Schaden/Verzug an der Heckstoßstange/Aufnahme durch Auffahrunfall

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SAAB
Rostlaube
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2006
Turbo
FPT
Hallo zusammen,

gestern am Abend ist mir an einer Kreuzung jemand mit seinem 3.5T Autotransporter von hinten auf meinen geliebten 9000er CS gefahren. :mad: asdf
Ganz toller Ostersamstag also.

Ich wollte rechts abbiegen und habe an der roten Ampel ganz gemütlich angehalten. Also keine scharfe Bremsung, die Ampel war schon länger *knall* rot. :rolleyes:
Aufprallgeschwindigkeit ca. 10-15 Km/h. Ich stand schon eine gefühlte Sekunde, dann kracht es.
Der Fahrer hinter mir hat einfach nur extrem gepennt!
Polizei eingeschaltet, dann das Übliche.
Seine Aussage den Beamten gegenüber: "Ich weiß nich', ob die Ampel rot oder grün war..."

*kopfschüttel*

Eine erste Begutachtung meinerseits gestern bzw. heute hat ergeben, daß die Stoßstangenhülle gerissen ist und die Spaltmasse rechts und links zu den beiden Gummipuffern (Ziehharmonika) nicht mehr stimmen. Dann unter das Auto gelegt und die beiden Träger begutachtet.

Der Träger fahrerseitig ist leicht verzogen. Unterbodenschutz aufgerissen. Man sieht die frische Bruchstelle fahrerseitig vertikal am Abschlussblech des Trägers, also genau neben der Auflagefläche bzw. Verschraubung des Prallkörpers. :mad::mad:

Hat jemand Erfahrung mit solchen Schäden? Was ist zu beachten?
Mich würde einfach eine unabhängige Meinung interessieren, wie bei solchen Schäden am besten vorgegangen wird bzw. wie die Reparatur wohl abläuft.

Ich werde den Wagen am Mittwoch erstmal zu Saab PB bringen (zwecks Begutachtung) und dann hoffen, daß der Unfallgegner auf keine dummen Gedanken kommt und den Schaden seiner Versicherung meldet. Die Beamten haben ihm das ausdrücklich erklärt. :rolleyes:

Viele Grüße
Stephan
 
Blöde Sache, ich schätze das ist ein Schaden zwischen 3.000 und 4.000 EUR.:frown:

Das schwierigste wird sein, die Versicherung davon zu überzeugen, dass auch ein "alter" 9000
vernünftig repariert werden soll.
 
Der Träger fahrerseitig ist leicht verzogen. Unterbodenschutz aufgerissen. Man sieht die frische Bruchstelle fahrerseitig vertikal am Abschlussblech des Trägers, also genau neben der Auflagefläche bzw. Verschraubung des Prallkörpers. :mad::mad:

Viele Grüße
Stephan

Hallo, der Unterbau der Stoßstangenhaut hat einen Teil seiner dämpfenden Wirkung verloren... -> muss auch neu

um den Träger wieder gerade zu ziehen, wird eine Richtbank erforderlich sein..:frown:

Teile plus Arbeitszeit werden sicher die oben angesprochene Summe erreichen,

daher entweder mit einer schönen Summe abfinden lassen und so weiterfahren
oder die gegnerische Versicherung dazu "überreden", dass es sauber und komplett gemacht wird.

Trotzdem wird es aber nicht mehr wie original...:redface:...Unfallfahrzeug eben.

Kopf hoch, noch gibt es ja einige 9000er zu kaufen :rolleyes:
 
Hallo,

@klaus
Vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich teile Deine Ansicht bzgl. der Versicherung.
Die Reparatur selbst macht mir nicht so viele Sorgen, aber der Tanz mit Gutachtern und Versicherung wird sicherlich wenig erfreulich. Vor allem dann, wenn es am Ende auf eine "zeitwertgerechte" Reparatur hinausläuft. Also auf gut Deutsch:
Nicht 100%ig.

@Saab Stock Car
So in etwa stelle ich mir das auch vor. Sehr ärgerlich, zumal der Wagen vorher unfallfrei war. :mad:

Ich werde mit meiner Saabwerkstatt alle Optionen durchgehen. Letztendlich kommt es natürlich darauf an, was mir gezahlt wird. Erstmal heisst es abwarten, Updates werde ich hier im thread geben.

Viele Grüße
Stephan
 
Verdammt. Blöde Sache (ähnlichen Auffahrunfall habe ich auch mit einem anderen Auto einstecken müssen ...).

Ich drück Dir die Daumen, dass die Sache in Deinem Sinne gut ausgeht. Und, hart bleiben ... :cool:
 
Schade erst mal, aber kommt vor.

Ich gebe Dir nur einen Rat:
Mach die Klamotte mit den Gutachtern und der Versicherung nicht selbst. Du hast bei der zu erwartenden Schadenssumme den Anspruch auf einen Rechtsanwalt Deiner Wahl. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung.
Grundsätzlich, lasse Dich auch nicht auf die Begutachtung durch den Versicherer Deines Unfallgegners ein. Einen Gutachter von denen brauchst Du nicht an Deinen Wagen zu lassen.
Also folgender Ablauf:
1. Zum Gutachter Deiner Wahl
2. Gespräch mit einem Anwalt Deiner Wahl
3. Gutachten mit Gutachter Rechnung zu Deinem Anwalt
4. Rest in Deinem Sinne durch Deinen Anwalt erledigen lassen
Mir sind'se schon drei mal draufgekachelt. 1x ohne Anwalt=katastrophale Abwicklung, danach mit absolut relaxt.
Las uns Freitag mal drüber quatschen
 
Da kann ich bantasani nur zustimmen!!!!

Nach letztjähriger Erfahrung würde ich das immer einem RA überlassen!! So ersparst du dir sehr viel lästiges Gerenne!!

Viel Glück!!!!
 
Schade erst mal, aber kommt vor.

Ich gebe Dir nur einen Rat:
Mach die Klamotte mit den Gutachtern und der Versicherung nicht selbst. Du hast bei der zu erwartenden Schadenssumme den Anspruch auf einen Rechtsanwalt Deiner Wahl. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung.
Grundsätzlich, lasse Dich auch nicht auf die Begutachtung durch den Versicherer Deines Unfallgegners ein. Einen Gutachter von denen brauchst Du nicht an Deinen Wagen zu lassen.
Also folgender Ablauf:
1. Zum Gutachter Deiner Wahl
2. Gespräch mit einem Anwalt Deiner Wahl
3. Gutachten mit Gutachter Rechnung zu Deinem Anwalt
4. Rest in Deinem Sinne durch Deinen Anwalt erledigen lassen
Mir sind'se schon drei mal draufgekachelt. 1x ohne Anwalt=katastrophale Abwicklung, danach mit absolut relaxt.
Las uns Freitag mal drüber quatschen

Hi! :smile:

Vielen Dank für Deine Erfahrungen und Deinen Rat. Genau darauf kommt es mir an.
Ich werde Anfang der Woche auf jeden Fall meinen Anwalt aufsuchen und mich nach einem Gutachter umsehen. Es ist auf jeden Fall gut zu wissen, daß ich den gegnerischen Gutachter nicht akzeptieren muss.

Bis Freitag und viele Grüße
Stephan
 
Und mal zur "zeitwerten Reparatur".
Das sollte für dich kein Thema sein. Das Gutachten wird in Deinem Fall mit Neuteilen und nach Vorgaben erstellt.
Selbst im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens, dürfte der Wagen auf Gegners Kosten repariert werden. Die Reparatur darf "schlag mich nicht tot %" drüber liegen, das weiss aber ein guter Anwalt.
Hast Du Dir denn sofort in den Nacken gefasst:biggrin:

Kleiner Exkurs:

Autounfall: Keine Reparatur möglich, wenn die Kosten den Zeitwert übersteigen?
(DAV). Wird ein älteres Fahrzeug bei einem Unfall erheblich beschädigt, können die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges vor dem Unfall übersteigen. Der Autobesitzer kann dennoch ein Interesse daran haben, dass das Fahrzeug repariert wird. Dabei handelt es sich regelmäßig um nachvollziehbare Gründe, die hinter diesem Ansinnen stehen und nicht um ein "irrationales Verhältnis" zu seinem Auto. Der Besitzer kennt sein Auto, das er möglicherweise vor vielen Jahren als Neufahrzeug erworben hat. Er weiß um seine Zuverlässigkeit, insbesondere was den Motor betrifft. Erwirbt er ein Fahrzeug, das vom Zeitwert dem seinigen entspricht, ist in dessen "Vorleben" regelmäßig unbekannt.

Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit einer Reparatur auch in solchen Fällen als berechtigt erkannt und entschieden, dass ein in einem Unfall beschädigtes Fahrzeug auch dann repariert werden darf, wenn die Reparaturkosten 130 % des Zeitwertes des Autos vor dem Unfall nicht übersteigen. Die Versicherung muss dann die angefallenen Reparaturkosten erstatten, teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn mit.

Der Geschädigte kann dabei die Reparatur auch selbst durchführen und die angemessenen Reparaturkosten verlangen, die in einer Fachwerkstatt entstanden wären (sogenannte fiktive Abrechnung). Voraussetzung für diese fiktive Abrechnung ist allerdings, dass das Auto tatsächlich vollständig repariert wurde. Auch diese angemessenen Kosten muss die Versicherung erstatten.
Der Bundesgerichtshof hat stets bekräftigt, dass diese Rechtsprechung weiter gilt. Er hat sie dahingehend erweitert, dass auch Fahrzeuge, die teilweise oder gänzlich gewerblich genutzt werden (zum Beispiel Dienstfahrzeuge von leitenden Mitarbeitern oder Taxen) von diesem Privileg erfasst werden. Auch diese Fahrzeuge können nach einem Unfall repariert werden, wenn die Reparaturkosten 130 % des Zeitwertes nicht übersteigen.

Stellt ein Geschädigter (regelmäßig unter Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen) fest, dass die Reparaturkosten über dem Zeitwert liegen, sollte er sich daher von einem Rechtsanwalt über die verschiedenen Möglichkeiten der Schadensabwicklung beraten lassen.
 
Hallo,
das wird sicherlich ganz eng - bantansai hat es bereits näher ausgeführt - gibt ja bereits einen ählichen Vorgang mit rasc seinem roten, fast "neuwertigen" 9k. Weiß gar nicht, was aus dem Wagen geworden ist - mal nachlesen.
Vorteilhaft ist, daß der Wagen fahrbereit ist - zur Not kannst Du den nach "Timbuktu" fahren. Die Stundensätze in D im Karosserie und Lackbereich sind ja nur deshalb so hoch, weil 99% über die Versicherung läuft.
 
Hallo zusammen,

gestern am Abend ist mir an einer Kreuzung jemand mit seinem 3.5T Autotransporter von hinten auf meinen geliebten 9000er CS gefahren. :mad: asdf
Ganz toller Ostersamstag also.


Könnte schlimmer kommen.:redface:

Habe gestern einen 5er BMW abfackeln sehen. Der brannte am hinteren Radlauf. Ich habe versucht, mit meinem Feuzerlöscher den zu löschen, ging aber nicht, weil die ganze Plastikschürze schon brannte.

Innerhalb von 2 Minuten stand der ganze Wagen in Flammen.....das war auch ein schöner Ostersonntag für den...:frown:


Das schlimmste ist der ganze Ärger, den Du jetzt haben wirst....(Verischerung, dem Geld hinterherlaufen etc...)
 
...bzw. für seine Versicherung.

War der Fahrzeughalter sehr unglücklich?:cool:

Der war nicht wirklich ansprechbar. Er und seine Frau waren sichtlich geschockt. Auch wenns ein BMW war, war eine nette Kiste (mit Vollausstattung)....war schon beeindruckend, wie schnell ein "kleiner Brand" sich ausbreitet und wie schwer dieses Kunststoffzeugs zu löschen ist (Die Feuerwehr hat 15 Minuten löschen müssen)...
 
Bums hinten, und sah relativ harmlos aus.
Wie schon oben gesagt, habe ich es auch gemacht:
Gutachter, Anwalt, auf Gutachtenbasis abgerechnet (in dieser Reihenfolge und sehr zeitnah, da die Versicherung gerne mit eigenen Sachverständigen arbeitet - und die entscheiden oft nicht zu Gunsten des Geschädigten). Und der Gutachter legt auch den Zeitwert fest (natürlich abgestimmt mit den Reparaturkosten -ein nicht unerheblicher Vorteil!!!!!)
Ergebnis: knapp 5k€, da die Längsträger/-verstärkungen verzogen waren.
Danach kann man ja entscheiden, ob und welche Arbeiten man durchführen läßt: Voraussetzung bei mir war: kein Rost, keine Sicherheitsdefizite, relativ günstig, optisch max. geringe Spuren.
Nach Rostvorsorge und neuer gebrauchter Stoßstange mit etwas Eigen- und etwas Fremdleistung war der Schaden mit 10% des Gutachtenpreises behoben. Es kommt aber immer darauf an, ob man einen Gebrauchswagen oder ein Ausstellungsgefährt hat

Und nach der Reparatur wieder zum Gutachter, der erklärt die Rep. akls durchgeführt und dann gibts noch die MwSt von der Versicherung. Und der Wagen gilt nicht als vorgeschädigt, wenn mal wieder einer drauffährt
 
Meinen habe ich mit ähnlichem Schadensbild gekauft (allerdings beidseitig Träger gestaucht, Abstand Oberkante Stoßstange zur Karosserie ca. 4 cm.
Habe ihn dann rausziehen lassen (400€+Mwst), Rostvorsorge selbst durchgeführt, Hülle war zwar verkratz ließ sich aber mit polieren auf fast Nezustand bringen.
Und dann noch für 1 € eine Stoßstange bei ebäh geschossen und die Hülle ummontiert.
Da sieht man nichts mehr von.
Professionell durchgeführt werden obige Kosten erreicht werden.​
Fazit:
Lass die den Gutachterbetrag erstatten, reiche vtl. Reczhnungen zur MWst Erstattung bei der Versicherung ein und nutze den Differenzbetrag zur Durchführung von Wartungs/Reparaturarbeiten.
Verkaufen wolltest Du ihn doch sowieso nicht mehr, oder?????
 
Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge!

Die Sache übernimmt nun mein Anwalt.
Ich werde morgen beim Saabzentrum vorbeifahren und mich erkundigen bzw. den Wagen kurz "vorführen". Da Saab PB sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet hat, werde ich sicherlich auch einen ordentlichen Gutachter finden.

Mehr demnächst, wenn es etwas zu berichten gibt.

Viele Grüße
Stephan
 
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