Die Frage ist recht einfach zu beantworten:
wenn Du selbst beim vollen Einfedern innen und außen noch mehr als 0,5cm zum Radlauf hast, dann geht das, sonst muss gebördelt werden und mehr kann Dir ohne die ET keiner sagen.
Erlaubt ist es aber deswegen trotzdem so oder so nicht und wenn nicht die Bullerei in einer Kontrolle, zieht Dich spätestens bei der nächsten HU der TüV aus dem Verkehr.
Zu original Saab-Felgen wirst Du kaum ein Gutachten zu anderen als von Saab für Dein Fahrzeug freigegebenen Reifen bekommen, bedeutet: Einzelabnahme, und da sagt Dir dann der Prüfer und sonst niemand ob das geht oder nicht, ob Du bördeln darfst oder nicht, in Deine Innenkotflügel Korrosionszugänge schneiden oder hübsche Schmutzlappen aus den 70igern anbringen musst.