Mod-Lektüre für die Meinungsfreiheit

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Allen Mod's sei der Artikel 'Mit Recht in's Web' inder c't 21 ab Seite 204 an's Herz gelegt. Insbesondere An dem letzten Absatz der 2. Spalte auf Seite 205:
"Meinungsäußerungen sind stets zulässig, solange sie die Grenze zur Schzmähkritik nicht überschreiten. ... Solange aber ein sachlicher Bezug besteht, ist auch härtere Kritik erlaubt. So hat z.B. das Landgericht Düsseldorf erst kürzlich Aussagen wie "Abzocke" und "über den Tisch gezogen" als zulässig angesehen."

Ich denke, daß wir hier zwar nicht unbedingt die 'Grenze' ausloten sollten, aber die sachliche Nennung von Roß & Reiter, gerade auch bei Werkstatt- & Lieferantenerfahrungen, sollte wieder zum unbedingten Standard werden. Denn das hier auf Grund einer damaligen großen Rechtsunsicherheit selbst auferlegte 'Schweigegelübte' kommt jetzt im Endeffekt nur den Schwarzen Schafen zugute. Und dies kann ja mit Sicherheit nicht in unserem Interesse sein.
Vorauseilender Gehorsam ist immer das selbstbestimmte Ende einer Freiheit!
 
Vorauseilender Gehorsam ist immer das selbstbestimmte Ende einer Freiheit!

... ich bin sicherlich ganz und garkein Verfechter von unbedingtem Gehorsam.. aber wir sind fuer mehr als nur uns selbst verwantwortlich, und dann denke ich ist es legitim etwas vorsichtiger als nur fuer sich selbst zu sein...
 
nochwas. den Artikel hast Du nicht zufällig in Gänze ?
Ich lese die c't schon seit einigen Jahren nichtmehr.
/To
 
Hab' ich. Aber mein Scanner und meine x64-Kiste ... Die x64-Treiber sind derzeit meist noch so etwas von grottig! Mache sonst viele 32er Geschichte in 'ner VM - aber Scannen ist da auchnicht so das Ding.
Ergebnis: Schick mir einfach par PN oder Mail 'ne Fax-Nr ...
 
... ich bin sicherlich ganz und garkein Verfechter von unbedingtem Gehorsam.. aber wir sind fuer mehr als nur uns selbst verwantwortlich, und dann denke ich ist es legitim etwas vorsichtiger als nur fuer sich selbst zu sein...
Das ist völlig korrekt. Deshalb schrieb ich auch, daß "... hier zwar nicht unbedingt die 'Grenze' ausloten sollten ...". Hiermit denke ich, ist der entsprechende 'Sicherheitsabstand' gegeben. Das auch überaus kritische Sichten durchaus mit sachlichen und nicht beleidigenden Worten vorgetragen werden können, wurde hier ja nun in der letzten Woche gerade recht deutlich bewiesen. Und ich bin absolut sicher, daß Beschreibungen eigener Werkstatterfahrungen nach diesem 'Muster' ganz weit ab jeglicher juristischer Relevanz liegen.

Und ansonsten kann ich nur sagen, sollten den jur. Gegebenheiten entsprechend nur noch 'Gelegenheits-Besucher' Mod's sein. Denn dank der strikten Werbefreiheit hier im Forum ist und bleibt es eine private Seite, so daß Frank keine Prüfungspflichten bezüglich des Inhaltes der Postings obliegen und er erst nach Kenntniserlangung tätig werden muß.
Er selbst erfüllt dies sehr gut, da er zumindest aktiv selten in Erscheinung tritt und ihm somit keine Kenntnis unterstellt werden kann. Aber leider wird m.K.n. die Kenntnis eines Mod's dem Betreiber zugerechnet, ...
 
... vielleicht sollten wir Rene als Recht-Mod einsetzen...
 
Nee, da nehmt mal lieber 'ner ausgebildeten Juristen :smile:
Müßten in der sprichwörtlichen AAA-Klientel ja ausreichend vorhanden sein.

Und zumindest eine 'juristische Grundschulung' der Mod's von berufener Seite hatte ich ja schon mal angeregt. Evtl. fühlt sich ja bei der Lektüre dieses Postings der eine oder andere Jurist doch mal angesprochen, einen besonderen persönlichen Beitrag für dieses wunderschöne Forum zu leisten ... :smile::smile::smile:
 
selten von mir zu hören: ... wer mich kennt...
 
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