Deutsche Papiere interessieren nicht weil die Schweiz eigene Emissionscodes führt. (B01). Es würde sich beim Wechsel auch nichts ändern.
 
In dem Fall: es sollte doch in D genug gute ausgebaute Kats aus Euro2-Umrüstungen verfügbar sein. Ich hab eine ganze Kiste von den Dingern herumstehen und ich bin da sicher nicht der einzige...
 
So ist es, bei mir liegen auch noch 2 oder 3 original Kats rum
 
Was da steht ist aber auch Quark, denn eine ABE impliziert, dass keine Abnahme/Eintragung nötig ist. Geschrieben steht dort, dass ihre "ABE" die Eintragung erleichtert. Man sollte also hinterfragen, was Matrix unter ABE versteht...
....

Da gibts nicht zu hinterfragen:

Der EURO2-Kat hat eine ABE (und das schon seit 2003)

Und deshalb muss zwar KEINE ABNAHME gemacht , aber die EURO2-Umschlüsselung selbstverständlich in die PAPIERE EINGETRAGEN werden.
Das erledigt (in Deutschland!) die Zulassungsstelle auf Basis der ABE, der Einbaubescheinigung und einem aktuellen AU-Bericht.

Erst dann gibts die Steuerermässigung.
 
So wie Klaus das erklärt hat funktioniert es.

Einziger möglicher Haken:

Wenn es sich um ein Importfahrzeug handelt, wo bei der Vollabnahme geschlampt wurde, TÜV oder Andere haben den HSN- Schlüssel genullt, und oder die ABE Nr. des Fahrzeugs z.B. 900 (B103/1, B103/2, B103/3) wurde nicht in den Papieren vermerkt,
geht normalerweise kein Weg an der TÜV Abnahme (Eintrag) vorbei. Aber auch das ist nur eine Formsache. Hab das selbst mit einem 900 CV Italienimport erlebt.
 
So wie Klaus das erklärt hat funktioniert es.
Ja, hier in D.
Es geht aber nicht um einen nach D importierten 900er, sondern um ein Schweizer Auto in der Schweiz. (sofern ich es richtig verstanden habe)
 
Richtig.
Und deutsche ABEs interessieren hier (in der Schweiz) wenig bis gar nicht...

Ich bin aber auf dem Weg eine Lösung zu finden und berichte dann.

Vielen Dank für die Tips und Infos.

Gruss
arh
 
...Und deutsche ABEs interessieren hier (in der Schweiz) wenig bis gar nicht...

Und ich kann es dem Schweizer MFK auch nicht übel nehmen - nach dem Schindluder mit ABEs, Teilegutachten usw. in Verbindung mit Oxikats und Partikelfiltern zur Nachrüstung.
 
Nach den Erfahrungen mit dem doch erheblichen Prüfaufwand beim EURO2- Metallkat, fand es auch erstaunlich, wie schnell der eine oder andere "Kaltlaufregler" aus dem Nichts auftauchte.
 
Zurück
Oben