Neue Regelung Bußgelder CH / D

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Bisher wurde deutsches Recht für alle in Deutschland begangene Übertretungen unabhängig vom Wohnsitz des Fahrzeughalters angewendet und entsprechend umgekehrt schweizer Recht für alle in der Schweiz begangene Übertretungen.

Seit 1. Jan. 2007 gibt es offenbar ein neues Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (möglicherweise auch zwischen anderen Ländern), wonach z.B. ein deutscher Fahrzeughalter, der in der Schweiz eine Verkehrsübertretung begeht, von deutschen Behörden nach deutschem Gesetz gebüsst wird und umgekehrt.
Das heisst konkret, dass ich z.B. als schweizer Fahrzeughalter für eine Parkbusse in Frankfurt 40 Franken an die rechnungsstellenden schweizer Behörden zu zahlen habe statt 10 Euro wie ein deutscher Fahrzeughalter für dasselbe Delikt. Oder 250 Franken plus Führerausweisentzug statt 50 Euro, wenn ich auf einer deutschen Autobahn bei entsprechender Tempolimite statt 120km/h mit 159 geblitzt werde.

Das gibt im ein oder anderen Fall ein böses Erwachen, wenn man nicht mit dem Bussgeldkatalog des anderen Landes vertraut ist!

Zu der Änderung kam es laut der Auskunft eines schweizer Polizisten, da die lokalen Behörden effizienter Geld einzutreiben verstehen als ferne ausländische Ämter (bei denen sich die fälligen Verfahren zu Bergen aufstauen) und es so auch weniger Umtriebe sprich Kosten verursacht (so die Hoffnung).

Ich bin nun gespannt, wie sich diese neue Regelung umsetzen lässt, hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht?
 
Wie sieht's eigentlich mit Frankreich aus... sind letzte Woche da mit weniger als 10km/h drüber geblitzt worden...
/To
 
Bisher wurde deutsches Recht für alle in Deutschland begangene Übertretungen unabhängig vom Wohnsitz des Fahrzeughalters angewendet und entsprechend umgekehrt schweizer Recht für alle in der Schweiz begangene Übertretungen.

Seit 1. Jan. 2007 gibt es offenbar ein neues Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (möglicherweise auch zwischen anderen Ländern), wonach z.B. ein deutscher Fahrzeughalter, der in der Schweiz eine Verkehrsübertretung begeht, von deutschen Behörden nach deutschem Gesetz gebüsst wird und umgekehrt.
Das heisst konkret, dass ich z.B. als schweizer Fahrzeughalter für eine Parkbusse in Frankfurt 40 Franken an die rechnungsstellenden schweizer Behörden zu zahlen habe statt 10 Euro wie ein deutscher Fahrzeughalter für dasselbe Delikt. Oder 250 Franken plus Führerausweisentzug statt 50 Euro, wenn ich auf einer deutschen Autobahn bei entsprechender Tempolimite statt 120km/h mit 159 geblitzt werde.

Das gibt im ein oder anderen Fall ein böses Erwachen, wenn man nicht mit dem Bussgeldkatalog des anderen Landes vertraut ist!

Zu der Änderung kam es laut der Auskunft eines schweizer Polizisten, da die lokalen Behörden effizienter Geld einzutreiben verstehen als ferne ausländische Ämter (bei denen sich die fälligen Verfahren zu Bergen aufstauen) und es so auch weniger Umtriebe sprich Kosten verursacht (so die Hoffnung).

Ich bin nun gespannt, wie sich diese neue Regelung umsetzen lässt, hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht?

Ach wirklich? Viellecht zügeln die Damen und Herren Eidgenossen ja jetzt mal ihren Gasfuß bei uns. Den lieben Nachbarn mit dem gelben Nummerschild täte das auch mal ganz gut. Ich denke das einige andere glauben das sie bei uns immer die Sau raus hängen lassen können weil unsere Strafen im Vergleich mit dem Herkunftsland oft Erdnüsse sind....
 
Wie sieht's eigentlich mit Frankreich aus... sind letzte Woche da mit weniger als 10km/h drüber geblitzt worden...
/To

Rechne mal mit kanpp 100,- Teuros zzgl. Gebühr. Aber bei 10 drüber glaube ich nicht das überhaupt was kommt (Autobahn...?)
 
Jau, ausserhalb... Schnellstrasse... aber 100€ ????
/To
 
Ach wirklich? Viellecht zügeln die Damen und Herren Eidgenossen ja jetzt mal ihren Gasfuß bei uns. Den lieben Nachbarn mit dem gelben Nummerschild täte das auch mal ganz gut. Ich denke das einige andere glauben das sie bei uns immer die Sau raus hängen lassen können weil unsere Strafen im Vergleich mit dem Herkunftsland oft Erdnüsse sind....

Ich bezweifle sehr dass sich das in die Tat umsetzen lässt, schliesslich verfügt die Schweiz über keine Hoheitsrechte in D und umgekehrt. Grundsätzlich gilt für mich als Reisender immer das Gesetz des Landes in dem ich mich gerade befinde, und nach dem selben werde ich auch gebüsst. Diesem Unfug gebe ich keine Chance.

lg
Evil
 
Ach wirklich? Viellecht zügeln die Damen und Herren Eidgenossen ja jetzt mal ihren Gasfuß bei uns. Den lieben Nachbarn mit dem gelben Nummerschild täte das auch mal ganz gut. Ich denke das einige andere glauben das sie bei uns immer die Sau raus hängen lassen können weil unsere Strafen im Vergleich mit dem Herkunftsland oft Erdnüsse sind....

Nanana, wenn ihr bei euch nicht mehr als ein Trinkgeld für massive Tempoüberschreitungen verlangt, müsst ihr auch damit leben, dass sich Unsereiner überhaupt nicht an die Limits hält. Geld regiert die Welt, ist auf der Strasse nicht anders...
 
Nanana, wenn ihr bei euch nicht mehr als ein Trinkgeld für massive Tempoüberschreitungen verlangt, müsst ihr auch damit leben, dass sich Unsereiner überhaupt nicht an die Limits hält. Geld regiert die Welt, ist auf der Strasse nicht anders...


Tstst - und so eine Einstellung von Dir! *lol* ;-))


b.t.w: Wie schauts mit CH-Tour 2008??
 
Also meines Wissens gab es direkten Durchgriff auf den Geldbeutel bei Vergehen in der Schweiz doch nur, wenn man zufällig bei einer weiteren Reise an der Grenze kontrolliert wurde.

Und ausser der Sichtkontrolle, ob ich auch brav eine Vignette auf der Scheibe habe, ist mir das noch nie passiert .......

Gibt's jetzt etwa ein offizielles Rechtshilfeabkommen ??????? :eek:
 
Ach wirklich? Viellecht zügeln die Damen und Herren Eidgenossen ja jetzt mal ihren Gasfuß bei uns. Den lieben Nachbarn mit dem gelben Nummerschild täte das auch mal ganz gut. Ich denke das einige andere glauben das sie bei uns immer die Sau raus hängen lassen können weil unsere Strafen im Vergleich mit dem Herkunftsland oft Erdnüsse sind....

Hej, hej!

Das grenzt schon an Verleumdung - alle Schweizer fahren in der Republik zu schnell.... Nanana!!! - Schlaf Dir erst mal den Restalkohol vom Faschig aus...., dann unterhalten wir uns nochmals über das Thema!!!! ;-)
 
Naja, verallgemeinern kann man das sicherlich nicht, aber das so einige "Ausländer", wenn sie denn mal nach D kommen gerne mal etwas mehr aufs Gas drücken ist schon klar, oder ?
Finde ich, solange es im Rahmen ist, und keinen übermaessig gefährdet aber auch nicht verurteilenswert.
/To
 
Na na nicht so Grob

Ach wirklich? Viellecht zügeln die Damen und Herren Eidgenossen ja jetzt mal ihren Gasfuß bei uns. Den lieben Nachbarn mit dem gelben Nummerschild täte das auch mal ganz gut. Ich denke das einige andere glauben das sie bei uns immer die Sau raus hängen lassen können weil unsere Strafen im Vergleich mit dem Herkunftsland oft Erdnüsse sind....

wenn ich in D unterwegs bin dann meistens zwischen Basel und Schaffhausen, und jedesmall wenn ich dort fahre, faehrt sicher ein Landesgenosse Ausserorts bestimmt mit 80 Km/h (ich halte mich fast immer ans Tempolimit (+10 -0 Km/h))
aber dass ist hier in der Schweiz aber so, die Deppen fahren genau 80 wo 80 drauf steht und Denken nicht daran dass, der Tacho mind, 10% zu wenig anzeigt. und wehe ein Polizeiauto faehrt auf der Autobahn mit 100 Km/h auf der rechten Seite, da wird einigen Angst und Bange, mann koennte diese zu schnell ueberholen und man wird gebuesst, dass dauert dann, diese Idioten muesste man von der Strasse nehmen
 
...und Denken nicht daran dass, der Tacho mind, 10% zu wenig anzeigt...


geht nicht. gemäß rechtssprechung darf ein tachometer nie weniger anzeigen als die tatsächlich gefahrene geschwindigkeit. mehr schon... sollte man also mit zugelassener bereifung/felgen unterwegs sein, so wird einem der tacho IMMER mehr anzeigen, als man in der tat fährt...
 
Ich bezweifle sehr dass sich das in die Tat umsetzen lässt, schliesslich verfügt die Schweiz über keine Hoheitsrechte in D und umgekehrt. Grundsätzlich gilt für mich als Reisender immer das Gesetz des Landes in dem ich mich gerade befinde, und nach dem selben werde ich auch gebüsst. Diesem Unfug gebe ich keine Chance.

lg
Evil

Ja, das sehe ich auch so. landesübergreifend besteht gar kein Hoheitsrecht. Ich denke das war lediglich ne Fehlmeldung, die da rumkreist. Habe den hiesigen Polizisten (in CH) gefragt, der weiss nämlich nichts von alldem.
 
Umgekehrt meinte ich Natuerlich

geht nicht. gemäß rechtssprechung darf ein tachometer nie weniger anzeigen als die tatsächlich gefahrene geschwindigkeit. mehr schon... sollte man also mit zugelassener bereifung/felgen unterwegs sein, so wird einem der tacho IMMER mehr anzeigen, als man in der tat fährt...

Sorry richtig gedacht aber doch falsch geschrieben, hab vermutlich zu viel Chinesisches Bier getrunken :-(
 
Ja, das sehe ich auch so. landesübergreifend besteht gar kein Hoheitsrecht. Ich denke das war lediglich ne Fehlmeldung, die da rumkreist. Habe den hiesigen Polizisten (in CH) gefragt, der weiss nämlich nichts von alldem.

Muss mich ergänzen. Diese neu Regelung gibt es schon, jedoch nicht so wie geschildert. Sofern der Fall vor Gericht geht, dann ist der Gerichtsplatz im jeweiligen Land, des Fahrers. Es war oft der Fall, dass z.B. ein Schweizer in Deutschland viel zu schnell unterwegs war, es kam zum Gerichtsfall, doch der ist nie aufgetaucht. Er betrat einfach deutschen Boden erst nach der Verjährung wieder. Und umgekehrt mit den Deutschen in der Schweiz genau gleich. Das will man hiermit unterbinden, wenn das Gerichtsverfahren im jeweiligen Land des Wohnsitzes des Fahrers stattfindet. Da kann dann die Polizei auch aufgeboten werden, um den Fahrer zu suchen, sollte der nicht auftauchen usw. Also nur dann, wenn es ein Gerichtsfall wird, dann gilt diese Abmachung, ansonsten nicht!
 
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