NL: Strafe für Schleicher

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Danke
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Habe in der AutoMotor und Sport-Online folgenden Artikel gelesen:

"NL: Strafe für Schleicher
Nicht nur Raser müssen in den Niederlanden mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Die Polizei hat jetzt einen polnischen Autofahrer mit 450 Euro zur Kasse gebeten, weil er zu langsam gefahren war.
Der Mann zuckelte in seinem Lieferwagen mit Anhänger mit 49 km/h über die Autobahn in Richtung Deutschland. Zwar gibt es keine Mindestgeschwindigkeit, doch das Schneckengespann zwang andere Fahrer zu gefährlichen Brems- und Ausweichmanövern, wie ein Polizeisprecher am Freitag (13.10.) mitteilte. Der Pole wurde von der Autobahn verbannt."

Wäre doch auch ein gutes Beispiel für Deutschlands Autobahnen :biggrin:

PS: Ich bin seit neunzehnhundertachtzig PUNKTEFREI!!! :top:
 
Mit Verlaub !...

"NL: Strafe für Schleicher
Zwar gibt es keine Mindestgeschwindigkeit, Der Pole wurde von der - vermutlich vierspurigen ? - Autobahn verbannt.
Wäre doch auch ein gutes Beispiel für Deutschlands Autobahnen :biggrin:
PS: Ich bin seit neunzehnhundertachtzig PUNKTEFREI!!! :top:
... Du würdest demnach auch alle langsameren Autobahnnutzer verbannen, damit Du perönlich weiter ungehindert rücksichtslos rasen kannst, vermutlich nach dem Kotzmotto "freie Fahrt für freie Bürger"
Gott erhalte Dir Deine Punktefreiheit ! :mad:
Ich wünsch Dir weiterhin viel "Nichterwischtwerdenglück" !; dass ich mich heut mal wieder (wie so oft) total unbeliebt gemacht hab, ist mir klar...

Na dann gut N8 Gerd B.
 
Geanu solche Autofahrer gefährden auf der Autobahn nicht nur sich selbst sondern auch die anderen. in der Schweiz gilt ein Mindesttempo von 60 Kmh. dies ist auch gut so!!
 
Geanu solche Autofahrer gefährden auf der Autobahn nicht nur sich selbst sondern auch die anderen. in der Schweiz gilt ein Mindesttempo von 60 Kmh. dies ist auch gut so!!

Alles was auf der Autobahn langsamer als 60 ist, ist gefährlich.
Selbst 60 ist schon wenig....
Und das hat nichts damit zu tun, dass ich immer mit 220 über die Bahn fliege.
Auch mit 130 ist man verdammt schnell auf einem drauf, der 50 fährt....
 
Solange wir in Deutschland noch Off-Limit Strecken haben, sollen diese auch benutzt werden.
Heute morgen aus Hamburg nach Hannover gefahren,die Hälfte der Strecke ist eh 120...und da wo man mal ballern kann schleichen Taxi Vertreter vor einem her und gestikulieren wild, wenn man durch die Lichthupe seine Überholabsicht anzeigt...
bevor hier ein kopfloserRaserEindruck über mich entsteht...ich fahre 260 wirklich nur da wo es auch geht...

Bin mal gespannt
MFG
Stephan
 
... Du würdest demnach auch alle langsameren Autobahnnutzer verbannen, damit Du perönlich weiter ungehindert rücksichtslos rasen kannst, vermutlich nach dem Kotzmotto "freie Fahrt für freie Bürger"
Gott erhalte Dir Deine Punktefreiheit ! :mad:
Ich wünsch Dir weiterhin viel "Nichterwischtwerdenglück" !; dass ich mich heut mal wieder (wie so oft) total unbeliebt gemacht hab, ist mir klar...

Na dann gut N8 Gerd B.

Hallo Gerd

Sorry, aber das muss ich jetzt doch mal loswerden: Wer nicht fähig ist sein Auto auf der Autobahn mit mind 80km/h zu bewegen, der gehört meines Erachtens nicht mehr auf die Strasse. Genauso wie die, die sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit halten.
Begründung: Es gibt halt Menschen, glaube es oder nicht, die auch 120 fahren wollen, wenn dies erlaubt ist. Können sie dies aber nicht weil ein schleicher vor ihnen fährt, führt das sehr oft zu aggressionen und gefährlichen überholmanövern, oder schlicht zu aufahrunfällen. Ausserdem sind die schleicher mit dem öffentlichen Verkehr wahrscheinlich schneller an ihrem Ziel, als wenn sie selber schleichen.

Erst letzte Woche hat mich beinahe einer abgeschossen, weil er unbedingt den vor ihm fahrenden Schleicher überholen wollte, was ich durchaus verstehen kann. Dabei wurde er offensichtlich irgendwann zu ungeduldig (auch das kann ich verstehen, ist doch recht nerven aufreibend wenn man die höchstgeschwindigkeit nur zur hälfte fahren kann) und hat ne Lücke gesucht, wo keine war!

Meines Erachtens, soll im Strassenverkehr derjenige gebüsst werden, welcher sich oder andere, wissentlich oder unwissentlich in Gefahr bringt, oder solche Situationen herauf beschwört. Wenn nun also ein Schleicher auf der AB unterwegs ist, so stellt er für sich und ALLE anderen ein Risiko dar, dafür soll er auch gerade stehen. Bei mehrmaligem Vorkommen würde ich einen Führerausweisentzug begrüssen, bei Rasern wie bei Schleichern.

Nebenbei, ich fahre seit 10 Jahren Auto, immer mit Autos jenseits der 200ps Marke, und hab gerade mal 1 Geschwindigkeitsbusse gehabt (3km/h zu schnell). Ich bin also kein Raser, fahre 125km/h in 120km/h Bereichen. Das sollte ok sein. Aber diese 120 will ich auch fahren können, und möchte mich bestimmt nicht durch einen Sonntagsfahrer ausbremsen lassen.

Evil-Hirsch

PS: In der Schweiz ist eine zu tiefe Geschwindigkeit auf der AB oder selbst innerorts, ein Grund den Fahrprüfling durchfallen zu lassen --> Behinderung des Verkehrs durch zu langsames Fahren. Wer sich also die Geschwindigkeiten jenseits 80km/h nicht zutraut, der soll besser zu Fuss gehen! Ist sicher für alle Beteiligten besser.

PSS: Der Rentner (aus D oder CH, bin mir nicht mehr sicher) der letzhin seine eigene Frau überfahren hat, weil angeblich der Fuss zwischen Gas und Bremse eingeklemmt war, sollte sicher nicht mehr Autofahren. Ein Auto ist in den falschen Händen sehr gefährlich... .

PSSS: Warum glaubt eigentlich jeder, das Autofahren für JEDEN erlaubt sein soll? Es darf ja auch nicht JEDER ne Waffe tragen... . Es sollen NUR MEnschen die Fahrerlaubnis bekommen, oder weiterhin besitzen, die KEINE potentielle Gefahr darstellen. Und dazu wird es auch bald kommen, es werden Fahrer die nicht mehr fähig sind zu fahren von der Strasse genommen werden (Raser und solche die Ihr Auto nicht "beherschen")
 
Alles was auf der Autobahn langsamer als 60 ist, ist gefährlich.
Selbst 60 ist schon wenig....
Und das hat nichts damit zu tun, dass ich immer mit 220 über die Bahn fliege.
Auch mit 130 ist man verdammt schnell auf einem drauf, der 50 fährt....

Konnte einmal nur Dank meinem berufsbedingten Fahrertraining auf der A3 hinter Limburg einem mattschwarzen Fiat-Polski ausweichen.

Bis auf vereinzelte LKWs freie Strecke.
Meiner Einer mit etwas über 150 unterwegs.
Mein damaliger 9000Aero - feines Auto...

Der Pole - quasi unbeleuchtet - und zwar auf der Mittelspur.
(Wer diesen elenden Fiat-500-Nachbau kennt, weiß was der hinten für grauslige Funzeln hat)

Die grünen Männchen, die ich alarmiert hatte, meinten später sie hätten ihn gemessen - mit Tempo 30, das Fahrzeug sei mit Dachladung und Insassen um 350 kg (!!!) überladen gewesen und die LKWs hätten ihn kolonnenweise rechts überholt...

Leute, das gefährliche auf den Autobahnen sind die DIFFERENZGESCHINDIGKEITEN.
Glaube, jedem ist schon mal so ein Dackel von Lückenhüpfer vor den Kühler gefahren.
Und wenn der aus einer LKW-Karawane rauskommt, fährt er trotzdem mindestens so um Tempo 80.

Aber selbst das ist schon genug für eine satte Vollbremsung - wenns dann überhaupt noch reicht...

Viele, insbesondere *Wenigfahrer* können halt wegen fehlender Übung keine Geschwindigkeiten im Rückspiegel abschätzen - wenn sie da dann überhaupt mal ihrem Zweck entsprechend einsetzen - und nicht nur als Halter für irgendwelchen Dödel.

Aber dann mit Tempo 30 oder 40 - da hört der Spaß auf.
 
Wirklich richtig langsamfahrende sind ja doch eher eine seltene Erscheinung. Wenn ich mal so Revue passieren lasse, wie oft ich Autos auf der BAB gesehen habe, die freiwillig unter 70 Km/h fahren, so fallen mir da nicht viele Begebenheiten ein... Und diese würde ich nicht unbedingt als eines der größten Probleme im deutschen Straßenverkehr bezeichnen. Wenn ich mit hoher Geschwindigkeit auf ein anderes Auto zukomme, dann wechsle ich so rechtzeitig die Spur, dass das für mich noch nie ein Problem dargestellt hat. Mir sind sicher auch schon einige "vor dem Kühler gesprungen" um einen "Schleicher" zu überholen. Die Frage ist aber immer, wer dort mehr Schuld hat, der Schleicher, oder derjenige der sich nicht beherrschen kann und in eine nicht ausreichende Lücke einen Spurwechsel vollzieht.

Es gibt auch in D schon einige Gerichtsurteile, dass "Schleicher" die so langsam fuhren, dass man damit als anderer Verkehrsteilnehmer nicht rechnen musste, eine Teilschuld an einem Unfall bekamen. Allerdings ist auch hier immer die Frage, wie sich das rechtfertigt. Wer trägt die haupt, wenn nicht alleinge Schuld an einem Unfall? Derjenige, der mit 50% über der Richtgeschwindigkeit von hinten angesaust kommt, nicht in der Lage ist die Geschwindigkeit des vor ihm fahrenden Fahrzeugs zu erkennen oder rechtzeitig einen Spurwechsel einzuleiten bzw. zu bremsen, oder derjenige, der mit geringer Geschwindigkeit auf der BAB unterwegs ist...
Allerdings gibt es nicht nur Urteile im Falle eines Unfalls. Ich meine mich auch an einen Bericht im Fernsehen zu erinnern, in dem die Polizisten auch einen bestraft haben, der ohne sachlichen Grund nur mit geringer Geschwindigkeit auf der BAB unterwegs war.

Das Problem sind, wie bereits erwähnt wurde, immer die Differenzgeschwindigkeiten. Dazu sage ich jetzt aber nix :tongue: Könnte die Diskussion weg von den Schleichern lenken :wink:
 
@josef_reich / Evil-Hirsch

da kann ich mich im grunde nur anschliessen!

beide extreme sind einfach sch..... schlecht!
dazu gibt es ja auch so nen dummy-paragraphen.... irgendwas mit fahrweise an gegebenheit anpassen....

ich fahr auch mal gerne 200 oder mehr, aber eben nur dann wenn es
geht! tagsüber an werktagen (lkw, berufsverkehr. o.ä.) macht es einfach keinen sinn zu rasen (und auch nicht so viel spass *g*) und ist darüber hinaus auch noch völlig verantwortungslos!
diese idioten - die mit tempo 200 oder mehr an mir (bei eigenem Vmax von vielleicht 120-150) vorbei sind gebrochen sind und 20 km später immer noch nicht wesentlich mehr als 2/3 wagenlängen vorsprung hatten - die kann ich schon gar nicht mehr zählen!

andererseits gehören mittelspur- und sonstige schleicher genaus nicht auf die autobahn (und werden mittlerweile auch bestraft!)...
 
Wirklich richtig langsamfahrende sind ja doch eher eine seltene Erscheinung. Wenn ich mal so Revue passieren lasse, wie oft ich Autos auf der BAB gesehen habe, die freiwillig unter 70 Km/h fahren, so fallen mir da nicht viele Begebenheiten ein... Und diese würde ich nicht unbedingt als eines der größten Probleme im deutschen Straßenverkehr bezeichnen.

Auf leeren Straßen mag das sogar zutreffen, jedoch sollte man auch mal daran denken, dass es Zeiten und Autobahnen gibt, die ein etwas höheres Verkehrsaufkommen aufweisen und da ist es meiner Meinung nach auch aus Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer nicht unbedingt förderlich sich mit einer Geschwindigkeit fortzubewegen, bei der selbst alle LKWs zum überholen ansetzen. Dass es größere Probleme gibt möchte ich hier allerdings nicht abstreiten...
 
@grizzli
meiner schon...

Greetz
Stephan
 
... Du würdest demnach auch alle langsameren Autobahnnutzer verbannen, damit Du perönlich weiter ungehindert rücksichtslos rasen kannst, vermutlich nach dem Kotzmotto "freie Fahrt für freie Bürger"
Gott erhalte Dir Deine Punktefreiheit ! :mad:
Ich wünsch Dir weiterhin viel "Nichterwischtwerdenglück" !; dass ich mich heut mal wieder (wie so oft) total unbeliebt gemacht hab, ist mir klar...

Na dann gut N8 Gerd B.

unbeliebt???der gerd macht sich hier doch nicht unbeliebt. nur begreifen kann man seine meinung nicht.....
c001.gif
 
in der Schweiz gilt ein Mindesttempo von 60 Kmh. dies ist auch gut so!!

... hätte gedacht, dass es in Deutschland auch ein Mindesttempo gibt. Aber denkste: Es dürfen nur Fahrzeuge auf Autobahnen bewegt werden, deren Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt. Ist dann doch was anderes.

Aber: Wer ohne triftigen Grund so langsam fährt, dass er den Verkehrsfluss behindert, zahlt 20 Euro in die Kasse. Na ja - wird scheinbar recht selten angewendet.

Grüße
Frank
 
... Wer trägt die haupt, wenn nicht alleinge Schuld an einem Unfall? Derjenige, der mit 50% über der Richtgeschwindigkeit von hinten angesaust kommt, nicht in der Lage ist die Geschwindigkeit des vor ihm fahrenden Fahrzeugs zu erkennen oder rechtzeitig einen Spurwechsel einzuleiten bzw. zu bremsen, oder derjenige, der mit geringer Geschwindigkeit auf der BAB unterwegs ist...

Ist schon klar, dass wenn man sich mit einer höheren Geschwindigkeit als der Richtgeschwindigkeit (130) bewegt, immer eine Teilschuld bekommt/riskiert.
Aber selbst mit 130 ist ein Fahrzeug mit 50 auf der BAB einfach ein Gefahr, und da sehe ich es nicht ein, dass im Falle eines Auffahrens (wenn man mit < 130 unterwegs war) eine Schuld bekommt. Das ist so ähnlich, als wenn ein Auto von einer Brück auf die BAB fällt und ich reinfahre. Kann man ja dann auch nicht sagen, dass immer der der hinten reinfährt, Schuld ist...(ok, extremvergleich :biggrin: ).
Das Problem ist einfach, dass es wohl keine gesetzl. mindest-Geschw. gibt...da wirds dann schwer.
Aber bei der heutigen Verkehrsdichte müßte das her. Leute, die 50 fahren wollen gehören nicht auf die BAB! (und ich wiederhole, nein, ich bin nicht einer,der dauernd Bleifuß fährt :rolleyes: , oft Tempomat 130....:biggrin: )
 
Schleicher werden zur Kasse gebeten!

.....so, jetzt kommt der erhobene Finger des Fahrlehrers!!!! :biggrin:

** Beginn des Klugscheissens **

Neee, ganz bestimmt nicht, aber mal ein paar (er-)klärende Worte:

auch in Deutschland darf man nicht so langsam fahren, wie es einem gerade passt! Auf der BAB (Bundesautobahn) gilt grundsätzlich eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h. Allerdings geht es hier um die bauartbedingte Geschwindigkeit, deswegen haben viele mobile Kräne auch den Aufkleber "61" am Heck, damit sie gerade noch die BAB nutzen dürfen!!!

Und dann gibt es die allgemeine Regel, die für alle Straßen gilt:
Es darf grundsätzlich ohne ersichtlichen Grund nicht unnötig langsam gefahren werden. Wenn zum Beispiel am Montag ein vom Wochenende übriggebliebener Sonntagsfahrer mit 60 km/h über eine 100er-Landstraße eiert, um Kühe zu zählen, dann ist das Nötigung! wenn andere Autofahrer dadurch nervös werden, und unüberlegte Überholmanöver starten, dann ist diese Nötigung sogar einhergehend mit einer Gefährdung.
Es könnte zu einer Anzeige kommen! - Aber wer macht das schon?????

Zur Gefahrvermeidung sollte man also immer, optimale Wetter- und Sichtverhältnisse vorausgesetzt, die maximal erlaubte Geschwindigkeit bzw. auf BAB die Richtgeschwindigkeit ausnutzen.

In diesem Zusammenhang möchte ich dann, besonders auf der BAB :cool: , noch einmal an das Rechtsfahrgebot erinneren! Selbst bei 200 kann man rechts fahren oder zumindest zeitweise nach rechts rübergehen, falls von Hinten einer mit 250 angeflogen kommt :biggrin: .

** / Ende des Klugscheissens **
 
Eieiei ist das wirklich noch so früh, neun Uhr??

"wenn andere Autofahrer dadurch nervös werden, und unüberlegte Überholmanöver starten, dann ist diese Nötigung sogar einhergehend mit einer Gefährdung."

Hoi. Hätt ich nicht gedacht. Ist doch deren Problem, wenn sie unüberlegt ausrasten.

"Zur Gefahrvermeidung sollte man also immer, optimale Wetter- und Sichtverhältnisse vorausgesetzt, die maximal erlaubte Geschwindigkeit bzw. auf BAB die Richtgeschwindigkeit ausnutzen."

Jaa-woll!! Das wollt ich hören. Also ist es praktisch eines jeden verdammte Pflicht und Schuldigkeit, die 10%-Tachovoreilung und alle sonstigen Toleranzen auszuschöpfen. . .
 
Auf der BAB (Bundesautobahn) gilt grundsätzlich eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h. Allerdings geht es hier um die bauartbedingte Geschwindigkeit, deswegen haben viele mobile Kräne auch den Aufkleber "61" am Heck, damit sie gerade noch die BAB nutzen dürfen!!!

... so hatte ich das auch in Erinnerung. Aber wie oben schon geschrieben, steht in der STVO zu dem Thema:

"Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt"

Wird das als vorgeschrieben Mindestgeschwindigkeit interpretiert, die ohne Grund nicht unterschritten werden darf? Dann müssten die ja Betroffenen auf der BAB immer Bodenblech fahren. Liest sich doch eher so, als ob nur die Voraussetzung, schneller als 60 fahren zu können, gegeben sein muss.

Grüße
Frank
 
"Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt"

Wird das als vorgeschrieben Mindestgeschwindigkeit interpretiert, die ohne Grund nicht unterschritten werden darf? Dann müssten die ja Betroffenen auf der BAB immer Bodenblech fahren. Liest sich doch eher so, als ob nur die Voraussetzung, schneller als 60 fahren zu können, gegeben sein muss.
Es geht um die bauartbedingte Geschwindigkeit. Es ist nicht Voraussetzung, dass diese auch gefahren wird. Genau das hatte Ziehmy auch geschrieben.
Allerdings geht es hier um die bauartbedingte Geschwindigkeit, deswegen haben viele mobile Kräne auch den Aufkleber "61" am Heck, damit sie gerade noch die BAB nutzen dürfen!!!

@Ziehmy
Na da kann ich ja froh sein, dass mich noch keiner angezeigt hat. Wenn zwischen zwei Orten nur ein Kilometer liegt, fahr' ich meist nur 80 (laß am Ende auch noch kurz ausrollen!) und werde regelmäßig von der Dorfjugend in ihrem Proll-Golf (auch gerne knapp) überholt :biggrin:
Und manchmal, wenn ich stark erkältet, oder aus sonstigem Grund unkonzentriert bin, fahr' ich auch mal mit 80 über die Landstraße.
Ich alter Nötiger :wink: (wie du es meintest ist mir natürlich klar :smile:)
 
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