Selbstverständlich muss eine Werkstatt ihre Kunden genau aus den genannten Gründen, und sei es der eigenen Rückversicherung, darauf hinweisen. Da lesen wir das Urteil schon gleich. Immerhin liegt dann bei 101 km das Problem beim Kunden, es sei denn, er lässt das Nachziehen wieder in der Werkstatt erledigen und sich das auch noch schriftlich bestätigen.
Und du wirst lachen - wenn ich das Auto aus einer Werkstatt hole, tu ich das auch immer - sofort! Und du glaubst nicht, wie sehr unterschiedlich stark die einzelnen Radschrauben da teilweise angezogen sind, selbst bei Werkstätten, deren Arbeit ich sonst schätze.
Ich wunderte mich nur darüber, dass du "aus Erfahrung" schreibst und ich ja weiß, dass du ja auch viel selbst schraubst und ich es (gut, nicht in dem Umfang, wie eine Werkstatt das tagtäglich tut, sondern nur an eigenen Autos) eben selbst noch nie erlebt habe.
Hintergrund ist die Frage nach einer möglichen Ursache für so ein Lösen - vergessen/mit unterschiedlichem Drehmoment angezogen, Dreck/Öl, unterschiedlich alte Radschrauben...
Und die Frage, was garantiert, dass das Lösen dann nicht erst jenseits der 100 km auftritt. Sorgfältiges Anziehen? Dann sollte das doch auch vor 100 km wirken und ausreichen...?!