Regulierung Versicherung

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Hallo Gemeinde,

Nachdem mir gerade wieder eine Oma fast den Spiegel abgefahren hätte, habe ich mal wieder über den Umstand Versicherung sinniert…

Wie wir schon an der einen oder anderen Stelle hier festgestellt haben, ist die Ersatzteilversorgung recht dürftig.
Meinen Letzten Spiegel habe ich ja für einen fast unverschämten Preis aus Schweden bekommen…
Oder nehmen wir mal den Worst Case an… jemand fährt mir hinten drauf…
Eine Heckstoßstange und die Lightbar bzw. die Rückleuchten gibt es gar nicht oder nur extrem teuer.
Nehmen wir also mal an, die Reperatur würde knapp unter dem wirtschaftlichen Totalschaden sein… zahlt die gegnerische Versicherung auch die teuren Ersatzteile, weil diese kaum verfügbar sind?
Was ist, wenn die Stoßstange (Hülle) und die Lightbar gar nicht wieder zu beschaffen ist?

Und der Wiederbeschaffungswert bei einem „Totalschaden“ scheint mir auch schwierig, denn momentan gibt es nur 7 Angebote bei mobile.de und das ist keines der Autos vergleichbar mit meinem… entweder ist die Ausstattung ganz anders oder die Kilometer sind deutlich unterschiedlich.

Hat jemand Erfahrung oder Expertise bei dem Thema?
 
Es gibt die sogenannte 130%-Regel vorausgesetzt du hast den Schaden nicht selbst verursacht. Die Regel besagt dass die Reparaturkosten max 30% über dem Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs liegt alles was darüber ist wird als wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet. Evtl. hilft ein vor dem Schadensfall erstelltes Wertgutachten um die Entschädigung zu erhöhen aber das wird eine Einzelfallentscheidung sein.

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Ok... den Unterschied zwischen Reparatur und Totalschaden und die Grenzen hab ich schon nachgelesen.
Ich überlege halt, was passiert, wenn eine Reparatur gar nicht möglich ist, weil es die notwendigen Teile gar nicht gibt
oder
wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt, wenn es kein vergleichbares Auto auf dem Markt verfügbar ist???
 
Und der Wiederbeschaffungswert bei einem „Totalschaden“ scheint mir auch schwierig, denn momentan gibt es nur 7 Angebote bei mobile.de und das ist keines der Autos vergleichbar mit meinem…
Besonders in einer solchen Situation hilft es, in guten Zeiten ein Wertgutachten erstellen zu lassen, das all diese Besonderheiten berücksichtigt und Grundlage für die Erstattung werden kann.
 
Was es nicht gibt kann auch nicht beschafft werden d.h. die Versicherung wird dich zum Wiederbeschaffungswert (für ein aktuell auf dem Markt erhältliches Fahrzeug was in etwa dem deines Fahrzeugs entspricht) abzüglich Restwert entschädigen. Du kannst natürlich versuchen mit dem ausgezahlten Geld das Fahrzeug selbst instandzusetzen und dir die benötigten Teile selbst zu beschaffen ob das aber Sinn macht? Wenn du den Troll noch länger fahren willst kann es nicht schaden dir seltene Teile zu beschaffen so lange sie noch zu haben sind.

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