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Bisher wurde deutsches Recht für alle in Deutschland begangene Übertretungen unabhängig vom Wohnsitz des Fahrzeughalters angewendet und entsprechend umgekehrt schweizer Recht für alle in der Schweiz begangene Übertretungen.
Seit 1. Jan. 2007 gibt es offenbar ein neues Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (möglicherweise auch zwischen anderen Ländern), wonach z.B. ein deutscher Fahrzeughalter, der in der Schweiz eine Verkehrsübertretung begeht, von deutschen Behörden nach deutschem Gesetz gebüsst wird und umgekehrt.
Das heisst konkret, dass ich z.B. als schweizer Fahrzeughalter für eine Parkbusse in Frankfurt 40 Franken an die rechnungsstellenden schweizer Behörden zu zahlen habe statt 10 Euro wie ein deutscher Fahrzeughalter für dasselbe Delikt. Oder 250 Franken plus Führerausweisentzug statt 50 Euro, wenn ich auf einer deutschen Autobahn bei entsprechender Tempolimite statt 120km/h mit 159 geblitzt werde.
Das gibt im ein oder anderen Fall ein böses Erwachen, wenn man nicht mit dem Bussgeldkatalog des anderen Landes vertraut ist!
Zu der Änderung kam es laut der Auskunft eines schweizer Polizisten, da die lokalen Behörden effizienter Geld einzutreiben verstehen als ferne ausländische Ämter (bei denen sich die fälligen Verfahren zu Bergen aufstauen) und es so auch weniger Umtriebe sprich Kosten verursacht (so die Hoffnung).
Ich bin nun gespannt, wie sich diese neue Regelung umsetzen lässt, hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht?
Seit 1. Jan. 2007 gibt es offenbar ein neues Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (möglicherweise auch zwischen anderen Ländern), wonach z.B. ein deutscher Fahrzeughalter, der in der Schweiz eine Verkehrsübertretung begeht, von deutschen Behörden nach deutschem Gesetz gebüsst wird und umgekehrt.
Das heisst konkret, dass ich z.B. als schweizer Fahrzeughalter für eine Parkbusse in Frankfurt 40 Franken an die rechnungsstellenden schweizer Behörden zu zahlen habe statt 10 Euro wie ein deutscher Fahrzeughalter für dasselbe Delikt. Oder 250 Franken plus Führerausweisentzug statt 50 Euro, wenn ich auf einer deutschen Autobahn bei entsprechender Tempolimite statt 120km/h mit 159 geblitzt werde.
Das gibt im ein oder anderen Fall ein böses Erwachen, wenn man nicht mit dem Bussgeldkatalog des anderen Landes vertraut ist!
Zu der Änderung kam es laut der Auskunft eines schweizer Polizisten, da die lokalen Behörden effizienter Geld einzutreiben verstehen als ferne ausländische Ämter (bei denen sich die fälligen Verfahren zu Bergen aufstauen) und es so auch weniger Umtriebe sprich Kosten verursacht (so die Hoffnung).
Ich bin nun gespannt, wie sich diese neue Regelung umsetzen lässt, hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht?