Rückleuchte mit der Zündung einschalten

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Ich habe bei meinem Saab 9-3 (Jahrgang 2000) einen Satz LED-Tagfahrleuchte eingebaut. Nun möchte ich, dass die Heckleuchte beim Fahren während des Tages auch leuchtet (sozusagen Tagfahrlicht vorne und hinten), ohne dass die anderen Lichter eingeschaltet sind.

Könnte jemand mir zeigen, wie ich es machen soll? Ich möchte deswegen nicht zu meinem Saab-Händler gehen.

Vielen Dank im Voraus und Gruss
Felix
 
Tagfahrleuchten dürfen nur dan in betrieb sein wenn kein anderes Licht am auto brennt sobald sie das Licht anmachen am auto muss das Tagfarlicht erlöschen und nicht einschalt bar sein.
Ist zb. auch bei den neuen audis so geregelt.
 
Tagfahrleuchten dürfen nur dan in betrieb sein wenn kein anderes Licht am auto brennt sobald sie das Licht anmachen am auto muss das Tagfarlicht erlöschen und nicht einschalt bar sein.
Ist zb. auch bei den neuen audis so geregelt.


Falsch !

Man darf vom Gesetz her die Tagfahrleuchte mit anderen Lichtern gebrauchen. Die Tagfahrleuchte müssen jedoch beim Einschalten der Stand-, Ablend- oder Fernlichter schwächer leuchten (dimmen).
 
"Nachrüstung nach R87 / R48 [Bearbeiten]
Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:

Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Nachrüstung nach der R7-Regelung [Bearbeiten]
Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.

Rechtsvorschriften [Bearbeiten]
Europa [Bearbeiten]

Länder mit Tagfahrlicht-Pflicht für PKW und LKW (hellblau: nur eingeschränkte Lichtpflicht).
Zulassungsnummer gemäß ECE-R87 mit RL (running lights) auf dem Leuchtenglas. Leuchten ohne RL-Kennzeichnung sind nicht als Tagfahrleuchten zulässig.Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

Eine kleine Ausnahme davon bildet das u. a. von Audi und das beim VW Phaeton ab GP1 original verbaute adaptive Tagfahrlicht. Hierbei leuchtet das Tagfahrlicht mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann als Standlicht/Begrenzungsleuchten. Mittlerweile wird diese Lösung auch zum nachträglichen Einbau angeboten. Nachgerüstete Tagfahrleuchten müssen mindestens 25 Zentimeter vom Boden und höchstens 40 Zentimeter vom Außenrad des Fahrzeugs entfernt sein. Der Abstand zwischen den Leuchten muss bei Fahrzeugen mit einer Breite von mehr als 1,30 Meter rund 60 Zentimeter betragen.

Die Tagfahrlicht-Regelungen sind in den europäischen Ländern höchst unterschiedlich. Einige Länder wie Weißrussland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, Österreich, die Türkei und Zypern geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor. In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben, in anderen verboten, in wiederum anderen lediglich empfohlen. Teilweise gibt es unterschiedliche Vorschriften für Motorräder und für mehrspurige Fahrzeuge.

Selbst in den Ländern mit Lichtpflicht ist das Fahren mit Licht am Tag unterschiedlich geregelt. So schreiben beispielsweise Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien das Mitführen von Ersatzglühlampen vor.

Eine Richtlinie der EU-Kommission sieht vor, dass Tagfahrleuchten ab 7. Februar 2011 in allen neuen Transportertypen eingebaut sein müssen. Ab August 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle Fahrzeugmodelle."
quelle: Wikipedia.de



also wir haben beide recht kommt nur auf das system an! :D
 
Hm, hatte ich schon mal geschrieben wie das ginge. Nur was nützt dir das?
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Wenn du es mit den Rückleuchten zusammen einschaltest heißt das entweder Abblendlicht, dann ist da die ganz normale Verschaltung eines TFL mit Dimm-Funktion (siehe Packungsbeilage). Oder du hast Standlicht, aber mit dem darfst du nicht fahren.

Du könntest das TFL über ein Umschaltrelais wechselweise mit dem Abblendlicht versorgen. Dann F15 für running daylight reinsetzten. Umschaltung des Relais auf Abblendlicht dann mit dem Licht ein vom Schalter.

CU
Flemming
 
Hm, hatte ich schon mal geschrieben wie das ginge. Nur was nützt dir das?
Wenn du es mit den Rückleuchten zusammen einschaltest heißt das entweder Abblendlicht, dann ist da die ganz normale Verschaltung eines TFL mit Dimm-Funktion (siehe Packungsbeilage). Oder du hast Standlicht, aber mit dem darfst du nicht fahren.

Du könntest das TFL über ein Umschaltrelais wechselweise mit dem Abblendlicht versorgen. Dann F15 für running daylight reinsetzten. Umschaltung des Relais auf Abblendlicht dann mit dem Licht ein vom Schalter.

CU
Flemming


Ich habe es ausprobiert: Es ist nicht ganz wie ich es möchte, denn das TFL läuft mit dem Abblendlicht zusammen, weil running daylight mit F15 aktiviert ist.

Ich möchte jedoch tagsübernur mit Rücklicht und TFL fahren, ohne Einschalten von Abblendlicht.

Auf jeden Fall vielen Dank für den Tips.
 
Schon klar, deshalb hatte ich doch dieses Geschrieben:
Du könntest das TFL über ein Umschaltrelais wechselweise mit dem Abblendlicht versorgen. Dann F15 für running daylight reinsetzten. Umschaltung des Relais auf Abblendlicht dann mit dem Licht ein vom Schalter.
Damit bekommst du dann dein entweder oder, ab er eben unzulässig für den Fahrbetrieb, wenngleich es vermutlich nie jemand merken wird, dem du es nicht erzählst.

Flemming
 
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