Es gibt doch bestimmt aktive oder ehemalige Brummifahrer hier. Deswegen frage ich einfach mal in die Runde wieviel Platz notwendig ist um LKW-Anhänger anzukuppeln.
Die Situation:
Eine lange schnurgrade Straße, zweispurig in beide Richtungen, mit Grünstreifen in der Mitte durch ein innerstädtisches Mischgebiet. Eine Autobahnabfahrt in direkter Nähe. Nicht unterbrochener Parkstreifen auf beiden Seiten, zu allem Überfluß (noch) nicht bewirtschaftet, also kostenlos.
Das wissen mittlerweile auch viele LKW-Fahrer und nutzen den Parkstreifen zur Pause, über Nacht oder übers Wochenende. Teilweise Zugmaschine und Anhänger, oft aber auch nur den Anhänger alleine (Auflieger oder Drehschemel, egal).
Es sind aber auch Firmen mit zum Teil vielen Mitarbeitern dort ansässig. Und diese parken natürlich auch dort. Und so kommt es öfter vor das ein LKW-Fahrer seinen Anhänger abholen will und ihn „zugeparkt“ vorfindet.
„Zugeparkt“ in Anführungszeichen deswegen weil ich nicht weiß wieviel (zu normalen Bürozeiten knappen) Parkraum man einem abgestellten Anhänger bieten muß um nicht zu behindern. Gibt es da eine Regel? Würde mich mal interessieren obwohl ich mit dem Rad dorthin fahre.
Es war grade wiedermal soweit, ein Auflieger sollte abgeholt werden. Ein PKW stand davor, aber so weit das dazwischen bequem noch ein weiterer PKW gepaßt hätte.
Der LKW-Fahrer hat bestimmt `ne halbe Stunde versucht den Anhänger anzukoppeln, hat es aber nicht geschafft. Bis dann der PKW-Fahrer Feierabend hatte.
Verschärfte Bedingungen dabei, die Zugmaschine hatte zwei Hinterachsen, der Schwerlast-Auflieger vier oder fünf. Also alles nicht so rangierfreudig.
Klar, ärgerlich für den LKW-Fahrer der, vorsichtig ausgedrückt, etwas erregt war. Aber hat der PKW-Fahrer wirklich einen Fehler gemacht?
Ich wüßte nicht wieviel Platz ich da lassen muß.
Die Situation:
Eine lange schnurgrade Straße, zweispurig in beide Richtungen, mit Grünstreifen in der Mitte durch ein innerstädtisches Mischgebiet. Eine Autobahnabfahrt in direkter Nähe. Nicht unterbrochener Parkstreifen auf beiden Seiten, zu allem Überfluß (noch) nicht bewirtschaftet, also kostenlos.
Das wissen mittlerweile auch viele LKW-Fahrer und nutzen den Parkstreifen zur Pause, über Nacht oder übers Wochenende. Teilweise Zugmaschine und Anhänger, oft aber auch nur den Anhänger alleine (Auflieger oder Drehschemel, egal).
Es sind aber auch Firmen mit zum Teil vielen Mitarbeitern dort ansässig. Und diese parken natürlich auch dort. Und so kommt es öfter vor das ein LKW-Fahrer seinen Anhänger abholen will und ihn „zugeparkt“ vorfindet.
„Zugeparkt“ in Anführungszeichen deswegen weil ich nicht weiß wieviel (zu normalen Bürozeiten knappen) Parkraum man einem abgestellten Anhänger bieten muß um nicht zu behindern. Gibt es da eine Regel? Würde mich mal interessieren obwohl ich mit dem Rad dorthin fahre.
Es war grade wiedermal soweit, ein Auflieger sollte abgeholt werden. Ein PKW stand davor, aber so weit das dazwischen bequem noch ein weiterer PKW gepaßt hätte.
Der LKW-Fahrer hat bestimmt `ne halbe Stunde versucht den Anhänger anzukoppeln, hat es aber nicht geschafft. Bis dann der PKW-Fahrer Feierabend hatte.
Verschärfte Bedingungen dabei, die Zugmaschine hatte zwei Hinterachsen, der Schwerlast-Auflieger vier oder fünf. Also alles nicht so rangierfreudig.
Klar, ärgerlich für den LKW-Fahrer der, vorsichtig ausgedrückt, etwas erregt war. Aber hat der PKW-Fahrer wirklich einen Fehler gemacht?
Ich wüßte nicht wieviel Platz ich da lassen muß.