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Allen Mod's sei der Artikel 'Mit Recht in's Web' inder c't 21 ab Seite 204 an's Herz gelegt. Insbesondere An dem letzten Absatz der 2. Spalte auf Seite 205:
"Meinungsäußerungen sind stets zulässig, solange sie die Grenze zur Schzmähkritik nicht überschreiten. ... Solange aber ein sachlicher Bezug besteht, ist auch härtere Kritik erlaubt. So hat z.B. das Landgericht Düsseldorf erst kürzlich Aussagen wie "Abzocke" und "über den Tisch gezogen" als zulässig angesehen."
Ich denke, daß wir hier zwar nicht unbedingt die 'Grenze' ausloten sollten, aber die sachliche Nennung von Roß & Reiter, gerade auch bei Werkstatt- & Lieferantenerfahrungen, sollte wieder zum unbedingten Standard werden. Denn das hier auf Grund einer damaligen großen Rechtsunsicherheit selbst auferlegte 'Schweigegelübte' kommt jetzt im Endeffekt nur den Schwarzen Schafen zugute. Und dies kann ja mit Sicherheit nicht in unserem Interesse sein.
Vorauseilender Gehorsam ist immer das selbstbestimmte Ende einer Freiheit!
"Meinungsäußerungen sind stets zulässig, solange sie die Grenze zur Schzmähkritik nicht überschreiten. ... Solange aber ein sachlicher Bezug besteht, ist auch härtere Kritik erlaubt. So hat z.B. das Landgericht Düsseldorf erst kürzlich Aussagen wie "Abzocke" und "über den Tisch gezogen" als zulässig angesehen."
Ich denke, daß wir hier zwar nicht unbedingt die 'Grenze' ausloten sollten, aber die sachliche Nennung von Roß & Reiter, gerade auch bei Werkstatt- & Lieferantenerfahrungen, sollte wieder zum unbedingten Standard werden. Denn das hier auf Grund einer damaligen großen Rechtsunsicherheit selbst auferlegte 'Schweigegelübte' kommt jetzt im Endeffekt nur den Schwarzen Schafen zugute. Und dies kann ja mit Sicherheit nicht in unserem Interesse sein.
Vorauseilender Gehorsam ist immer das selbstbestimmte Ende einer Freiheit!