Saab 900i verkauft

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30. März 2007
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174
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2
SAAB
900 I
Baujahr
1987
Turbo
Ohne
Hallo!

Ich habe meinen Saab 900 nach Berlin verkauft. Der Käufer hat aber nicht wie vereinbart den Wagen umgemeldet, sondern mit meinen Kennzeichen weiterverkauft.
Das Auto ist nun noch angemeldet und ich stehe da...

Die Steuern habe ich schon wieder bekommen. Nur die Versicherung macht Stress.

Frage: Wer hat oder wer kennt wen, der einen Saab 900 gekauft hat mit gespachtelter Fahrertür, grüner hinterer Beifahrertür und grünem SD?

Ich habe ihn nach Berlin verkauft und nun ist er nach Kisdorf gegangen...

HILFE!

Ich will nicht unbedingt zur Polizei rennen.
 
Natürlich solltest Du direkt zu den Bullen gehen, das ist überhaupt keine Frage!!! Weißt Du was passiert wenn der nächste Besitzer (den Du ja noch nie gesehen hast) mit dem Ding nen Unfall baut?

Ich sags Dir:
Ihm passiert nix wenn er abhaut und wer bekommt die Schuld? Richtig geraten, DU! Wenn Du das nicht der Polizei meldest, dann können die Dir da auch nicht mehr helfen wenn dann was passiert!
 
Mir kommt es nicht so sehr auf Tipps an...
Wie oben geschrieben ist das Auto beim Finanzamt meines Kreises schon abgemeldet und die Steuer erstattet.
Die Versicherung weiß auch Bescheid seit Tag der Übergabe.
Im Fall der Fälle werde ich nicht zur Rechenschaft gezogen.

Ich wollte nur wissen, ob jemand hier den Wagen gesehen hat oder vielleicht den Saab gekauft hat.

Derjenige wird sich hier aber wohl kaum melden.:mad:
 
Auch wenn er das liest, warum sollte er sich melden? Sowas passiert normalerweise mit Vorsatz. Mich wundert immer wieder, wie oft sowas passiert, trotz 1000 Posts mit üblen Geschichten.
 
Nur mal bitte für mich zum Verständnis: Wenn Du die Steuer schon wieder hast, woher wissen die Herren beim Amt denn, daß Du den Wagen gar nicht mehr hast? Ich dachte immer, daß ginge über die An- und Abmeldung? Was hast Du denen beim Amt erzählt?
 
Wenn er dem Amt einen Kaufvertrag / Verkaufsvertrag vorlegt...
 
Ich hatte vor Jahren den gleichen Stress; lt. Polizei und Versicherung kann man gar nichts dagegen machen. Ich hatte das Glück, dass der Käufer, nachdem ich der Polizei über Wochen bei jedem eingehenden Verwarnungsbescheid klar machen musste, dass ich längst nicht mehr im Besitz unseres Autos bin, in eine Verkerskontrolle geriet (er nahm über die Stereoanlage Kontakt mit den Ausserirdischen auf) und sich das Problem mit Wegschluss des Fahrers von selber löste. Seitdem bin ich da akribisch hinterher. Optimal ist es, mit dem Käufer gleich gemeinsam zur Zulassungsstelle zu fahren.
 
Und wenn man sich den Weg zur Zulassungsstelle sparen möchte, den Wagen ohne Nummernschilder übergeben ! Die kann sich der Käufer nach der Ummeldung abholen.
So habe ich meinen letzten 900 verkauft, war am nächsten Tag umgemeldet :biggrin:

SO
 
Und wenn man sich den Weg zur Zulassungsstelle sparen möchte, den Wagen ohne Nummernschilder übergeben ! Die kann sich der Käufer nach der Ummeldung abholen.
Hi

Wie geht dass denn? Bei uns wollen die zum Ummelden die entwerteten Sign Plates sehen. Sonst gäbe es ja einen scheinbar gültigen Nummernsatz, dessen Papiere es nicht mehr gibt. Wenn einem der Käufer die Kosten für eine Kurzzeitkennzeichen zahlt und seine Versicherung das übernimmt, dann kann man ihn vorab so "ummelden".

Hol mich von der Leitung
Flemming
 
Hallo,
Wenn der Käufer ein neues Kennzeichen braucht, weil er in einer anderen Gegend wohnt, das Fahrzeug selbst abmelden.
Wenn der Käufer das Nummernschild übernehmen kann, braucht er nur die Papiere zum Ummelden, kann sich dann die Nummernschilder abholen.
So empfehlen es auch die Versicherungen.

Gruß, SO
 
Ich weiß nicht, ob in diesem Zusammenhang von Interesse... aber: soweit mir bekannt, darf ein Fahrzeug nach Abmeldung oder zur Anmeldung zur jeweils nächstgelegenen Zulassungsstelle vom Heimatort (Meldeadresse) oder dorthin zurück (bei Abmeldung) OHNE Kennzeichen bewegt werden, soweit alle zur Zulassung oder Abmeldung notwendigen Papiere mitgeführt werden.
 
Ich weiß nicht, ob in diesem Zusammenhang von Interesse... aber: soweit mir bekannt, darf ein Fahrzeug nach Abmeldung oder zur Anmeldung zur jeweils nächstgelegenen Zulassungsstelle vom Heimatort (Meldeadresse) oder dorthin zurück (bei Abmeldung) OHNE Kennzeichen bewegt werden, soweit alle zur Zulassung oder Abmeldung notwendigen Papiere mitgeführt werden.

Soweit ich weiss, muss das ungestempelte/entsiegelte/zuletzt für das Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen dran sein. So zumindest in Köln, aber bei euch auf dem Land vielleicht anders... :biggrin:

http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/00148/index.html
 
Ja, stimmt. So war das... Ging mir nur darum, dass die LETZTE Fahrt im abgemeldeten Zustand möglich ist... Und zur Anmeldung ebenfalls...
 
Meinen 9k hab ich auch mit den Schildern des Vorbesitzers geholt (Daher das FÜ-Kennzeichen auf manchen Foto's...)...

Aber der hatte schon Grund dazu, der war Polizist :biggrin::tongue:

Wenn Du die Papiere noch hast, könnteste doch sagen, Dir wär das Auto geklaut worden... Kannste mit den gleichen Kanonen zurückschießen :rolleyes:

Gruß,
Alex
 
Moin
Wenn der Käufer ein neues Kennzeichen braucht, weil er in einer anderen Gegend wohnt, das Fahrzeug selbst abmelden.
besser ist das.
Wenn der Käufer das Nummernschild übernehmen kann, braucht er nur die Papiere zum Ummelden, kann sich dann die Nummernschilder abholen.
OK, dass passt natürlich, ist mir bis schlicht nie untergekommen, brauchte immer neue Kennzeichen.

CU
Flemming
 
Rede unbedingt mit Deiner Versicherung. Sie hat die Möglichkeit der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle mitzuteilen, daß die Versicherung für das Fahrzeug erloschen ist und der Wagen somit nicht versichert in der Gegend herumfährt. GGf. wird das Fahrzeug dann zur Fahnung ausgeschrieben.

Wir hatten leider selbst so einen Fall mit Verkauf nach Berlin, im Lauf der zeit kamen dann noch die Strafzettel,,.....ich habe es nur gemacht, weil ich froh war, daß die Karre einer gekauft hat.
Meine Versicherung hat bereits nach wenigen Tagen u.g. Verfahren eingeleitet.

"Hier empfiehlt es sich für den Verkäufer des Fahrzeugs, die Versicherung dazu zu bringen, eine Anzeige wegen nicht bestehenden Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle zu erstatten gem. § 29c Abs. 1 StVZO. Die Versicherung kann dann, wenn sie davon ausgeht, dass kein Pflichtversicherungsschutz mehr besteht, diese Anzeige erstatten. Die Zulassungsstelle wird in diesem Fall die Papiere nach § 29d Abs. 2 StVZO einziehen und das Kennzeichen entstempeln lassen. Ist der Käufer unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, so wird die Zulassungsstelle das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben und spätestens nach einem Jahr zwangsstilllegen lassen (vgl. Ziff. 2.2.1 und 2.2.2).
Erstattet die Versicherung keine § 29c-Anzeige (beispielsweise, weil sie davon ausgeht, dass noch Versicherungsschutz besteht), dann sollte der Verkäufer direkt mit der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen und dort den Sachverhalt schildern. Die Zulassungsstelle kann dann versuchen, den Käufer zu ermitteln und zur Abmeldung zu bewegen bzw. die Zwangsstillegung vornehmen lassen.
Ist der Käufer unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, so kann die Zulassungsstelle Ermittlungen hinsichtlich des Aufenthaltsortes des Käufers anstellen. Führen diese innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, wird das Fahrzeug karteimäßig gelöscht bzw. zwangsstillgelegt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt haftet der Verkäufer nicht mehr.
s.gif
 
... Führen diese innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, wird das Fahrzeug karteimäßig gelöscht bzw. zwangsstillgelegt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt haftet der Verkäufer nicht mehr.

Au weih, bis zu einem Jahr können irgendwelche Wanderratten umsonst in der Gegend rumfahren, jetzt ist mir auch klar warum sowas so oft passiert. :mad:
 
Umsonst vielleicht, aber bestimmt nicht gratis ...
 
ich wollte auch nach Berlin fahren und die Kennzeichen selbst entwerten.:eek:
Nur der Wagen stand auf einem eingezäunten Gelände und es schlichen dort 3 Kampfhunde rum !
 
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