Neuwagengarantie

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25. März 2012
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SAAB
9-3 I
Baujahr
2000
Turbo
T...Turbolinchen
Hallo SAAB-Gemeinde,

Bin gerade ärgerlich wegen meinem wunderschönen SAAB 9-5 II. Bei mir ist die Sitzheizung defekt und soll ausgetauscht werden. Normalerweise habe ich doch noch Neuwagengarantie auf das Fahrzeug, die angeblich beim Kauf des Autos von Car-Garantie übernommen wurde.

Nun hat mir mein FSH erklärt, dass diese Garantie erst nach Ablauf der Werksgarantie greifen würde und ich die Heizmatte zahlen müsste. Ich habe keine Lust das Ding zu zahlen.

Wie war es bei Euch mit Garantiefällen nach der SAAB Insolvenz? Bitte keine g'scheit Threads von wegen wie kann man nur Neufahrzeuge nach einer Insolvenz kaufen und so.

Danke für eure Hilfe.
 
Hallo SAAB-Gemeinde,

Bin gerade ärgerlich wegen meinem wunderschönen SAAB 9-5 II. Bei mir ist die Sitzheizung defekt und soll ausgetauscht werden. Normalerweise habe ich doch noch Neuwagengarantie auf das Fahrzeug, die angeblich beim Kauf des Autos von Car-Garantie übernommen wurde.

Nun hat mir mein FSH erklärt, dass diese Garantie erst nach Ablauf der Werksgarantie greifen würde und ich die Heizmatte zahlen müsste. Ich habe keine Lust das Ding zu zahlen.

Wie war es bei Euch mit Garantiefällen nach der SAAB Insolvenz? Bitte keine g'scheit Threads von wegen wie kann man nur Neufahrzeuge nach einer Insolvenz kaufen und so.

Danke für eure Hilfe.
Dem ist nicht so, wie Dein Händler argumentiert. Nach der Insolvenz konnte SAAB ja keine Garantie mehr bieten, dafür trat die vom Händler eingedeckte CAR Garantie ab dem 2. Jahr ein. Ich hatte kürzlich ne Kleinigkeit (Dichtgummi Kofferraum und Abdeckung Schlossplatte), wurde anstandslos getauscht.
 
Ist die Frage, wie lange du ihn schon hast. Bei einen Neuwagen hast Du zwei und bei einem Gebrauchten ein Jahr Gewährleistung vom Verkäufer. Solange der Dealer also nicht selbst insolvent ist, greift es schon mal. Allerdings gilt nur 1/2 Jahr die Beweislastumkehr. Danach musst Du beweisen, dass die Matte bereits beim Kauf mangelhaft war, was aber schwer bis unmöglich sein dürfte.
Wann und wo warum Garantienen greifen, kann völlig unterschiedlich sein, da es sich um gesetzlich nicht geregelte freiwilige Leistungen handelt.
 
Hier geht es aber um die Garantie, dabei sollte man auch bleiben, ist wirklich ein interesantes Thema.

@ bigintelligence

Kannst Du noch mal die Garantieübernahme im Detail erklären? Ist diese spezielle Garantie exakt schriftlich fixiert?
 
Garantie und Gewährleistung wird oft durcheinander geworfen. Das lässt man sich am besten von einem Juristen erklären. Die Frage ist erst einmal: Wo hat man den Neuwagen gekauft? Als Käufer muss man sich ja nicht mit Herstellern, ob nun insolvent oder nicht, auseinandersetzen, sondern mit dem Verkäufer. Mein Anspruch richtet sich an das Autohaus. Wie und mit wem dieses dann seine Leistung abrechnet, kann mir als Käufer egal sein. Ich würde also mit der Geschichte bei der nächsten Verbraucherschutzzentrale vorstellig werden. Ist auf jeden Fall billiger als ein Anwalt. Durch die Insolvenz greift leider das Druckmittel nicht, die Sache an die Fachpresse weiter zu geben. Was die Beweislastumkehr angeht, sehe ich bei einem Neuwagen kein Problem. Der Händler hat ja wohl eine Übergabeinspektion gemacht, falls nicht, selbst schuld. Demnach darf ein Neuwagen ja keine Mängel haben. Hätte er welche und wäre das über einen Preisnachlass abgegolten worden, müsste es etwas Schriftliches geben. Also: Neuwagen = mängelfrei. Aber das Auto ist älter als 12 Monate und somit ist das ohnehin irrelevant.

Es ist verständlich, dass ein Autohaus versucht, derartige Ansprüche irgendwie abzuwehren, da es möglicherweise auf den Kosten sitzen bleibt. Damit musste es aber rechnen, wenn der Hersteller in die Insolvenz ging oder kurz davor stand. Warum sollte der Käufer dafür gerade stehen?

Was steht denn im Kaufvertrag bezüglich Car Garantie? Oder war das nur eine mündliche Aussage? Dann sieht es nicht so gut aus. Auch ist es ja fraglich, ob eine Sitzheizung überhaupt über diese Car Garantie abgedeckt würde. Eigentlich geht es da ja meistens um Motor/Getriebe, nicht um Accessoires.
 
Schau mal in die Vertragsbedingungen der Garantie!
Kann jetzt nur von Ford reden, da ist es so das alles außer Verschleißteile in die Garantie fällt (außer eine Beschädigung ist grob-fahrlässig oder durch falsche Bedienung entstanden)
Und du für Teile einen Teilbetrag dazu zahlst
 
Was die Beweislastumkehr angeht, sehe ich bei einem Neuwagen kein Problem. Der Händler hat ja wohl eine Übergabeinspektion gemacht, falls nicht, selbst schuld. Demnach darf ein Neuwagen ja keine Mängel haben.
Jein ...
Es geht ja darum, ob der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bestand. Innerhalb des ersten halben Jahres wird bei Defekten im Sinne des verbauchers davon ausgegangen, dass der Mangel beraits bei Gefahrenübergang (= Kauf) bestanden habe und der Verkäufer müsste dies ggf. widerlegen. NACH dem ersten halben Jahr muss jedoch ganz normal der Anspruchsteller, also der Verbraucher, nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden habe.

So wie ich das sehe, funktionierte die Sitzheizung sowohl bei Übergabe als auch innherhalb des ersten halben Jahres danach. Somit müsste bei einem Gewährleistungsanspruch nunmehr wohl nachgewiesen werden, dass der jetzige Defekt auf einem Mangel beruht, welcher bereits bei Übergabe bestand. Dies halte ich für zumindest relativ schwierig.

Da ist eine Garantie halt 'praktischer', weil hierbei die Funktionsfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum garantiert und nicht auf den Zustand zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges abgestellt wird.
 
Nein, also der Reihe nach:

Ich habe im Mai 2012 einen SAAB als Gebrauchtwagen gekauft, Baujahr 08/2011. Das heist doch, das ich eigentlich noch bis August Werksgarantie hätte.

Zu meinem Fahrzeug habe ich eine Garantie bei Car-Garantie bekommen die, so habe ich es verstanden, die Garantieleistungen von SAAB übernehmen hätte sollen.

Nun hat mir mein FSH heute erklärt, dass diese Garantie erst nach Ende der Werksgarantie greifen würde. Da ich jedoch ja von SAAB keine Werksgarantie mehr bekommen kann, müsst die Gebrauchtwagengarantie doch gleich greifen, oder?

Scheiß Versicherungskacke. :mad::mad:asdf
 
Ich habe im Mai 2012 einen SAAB als Gebrauchtwagen gekauft, ...
Damit hast Du gegenüber Deinem Händler noch den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, welcher auch bei Gebrauchtwaren mind. 1 Jahr beträgt. Aber da das erste Halbjahr um ist, mußt Du nachweisen ... (s.o.)

Tja, da wäre eine Klärung der tatsächlichen Garantielage dann doch hilfreich.

Wobei ich sagen muss, dass so eine olle Sitzmatre da ja dann doch eher Kinderkram ist. Wirklich interessant wird es wohl, wenn mal teuererer Kram um die Ohren fliegt. Da reicht ja schon irgendein PillePalle-Steuerteil.
 
Nun hat mir mein FSH heute erklärt, dass diese Garantie erst nach Ende der Werksgarantie greifen würde. Da ich jedoch ja von SAAB keine Werksgarantie mehr bekommen kann, müsst die Gebrauchtwagengarantie doch gleich greifen, oder?

Dann ist doch alles prima! Der "FSH" soll das über die Werksgarantie laufen lassen und gut ist ... :biggrin:
 
Hä? ? Welche Werksgarantie? SAAB gibt es nicht mehr und die ehemaligen SAAB Händler, die jetzt nix mehr von SAAB in ihrem Haus haben machen alles, nur nicht für SAAB Garantieleistungen übernehmen.

Macht er aber nicht, und nun?
 
Scheiß Versicherungskacke. :mad::mad:asdf

Selbst schuld.

Du hast es so gewollt - und so bekommen.
Also maul hier nicht im Nachhinein rum.

Zudem - Wer sich auf diese ominösen Versicherungen verlässt, die von den Händlern nur zu dem Zwecke verkauft werden, daß sie sich selbst aus der Haftung schleichen können, sollte zeitgleich eine Rechtschutz-Versicherung abschließen - oder noch einfacher - die Kohle, die zum Fahrzeugkauf vorgesehen war, direkt an irgendeine Policen-Abzockbude überweisen.

Übelste Falle bei all diesem "verbraucherfreundlichen" Irrsin ist die Beweislastumkehr. So gesehen ist der gesamte Schmu also wertlos. - Zudem - Wenn Versicherungen zu *DEINEM* Vorteil abgeschlossen würden, dann säßest *DU* statt der Versicherung in deren repräsentativen Marmorpalast und würdest die Millionen-Boni kassieren - die Versicherung würde sich dagegen bescheiden mit Deiner ungeheizten Garage als Geschäftssitz zufrieden geben und sich freuen, allabendlich ein heißes Süppchen geliefert zu bekommen.
 
@wene
Es geht hier in Sachen CarGarantie aber um die sog. Neuwagen-Anschlussgarantie oder um (bzw. hast Du) eine Gebrauchtwagengarantie ?
Hast Du denn von CarGarantie irgendwelche Unterlagen bekommen ? Ich fürchte, da wirst Du auf den Kosten sitzenbleiben (da >6 Monate).

Aber mal den rechtlichen Apekt ausser Acht gelassen : ist Dein Händler denn zu keinem Zugeständnis bereit und will Dir die vollen Kosten berechnen ? Wenn Dich der Händler langfristig als Kunden binden/gewinnen möchte, wäre er jedenfalls gut beraten, meinetwegen die Einbaukosten zu übernehmen, finde ich. Gar kein Entgegenkommen in diesem Fall hielte ich für töricht.

@bigintelligence
Ist der Schaden denn tatsächlich über die CarGarantie-Versicherungsgesellschaft abgewickelt worden, oder wäre es möglich, dass Dein Händler Dich nicht im Regen stehen lassen wollte und die Kosten quasi auf Kulanz übernommen hat. Schließlich bist Du ein guter Kunde bei ihm. Wenn ich das richtig verstanden habe, unterstützt Saab Parts die Händler in solchen Fällen mit vergünstigten Teilepreisen.
 
Nein, also der Reihe nach:


Ich habe im Mai 2012 einen SAAB als Gebrauchtwagen gekauft, Baujahr 08/2011. Das heist doch, das ich eigentlich noch bis August Werksgarantie hätte.


Zu meinem Fahrzeug habe ich eine Garantie bei Car-Garantie bekommen die, so habe ich es verstanden, die Garantieleistungen von SAAB übernehmen hätte sollen.


Nun hat mir mein FSH heute erklärt, dass diese Garantie erst nach Ende der Werksgarantie greifen würde. Da ich jedoch ja von SAAB keine Werksgarantie mehr bekommen kann, müsst die Gebrauchtwagengarantie doch gleich greifen, oder?


Scheiß Versicherungskacke.
BJ 08/11 wäre ja erst nach dem letzten Stillstand der Bänder in THN und Mai 2012 nach dem Endgültigen Konkurs = Ende der Werksgarantie.
Die Frage ist dann wann die Car Garantie Versicherung abgeschlossen wurde. Man kann einer Versicherung unterstellen Fachleute zu sein, also bei einen Abschluß ab Januar 2012 zu wissen, das Saab pleite ist, es also keine Werksgarantie mehr gibt und dann müßte die Versicherung ab sofort gelten. Ich würde mich direkt an die Car- Garantie Versicherung wenden, egal was der FSH sagt. Er hätte jetzt eh einige Minuspunkte bei mir wenn ich das Auto dort gekauft hätte.
Mein FSH hat mir 2012 bein Kauf eines "gebrauchten Neuwagens" klar gesagt, daß es keine Werksgarantie mehr gibt, was ich angesichts des Preises akzeptiert habe.
 
Übelste Falle bei all diesem "verbraucherfreundlichen" Irrsin ist die Beweislastumkehr.
Ja Josef, FALSCH!
(Hätte ich von Dir irgendwie so nicht erwartet.)

Denn: Nur eben durch die Beweislastumkehr ist es ja im ersten halben Jahr recht einfach, Ansprüche durchzusetzen, da der in Anspruch genommene zu deren Abwehr das Gegenteil beweisen müßte.

Danach gilt wieder der normale und auch völlig logische Fall, dass der Anspruchsteller den Nachweis zu erbringen hat. Eben darum ist ja eine Garantie so praktisch.
Ohne die o.g. zusätzlich gesaetzlich geregelte Beweislastumkehr läge die Nachweispflicht gleich vom esten Tage an beim Verbaucher.
 
Ja Josef, FALSCH!
(Hätte ich von Dir irgendwie so nicht erwartet.)

Denn: Nur eben durch die Beweislastumkehr ist es ja im ersten halben Jahr recht einfach, Ansprüche durchzusetzen, da der in Anspruch genommene zu deren Abwehr das Gegenteil beweisen müßte.

Danach gilt wieder der normale und auch völlig logische Fall, dass der Anspruchsteller den Nachweis zu erbringen hat. Eben darum ist ja eine Garantie so praktisch.
Ohne die o.g. zusätzlich gesaetzlich geregelte Beweislastumkehr läge die Nachweispflicht gleich vom esten Tage an beim Verbaucher.

Hast ja recht.
Gedanklich zweimal mit "Minus Eins" multipliziert und dann doch falschrum geschrieben...

Sollte sinngemäß heißen: "Übelste Falle bei all diesem "verbraucherfreundlichen" Irrsin ist die VERKÜRZTE Beweislastumkehr."

Inhaltlich bleibt's aber dabei - Wer schon nach einem halben Jahr gezwungen ist, nachzuweisen, daß ein Fehler schon vorher bestanden hat, aber nicht unmittelbar in Erscheinung getreten ist, der kann genau so gut versuchen, die Farbe und Seriennummer einer Tretmine zu beschreiben - nachdem er sie beim Drauftrapsen gezündet hat - und somit die auf das Minengehäuse aufgedruckte Garantie, die Mine würde mindestens ein oder zwei Jahre lang nicht losgehen, den Hasen geben.
 
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