Turbo - Motortausch und Eintragen lassen

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Hallo Leute,
Folgendes habe ich geplant und brauche ein wenig Unterstützung bzw. Erfahrungsberichte.

Ich habe aktuell einen 900 ii Turbo Coupe Bj.1995 3Türer. Dieser ist von seiner Grundsubstanz nicht mehr der Beste:
- Türen Rost
- Heckklappe Rost
- Motorhaube Rost
- Rost an vielen kleinen Stellen
- Frontscheibe defekt (kleine Steinschläge)

Demnächst sehe ich mir einen 900 ii 2.3 Coupe 3Türer an.

Mein Plan ist es, sofern der neue in einem guten Zustand ist, ihn anzumelden und zu fahren und dann, wenn ich genügend Zeit habe würde ich gerne meinen Turbo-Motor einbauen.

Was muss ich beachten um den Motor eintragen zu lassen?
- reicht die Bremsanlage aus?
- Wieviel kostet das eintragen?

Hat von euch schon jemand so einen Motor getauscht?

In sachen Motor ein und ausbauen bin ich schon fast Experte. Hatte meinen schon draußen und den von Meinem Vater (900 ii Cabrio 2.3) habe ich auch getauscht. Da hätte ich jetzt nicht so bedenken, das bekomme ich hin.
Dazu kommt natürlich noch der Kabelbaum, das Steuergerät und das Armaturenbrett.


Vielen Dank schon mal

Alex
 
naja derartigen umbau habe ich schon für/mit dem user B...... gemacht, ist weniger das problem.
bei der eintragung brauchst du hilfe netter leute, die derartiges dann auch durchzusetzen verstehen.
Also eine Fachkundige Saabwerkstatt!.......

leider nicht mehr auffindbar, da es 2013 stattgefunden hatte (forumsabsturz)
nähere angaben zur Eintragung, kannst du bestimmt von oben erwähnten user erhalten.

Was muss ich beachten um den Motor eintragen zu lassen?
Alex

Grundsätzlich geht es nicht!
oder vorher mit einer werkstatt abklären!
eher gleich einen mit turbomotor oder motorschaden kaufen.
 
Hier findest Du alles zu dem Umbau, den wir damals mit #majoja02 gemacht haben:
http://www.saab-cars.de/threads/motorumbau.45537/page-2.
Da es Saab nicht mehr gibt wird es mit der Abnahme fast unmöglich. Du findest da aber auch einen User, der so ziemlich alle Fahrzeug ABEs hat.
Für mich hat er damals seinen guten Ruf für mein Vorhaben hergegeben. Vielen Dank dafür noch mal.
Alternativ einfach mal beim TÜV im Westen oder der Dekra um Osten des Landes vorstellig werden und eben den gesamten Umbau der Technik und des Antriebsstrangs anfragen anfragen.
 
bei meinen anfragen scheiterte es meist am abgasgutachten, dieses aus eigener tasche würde ca 1200€ kosten.

so ähnlich klang es ..................:confused:
 
Hm, und wenn man es umgekehrt macht? Also nicht den Motor sondern die Karosserie tauschen? Muss natürlich der gleiche Karosserie Typ sein. Es gibt ja (zumindest bei MB) komplette Ersatzkarosserien. Aber das geht sicherlich legal nur wie oben schon angemerkt nur in Absprache mit den zuständigen Prüfer.
 
gibt keine "ersatzKarossen", ich hab dasselbe ja gerade mit nem 9-5er vor.....

TÜV Süd zeigt sich allein bei der Anfrage nach dem "wie" das zu machen wäre von seiner dämlichsten Seite.
Es wird vom Hersteller eine Bestätigung verlangt, das in diesem Karosserie Typ der einzubauende Motor zulässig ist, usw u so fort.
>DEN< Hersteller gibt es aber nichtmehr....
Mei Hinweis aus vorhandene Unterlagen hzum Typ 9-5 und die Möglichkeit seitens des TÜv nachsehen zu können , wie as und welche Motoren in Verbindung mit welchen Bremsen, etc verbaut wurden, will nicht verstanden werden (und ich habe ja vor alles mitzunehmen von Fahrzeug A in den Karosseriespender).
Sie verstecken sich hinter hinrissigsten Argumenten.
Die Rohkarosse des 9-5 hat leider keine "Ersatzteilnummer", somit kann man die Borniertheit der Behörde leider nicht über diesen weg aushebeln.
Rohkarosse auftreiben hilft auch nicht. Da würde dann eine Erstzulassung 2014 drohen mit den verbundenen Aggasnormen etc....!!! (welch schwachsinn)
es wohl damit enden, daß ich den Motor umbaue, um mir dann einen "Hirsch" Umbau auf 220PS (Spender Karosse wird wohl ein 2,3l LpT) eintragen zu lassen, obwohl es den so ja gar nicht gab, aber egal...

wen der Staat beschisen werden will, so sei es, schade nur, daß einem kein anderer weg bleibt
 
Hm, hat du mal explizit nach dem Ersetzen der Karosse gefragt? Ich mein, auch wenn es bei Saab keine solchen gab, grundsätzlich ist das ja keine völlig neue Sache. Denn bei anderen Herstellern gibt es das ja. Audi hatten wir auch mal eine stehen. Nun ja, vermutlich wird das mindestens eine lange Suche nach einen kooperationswilligen Prüfer. Und wenn es einen anderen Weg gibt, dann fragt sich, gibt es einen triftigen Grund sich das anzutun.
 
Vielleicht kann man daraus was biegen:

§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug - Identifizierungsnummer.
(1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:
1. Hersteller des Fahrzeugs;
2. Fahrzeugtyp;
3. Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);
4. Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
5. zulässiges Gesamtgewicht;
6. zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).
Dies gilt nicht für die in § 53 Abs. 7 bezeichneten Anhänger.
(1 a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen, Kraftomnibussen, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihren Anhängern zur Güterbeförderung ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 - darf das Schild angebracht sein.
(1b) Abweichend von Absatz 1 ist an Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen.
(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nummer L 24 S. 1), geändert durch die Richtlinie 78/507/EWG der Kommission vom 19. Mai 1978 (ABl. EG Nummer L 155 S. 31), muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist
1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeugidentifizierungsnummer trägt.
(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder läßt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsstelle eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.

Ich denke, der Weg über §19 die EBE erlöschen zu lassen und nach §21 eine EBE zu erlangen ist der sichere.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt Oliver, gute Idee. Aber unser TÜv SÜD hier ist der festen Meinung, daß in diesem Fall es sich um eine komplette Neuzulassung handelt auf die somit die Vorschriften, Normen und Gesetzeslage 2014 anzuwenden ist.
Das dersselbe Tüv mit grosser Begeisterung im Jahre 2007 im Grunden genommen der Ideengeber war, meine Ironhead Harley BJ 1973 zu "entrahmen" und das ganze Motor, Gabel etc Gedönse in einen 1956er Model K Rahmen zu implantieren (incl solcher Späße wie Steuerrohr selber fertigen zu müssen, usw)...muss ich derzeit nicht verstehen ??? und da wurde es so gemacht wie du es beschreibst, allerdings waren da keine Abgaswerte im Spiel die zu beachten gewesen wären
(warum sollte bei es bei Motorrädern gehen und bei Autos eben nicht ???)
 
Danke schon mal für die vielen Antworten.
Ich werde demnächst mal beim TÜV anfragen, was sinniger ist, Motor tauschen oder Karosserie.
Hoffe, die können mir helfen aber ich kenn da nen ganz guten vor allem für ältere Autos.

Ach noch was, die Karossen sind doch alle die selben? Egal ob 2.0, 2.3 oder 2.0t
 
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Stehe zurzeit in Kontakt mit einem, der das schon gemacht hat.
Ich werde demnächst beim TÜV nachfragen und euch auf dem laufenden halten.
 
Ach und dass ichs nicht vergesse

Einen guten Rutsch ins neue Jahr
 
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