Hallo Markus,
ohne die Versicherungsbedingungen der HUK zu kennen, kann ich dir eine Info zur Verfahrensweise geben.
Also im Schadensfall bist Du laut der Versicherungsnebenbedingungen angehalten unmittelbar mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Ohne eine von dir bevorzugte Werkstatt oder Sachverständigen zu beauftragen.
Die Versicherung nennt dir dann eine von ihnen unter Vertrag genommene Werkstatt zu der du fahren musst, oder der Wagen geschleppt bzw. abgeholt wird.
Das kann dann eine Saab-Vertragswerkstatt sein, muss aber nicht. Nach meinem Kenntnisstand sind es Sammelwerkstätten welche die Reparaturen und Sachverständigengutachten vornehmen.
Da diese Sammelwerkstätten über einen immensen Vorrat an gebrauchten Teilen verfügen, erfolgt ein Austausch von defekten Teilen gegen Teile vergleichbaren Alters aus dem Gebrauchtteile-Vorrat.
Sicher ist ein Saab nicht annähernd häufig gebraucht zu finden, sodass hier ein Austausch gegen Neuteile eher wahrscheinlich ist. Dies kann jedoch nur eine Frage der Zeit sein, bis auch Saab in ausreichender Menge vorhanden ist.
Zumal die Sammelwerkstätten angehalten sind kostengünstig zu wirtschaften und eine Nachfrage nach dem benötigten Teil an andere Sammelwerkstätten zu richten.
Hier noch ein Beispiel aus der Praxis:
Bei einem Fahrzeug musste die Frontscheibe erneuert werden. Um die Kosten gegenüber der Versicherung zu verringern, wurde die alte Dichtung nicht ausgetauscht, sondern ein weiteres Mal verwendet.
Viele Grüße
Andreas