Sachmängelhaftung oder Garantieversicherung?

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SAAB
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LPT
Hallo,

die letzten Tage/Wochen hat "Check Engine" mal geleuchtet, mal nicht. Hatte schon den Fehlerspeicher bei ATU auslesen lassen, Fehler P1312, also DI. War heute zur 120000er Inspektion bei Auto Kaiser in Nürnberg/Fischbach. Er sagte gleich, daß ich beide Embleme kostenfrei ersetzt bekomme (eins war ab), ist eine Saab-Aktion. Fand ich sehr toll. Dafür ließ sich die Werkstatt dann 4 Liter 5W30 vergolden. 22 Euro/Liter... . Poly-V-Riemen war top, wurde wohl schonmal gewechselt. Bremsflüssigkeit wurde getauscht, sonst sei alles prima. Ich hoffe er wurde für die knapp 500 Euro wirklich gut untersucht.

Die DI wurde ausgetauscht, und der Meister hat sich auch mit dem Händler und der GGG Garantie Versicherung auseinandergesetzt. Der Händler verwies auf die GGG und die Dame dort war wohl äußerst schnippisch: " Das übernehmen wir nicht". Erst als der Meister die versicherten Sachen nochmal vorlas, ließ man sich drauf ein, daß der Antrag zur Übernahme gefaxt wird und man ihn bearbeiten würde wenn Zeit ist... . Sehr arrogant! Natürlich kam bis zum Abend keine Zusage, sodaß ich die DI erstmal selbst bezahlen musste (also noch 300 Euro drauf).

Und darauf bezieht sich meine Frage: Habe das Auto 5 Wochen. Hat sich der Händler durch die GGG von seiner Sachmängelhaftung freigekauft? Denn die GGG übernimmt nur 50% vom Material und 100% der Arbeitskosten, was ja bei einer DI nicht wirklich ein Aufwand ist. Ich möchte also nicht unbedingt auf 150 Euro sitzenbleiben. Was muss der Händler übernehmen?
Nachbesserung durch den Händler ist nicht möglich gewesen, da ich das Auto in Hamburg gekauft habe, und keine 600km mit CE fahre! Wäre ich verpflichtet gewesen, das zu tun?

Was wäre der erste Schritt, wenn die GGG ablehnt. Gleich zum Anwalt und gegen Händler oder GGG vorgehen?

Vielen Dank im voraus.
Gruß
Thomas
 
Wäre ich verpflichtet gewesen, das zu tun?
wenn du die gewährleistung des händlers in anspruch nehmen möchtest, musst du schon dort vorstellig werden.
bei mir gabs eine ähnliche geschichte mit dem unterschied, dass ich meinen wagen bei einem Audi händler gekauft habe. der konnte das problem nicht lösen und der Saab händler vorort durfte die reparatur durchführen. sowas ist aber reine kulanz denke ich...
das ganze war dann gut für mich und sehr teuer für den Audi händler :rolleyes: es hat aber einige telefonate und "gut zureden" gekostet
 
Nachbesserung durch den Händler ist nicht möglich gewesen, da ich das Auto in Hamburg gekauft habe, und keine 600km mit CE fahre! Wäre ich verpflichtet gewesen, das zu tun?


Wer hat Dir denn den Bären aufgebunden!?!

Wenn er den Gewährleistungsfall hätte selber beheben wollen, dann hätte er den Wagen abholen und ihn Dir dann wieder vor die Tür stellen müssen.

Da Du scheinbar eigenmächtig gehandelt und beschlossen hast, den Händler nicht damit zu "belästigen" kannst Du nur noch auf Kulanz d
des Händlers hoffen, bzw. Dich mit der Leistung der GG zufrieden geben.
 
Hallo und Servus!

Darf ich erfahren, auf welcher Grundlage die Aussage mit der Abholung beruht?
Für die Aufklärung vielen Dank im Voraus!
 
Die Nacherfüllung ist an dem Ort zu erbringen, wo sich die Kaufsache befindet - in diesem Fall also vermutlich am Wohnsitz des Käufers.

(vergl. AG Menden, Urteil vom 3. März 2004, Az: 4 C 26/03, NJW 2004, 2171)

Der Käufer hat KEIN Recht auf Ersatz der Kosten, wenn er den Mangel auf eigene Faust beheben lässt ohne dies mit dem Verkäufer abzuklären. Im Juristendeutsch nennt man das auch "kein Recht auf Selbstvornahme".

Im Idealfall wäre es so gelaufen:

Käufer bemerkt Mangel > ruft Verkäufer an und fragt wie man vorgehen solle > Verkäufer sagt "ich hole ab" oder "bitte in Fachwerkstatt überprüfen lassen, ich übernehme Kosten" > nach Schadensfeststellung hätte der Verkäufer sein OK zur Reparatur geben müssen oder sagen können "ich hole ab und repariere selbst".

Die aus diesem Gewährleistungsfall anfallenden Kosten muß der Verkäufer tragen (BGB § 439 Abs. 2):

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
 
Die Nacherfüllung ist an dem Ort zu erbringen, wo sich die Kaufsache befindet - in diesem Fall also vermutlich am Wohnsitz des Käufers.

(vergl. AG Menden.....
Nur weil ein Amtsrichter in Kleinkleckersdorf so entschieden hat, muss nicht zwingend jede/r andere diesem Urteil folgen.
Unabhängig davon hat der BGH letzten Monat entschieden, dass der Erfüllungsort sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls bestimmt.
(NJW Mai 2011)
Das wäre auch ziemlich doof, wenn sich jemand just entscheidet, nach Australien auszuwandern.

Außerdem steht dem VK auch ein Nacherfüllungsausschlussrecht zu, wenn mit einem unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
 
Hallo,
.....Der Händler verwies auf die GGG
Und darauf bezieht sich meine Frage: Habe das Auto 5 Wochen. Hat sich der Händler durch die GGG von seiner Sachmängelhaftung freigekauft?

Um auf die Frage zu antworten:
Nein. Ist aber mittlerweile in der Branche üblich.
Und wie du ja selbst erleben durftest, haben die Jungs ein ziemlich dickes Fell.
Ein Freund arbeitet als VK bei einem großen Aufkäufer von Leasingrückläufern. Dort werden bestimmte Autos ausschließlich mit einer Gebrauchtwagengarantie veräußert.

Also entweder massiv werden oder eben zum Fachmann.
Dass DU schon in Vorleistungs gegangen bist, ändert die Lage nicht.


Grüße
 
Stimmt!

Aber: Nach der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (Art. 3 Abs. 3) hat die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher zu erfolgen und das hat der BGH bei seinem Urteil mit beachtet.

Bei einem Materialschaden in Höhe von 300 EUR + Einbau (den jeder Depp innerhalb von 10 Minuten erledigen kann) dürfte kein Gericht entscheiden, dass der Wagen vom Käufer zum Händler (600km einfache Fahrt) verbracht werden muß.
 
Unstrittig ist wohl, dass es sinnvoll gewesen waere, erst einmal den Verkaeufer anzusprechen. Und bei einer DI ist die Frage nach Holen oder Bringen doch idiotisch: Anrufen, Schaden schildern (gfls. vom fSH bestaetigen lassen) und um Zusendung einer neuen DI bitten. Wenn der Verkaeufer da nicht mitspielen will, hat man was Schriftliches und kann dann immer noch die Abholung des Fahrzeugs und Behebung des Schadens verlangen.
 
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Der erste Kontakt ging auch Richtung Händler, der auf die GGG verwiesen hat. Ich schau mal wie die GGG sich anstellt. Dort scheinen auch gern Faxe zu verschwinden... .
Man traut sich ja ohne Anwalt gar nicht mehr auf die Straße!

Gruß
Thomas
 
Die Nacherfüllung ist an dem Ort zu erbringen, wo sich die Kaufsache befindet - in diesem Fall also vermutlich am Wohnsitz des Käufers.
und sowas kann man auch ohne anwalt (in endlicher zeit) durchsetzen? nützen tuts einem ja nicht, wenn der wagen dafür 2 jahre lang in der garage steht...
 
Hallo zusammen,
ich erfahre gerade einen ähnlichen Fall wie diesen hier
Der erste Kontakt ging auch Richtung Händler, der auf die GGG verwiesen hat. Ich schau mal wie die GGG sich anstellt. Dort scheinen auch gern Faxe zu verschwinden...
am eigenen Leibe.
Auf der Suche nach Infos bin ich hier gelandet und dachte, es nimmt mir keiner übel, wenn ich meine Erfahrungen poste - auch wenn es sich um einen Volvo handelt und nicht um einen Saab.

Meine Story:

Im Januar habe ich einen Volvo V50, EZ 10/2008 bei einem Großhändler für Leasing-Rückläufer gekauft. Laut TÜV-Gutachten war die Klimaanlage ohne Funktion, wurde aber vom Händler instand gesetzt. Eine Gebrauchtwagengarantie, welche über die GGG Laatzen läuft, habe ich beim Kauf abgeschlossen.

Vor ein paar Wochen, als es draußen erstmal richtig warm war, habe ich bemerkt, dass die Klimaanlage kein Bisschen kühlt.
Ich also beim Händler angerufen. Der sagte mir, dass ich
1) zu einer beliebigen Werkstatt gehen sollte (ich habe extra noch einmal nachgefragt), um einen Kostenvoranschlag machen zu lassen und
2) mich mit einer Schadensanzeige und dem Kostenvoranschlag an die GGG wenden sollte. Die würden das dann übernehmen.

Also habe ich einen Termin bei einem Volvo-Vertragshändler in der Nähe vereinbart. Der Service-Techniker hat die Schnelldiagnose gestellt, dass das Kühlmittel leer ist. Weiterhin hieß es:
- Bei einem 3 Jahre alten Auto sollte eigentlich das Klima-Kühlmittel nicht "einfach so" leer sein
- Vermutlich läge daher eine Leckage im System vor
- Um die Leckage aufzuspüren, bräuchte man das Auto 1 oder sogar zwei Tage in der Werkstatt.

Ich habe also einen zweiten Termin ausgemacht (der war heute) und das Auto hingebracht.
Gegen Mittag bekam ich dann einen Anruf von der Werkstatt: Der Kondensator sei undicht und müsste getauscht werden, plus Kleinteile, plus Kühlmittel auffüllen, plus Arbeitslohn = knapp 1200 Euro. Super. Nun ja, dafür habe ich ja die Versicherung, dachte ich.
Meine Vermutung: Der Händler hatte die Klimaanlage ja "instand gesetzt" - wahrscheinlich aber nur das Kühlmittel aufgefüllt und nicht nach Leckagen gesucht. In den 5 Monaten seit Kauf hat sich das Mittel dann eben wieder verdünnisiert.

Der Meister wollte nun natürlich wissen, ob er das reparieren soll - das musste ich allerdings erst mit der GGG klären. Denn laut Garantiebedingungen verfällt der Garantieanspruch, wenn man "eigenmächtig" reparieren lässt.

Also: Ausgefüllte Schadenanzeige plus Kostenvoranschlag an die GGG gefaxt - der Fall werde noch heute bearbeitet und die Werkstatt bekäme das OK für die Reparatur; hieße, ich könnte den Wagen morgen repariert abholen.

Gegen Nachmittag dann wieder ein Anruf von der Werkstatt:
Die GGG hätte sich mit der Werkstatt in Verbindung gesetzt, aber explizit keine Reparaturfreigabe erteilt. Stattdessen bekam die Werkstatt wohl ein Fax, in dem stand, dass die GGG sich vorbehalte, die Ersatzteile selbst zu beschaffen und nur den Einbau von der Werkstatt vornehmen zu lassen. Ob die Teile selbst beschafft würden, würde momentan noch geklärt.
Der Werkstattmeister sagte daraufhin: Wenn die GGG die Teile beschaffen würde - er also kein Geld mit den Teilen verdienen könnte - würde er den Reparaturauftrag ablehnen.

Nun bin ich also in der misslichen Lage, dass die GGG zwar wahrscheinlich den Schaden reguliert, aber nur, wenn sie selbst die Teile beschafft. Unter diesen Umständen würde die Werkstatt - bei der mein Wagen in diesem Moment quasi aufgeschraubt in der Halle steht - aber die Reparatur verweigern. Der Händler, bei dem ich den Wagen gekauft hatte, hat sich im Grunde komplett rausgehalten.
Ich habe nun die Befürchtung, dass ich nun morgen, wenn die GGG evtl. mitteilt, sie wolle die Teile selbst einkaufen, der Werkstatt sagen muss, dass sie den Wagen nicht reparieren soll; vermutlich wird in diesem Fall aber trotzdem ein saftiger Arbeitslohn fällig für die Diagnose des Schadens und die damit verbundene Arbeitszeit. Natürlich habe ich Angst, dass ich den Betrag vorstrecken muss, wenn ich den Wagen abhole und am Ende darauf sitzen bleibe.

Zudem wäre der Wagen nach wie vor defekt und ich müsste das ganze Trara mit Werkstatt-Termin, Wagen hinbringen & abholen etc. in ein paar Tagen noch einmal wiederholen, dann vermutlich in einer anderen Werkstatt.

Hat jemand einen klugen Rat dazu?

Auf jeden Fall werde ich noch einmal posten, wenn ich morgen etwas Neues weiß...


Grüße,
unplayed
 
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