Reifen 195/55 R 15 V

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15. Feb. 2007
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39
Danke
7
SAAB
900 I
Baujahr
1984
Turbo
FPT
Wer hat diese Größe auf seinem 900er eingetragen?
Gruß Manni
 
Würde mich auch interessieren.

Ich will versuchen, bei meinem TÜV diese Größe für meinen Saab 99 eingetragen zu bekommen, war aber noch nicht da, um die Machbarkeit zu erfragen.

An sich denke ich, könnte es klappen. Der Reifen ist nicht so viel Kleiner im Durchmesser wie die eingetragenen 195/60 R15...

Falls sich bei mir was ergibt, werde ich es melden. :smile:

Gruß,
Erik
 
195/55/15

Würde mich auch interessieren.

Ich will versuchen, bei meinem TÜV diese Größe für meinen Saab 99 eingetragen zu bekommen, war aber noch nicht da, um die Machbarkeit zu erfragen.

An sich denke ich, könnte es klappen. Der Reifen ist nicht so viel Kleiner im Durchmesser wie die eingetragenen 195/60 R15...

Falls sich bei mir was ergibt, werde ich es melden. :smile:

Gruß,
Erik

...und wo liegt der Vorteil?
 
Bei mir ein Spezialfall:

In 195/60 gibt es keine gescheiten Sportreifen mit Straßenzulassung (für Rallyes), in 195/55 aber schon...
 
und in 205/55 vermutlich auch nicht?!
 
Jap, auch nicht in 205/55 R15.

Das heißt doch, einen Reifen gäbe es, einen Yokohama. Aber der soll nix taugen, schmiert nur und dann kann man es auch einfach bleiben lassen. Daher bei mir der Versuch mit 195/55 R15. Da gibts unter anderem Dunlop Direzza, Kumho Ecsta 70 und noch ein paar andere, sehr gute Sportreifen.
 
Der Abrollumfang ist anders. Das wird der Tüv nicht so einfach eintragen. Auf jeden Fall muss eine Tacho-überprüfung gemacht werden....

Das ganze geht dann über eine Einzelabnahme, ein tierischer Aufwand. Aber es gibt ja noch AVON Rennreifen mit Strassenzulassung in 175/70 R 15 H!
 
Ich habe nur die 195/60 R15 eingetragen, nach einer Freigabe von SAAB für den 99er in Verbindung mit einer Leistungssteigerung auf max. 185PS, in Verbindung mit der 900er-Hinterachse.

Zwischen 195/60 und 195/55 gibt es nur knapp 3% Abweichung, also bei echten, gefahrenen 100km/h zeigt er mir 103km/h an.
Ich habe noch nicht nachgefragt, aber ich denke, das könnte so klappen. Erstmal fragen beim TÜV, dann weiß ich mehr. Im Zweifelsfall würde ich auch den Tacho angleichen lassen, wäre auch nicht weiter tragisch / schwierig.

Die 175/70 von AVON sind sehr gut (CR6-ZZ), aber die sind für mich wohl etwas zu schmal und ggf. nur für Regen tauglich.

Gruß,
Erik
 
als ich meinen damals gekauft hatte, waren 195/65 15" montiert. bis zum ersten reifenwechsel ist mir das garnicht aufgefallen ... läuft! :rolleyes:
 
Zwischen 195/60 und 195/55 gibt es nur knapp 3% Abweichung, also bei echten, gefahrenen 100km/h zeigt er mir 103km/h an.

Ich dachte (!!!) bisher immer das eine Abweichung grundsätzlich nur nach unten erfolgen darf und das die Toleranz in diese Richtung 0 ist.......:confused:

Stelle mir das rechtlich auch etwas schwierig vor, was wenn jemand mit dem Auto in eine Geschwindigkeitskontrolle gerät?!?!? Bei eric mag man das mit 3 zusammengekniffenen Augen durchgehen lassen da der Wagen "nur" für Sporteinsätze gedacht ist, aber bei einem "normalen" Auto??!!!

Edit: Habe den Entsprechenden Gesetzestext gefunden.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


Die Abweichung von 4% bezieht sich also nur auf den km-Zähler, nicht auf den Tacho
 
Wieso? Er zeigt doch minimal zu viel an!

Fahre ich laut Tacho 100, fahre ich in Wirklichkeit ein bißchen langsamer. 100 aufm Tacho, gemessen 97 (oder so), paßt doch.

Habe auf meinem 9³ auch einen 5% flacheren (oder war es höheren? :hmmmm2:) Reifen anstandslos eingetragen bekommen.

Wir werden sehen. Wie schonmal gesagt, wenn es so nicht geht, lasse ich den Tacho angleichen.
 
Wieso? Er zeigt doch minimal zu viel an!

Fahre ich laut Tacho 100, fahre ich in Wirklichkeit ein bißchen langsamer. 100 aufm Tacho, gemessen 97 (oder so), paßt doch.

Habe auf meinem 9³ auch einen 5% flacheren (oder war es höheren? :hmmmm2:) Reifen anstandslos eingetragen bekommen.

Wir werden sehen. Wie schonmal gesagt, wenn es so nicht geht, lasse ich den Tacho angleichen.

ups, wer lesen kann :rolleyes:

stimmt natürlich, kleinerer Umfang entspricht ja einer niedrigeren Geschwindigkeit....:rolleyes:....ich leg mich wieder hin.....
 
Ich dachte (!!!) bisher immer das eine Abweichung grundsätzlich nur nach unten erfolgen darf und das die Toleranz in diese Richtung 0 ist.......:confused:

Edit: Habe den Entsprechenden Gesetzestext gefunden.



Die Abweichung von 4% bezieht sich also nur auf den km-Zähler, nicht auf den Tacho
[/b]

Diese Kleinlichkeiten der Bürokratischen Nadel im Heuhaufen Sucher...:cool:

Es ist doch teilweise lächerlich wenn es ums Kfz geht, was alles nicht erlaubt und was alles eingetragen werden muß.
Anderseits erkennt ein Deutscher XXXX noch nicht einmal, einen drohenden Qxxxxlxxxerbruch.

Aber so sind Sie halt....

Ein Tacho darf Null nachgehen, aber 4 Prozent vorgehen.
Ich kenne keinen Tacho der bei 100 km/h (Serie), keine Abweichung zeigt.

93 km/h echte und 100 km/h auf dem Tacho, waren früher oft Standard-.

Man probier es mal ganz einfach aus.

Autobahnfahrt konstant 89 km/h

Wenn dann der erste Sattelzug sich langsam ansaugt, geht der Tacho vor.

Logik:
Die LKW Fahrer fahren konstante 89 km/h.
Ab über 90 km/h geht die Tachoscheibe vom Fahrtenschreiber ab nach Flensburg .
Die NLer ausgenommen:biggrin:, die fahren auch schonmal 110km/h

Für Profis geht natürlich auch das GPS :biggrin:
 
Ein Tacho darf Null nachgehen, aber 4 Prozent vorgehen.
Ich kenne keinen Tacho der bei 100 km/h (Serie), keine Abweichung zeigt.
mW gelten die 4% fuer den km-Zaehler (=Wegstreckenzaehler), fuer den Geschwindigkeitsmesser aber eine andere, etwas kompliziertere Regel nach 75/443/EWG:

"4.4 Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei
den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muss zwischen
der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen
Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen: O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h ."
bedeutet: Tachotoleranzen, 10 % plus 4 km/h (nach oben) sind zulässig:

gilt soweit ich weiss ab EZ 1.1.91, davor + 7km/h
 
Öhmm...: :rolleyes:

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


Haste dir mal die im "Anhang" aufgeführten Bestimmungen angesehen?! Da steht doch bestimmt mehr darüber?!?! Hab da leider keinen Zugriff drauf! Würde mich wundern wenn das wirklich alles wäre, was dein Zitat hergibt... :redface:
 
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