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Würde mich auch interessieren.
Ich will versuchen, bei meinem TÜV diese Größe für meinen Saab 99 eingetragen zu bekommen, war aber noch nicht da, um die Machbarkeit zu erfragen.
An sich denke ich, könnte es klappen. Der Reifen ist nicht so viel Kleiner im Durchmesser wie die eingetragenen 195/60 R15...
Falls sich bei mir was ergibt, werde ich es melden.
Gruß,
Erik
Zwischen 195/60 und 195/55 gibt es nur knapp 3% Abweichung, also bei echten, gefahrenen 100km/h zeigt er mir 103km/h an.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
Wieso? Er zeigt doch minimal zu viel an!
Fahre ich laut Tacho 100, fahre ich in Wirklichkeit ein bißchen langsamer. 100 aufm Tacho, gemessen 97 (oder so), paßt doch.
Habe auf meinem 9³ auch einen 5% flacheren (oder war es höheren? ) Reifen anstandslos eingetragen bekommen.
Wir werden sehen. Wie schonmal gesagt, wenn es so nicht geht, lasse ich den Tacho angleichen.
Ich dachte (!!!) bisher immer das eine Abweichung grundsätzlich nur nach unten erfolgen darf und das die Toleranz in diese Richtung 0 ist.......
Edit: Habe den Entsprechenden Gesetzestext gefunden.
Die Abweichung von 4% bezieht sich also nur auf den km-Zähler, nicht auf den Tacho
[/b]
mW gelten die 4% fuer den km-Zaehler (=Wegstreckenzaehler), fuer den Geschwindigkeitsmesser aber eine andere, etwas kompliziertere Regel nach 75/443/EWG:Ein Tacho darf Null nachgehen, aber 4 Prozent vorgehen.
Ich kenne keinen Tacho der bei 100 km/h (Serie), keine Abweichung zeigt.
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