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Ich weiss nicht mehr genau wer - und das ist doof - hat mich vor einigen Monaten mal darauf hingewiesen, dass mein 9³ I CV, B204E, Baujahr '99 den falschen bzw. zu schlechten Schadstoff-Schlüssel habe.
Ich bin der Sache nun mal nach gegangen:
Das Fahrzeug wurde in der US-Ausführung 1999 in NY ausgeliefert und vom ersten Besitzer 2004 mit zurück nach Deutschland gebracht. Vom TÜV Würzburg wurde dann das Zulassungsgutachten für D erstellt. Dabei wurde es in die Schadstoffklasse E1 (01, schadstoffarm) eingeordnet.
Wörtlich heisst es in dem Gutachten:

Das bedeutet 300,-€ Steuern im Jahr :/
Da aber jeder T5 hierzulande problemlos E2 hat bzw. eingetragen bekommt, wenn er vor 1997 zugelassen worden ist, kann ich nicht glauben, dass mein Ami nur E1 haben soll. Zudem er einige Zeit in SanDiego, Californien, angemeldet war.
Erste Frage: Kann man diese ABE G783 irgendwo herbekommen?
Zweite Frage: Wer hat einen T5 Ami und welchen Schadstoffschlüssel hart der?
Unterlagen, Hinweise und Kopien nimmt jede Klawitterdienstelle jederzeit und gerne entgegen!
(Falls jemand eine Vorlage für die Ausnahmegenehmigung für die fehlende Scheinwerferverstellung braucht: Hab ich auch noch.)
PS:
Soeben ist mit noch was aufgefallen: Während der Tüvbericht davon spricht, die Abgasrichtlinie sei nach STVZO § 47(7) nicht erfüllt... (wobei das nur 347 (3) Satz 7 bedeuten kann, denn §47 (7) bezieht sich auch in den 1999 und2004 geltenden Fassung ausschließlich auf Krafträder)
(Richtlinie 98/77/EG der Kommission vom 2. Oktober 1998 zur Anpassung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt (ABl. L 286 vom 23.10.1998, S. 34)
...steht in der Ausnahmegenehmigung, das Auto erfülle die Richtlinie 94/12 EG nicht - was STVZO § 47(3) Satz 5 entspräche:

Das scheint mir ein Fehler zu sein. Hat das Relevanz?
Richtlinie 98/77/EG wurde 1998 verabschiedet und kann somit schlecht für 1998 homologierte Fahrzeuge gelten.
Richtlinie 94/12 EG stammt aus 1994, dazwischen gibt es noch die Richtlinie 96/69 EG, die wohl am ehesten auf das MY '99 anzuwenden wäre.
Kennt sich jemand damit aus?
Ich bin der Sache nun mal nach gegangen:
Das Fahrzeug wurde in der US-Ausführung 1999 in NY ausgeliefert und vom ersten Besitzer 2004 mit zurück nach Deutschland gebracht. Vom TÜV Würzburg wurde dann das Zulassungsgutachten für D erstellt. Dabei wurde es in die Schadstoffklasse E1 (01, schadstoffarm) eingeordnet.
Wörtlich heisst es in dem Gutachten:

Das bedeutet 300,-€ Steuern im Jahr :/
Da aber jeder T5 hierzulande problemlos E2 hat bzw. eingetragen bekommt, wenn er vor 1997 zugelassen worden ist, kann ich nicht glauben, dass mein Ami nur E1 haben soll. Zudem er einige Zeit in SanDiego, Californien, angemeldet war.
Erste Frage: Kann man diese ABE G783 irgendwo herbekommen?
Zweite Frage: Wer hat einen T5 Ami und welchen Schadstoffschlüssel hart der?
Unterlagen, Hinweise und Kopien nimmt jede Klawitterdienstelle jederzeit und gerne entgegen!
(Falls jemand eine Vorlage für die Ausnahmegenehmigung für die fehlende Scheinwerferverstellung braucht: Hab ich auch noch.)
PS:
Soeben ist mit noch was aufgefallen: Während der Tüvbericht davon spricht, die Abgasrichtlinie sei nach STVZO § 47(7) nicht erfüllt... (wobei das nur 347 (3) Satz 7 bedeuten kann, denn §47 (7) bezieht sich auch in den 1999 und2004 geltenden Fassung ausschließlich auf Krafträder)
(Richtlinie 98/77/EG der Kommission vom 2. Oktober 1998 zur Anpassung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt (ABl. L 286 vom 23.10.1998, S. 34)
...steht in der Ausnahmegenehmigung, das Auto erfülle die Richtlinie 94/12 EG nicht - was STVZO § 47(3) Satz 5 entspräche:

Das scheint mir ein Fehler zu sein. Hat das Relevanz?
Richtlinie 98/77/EG wurde 1998 verabschiedet und kann somit schlecht für 1998 homologierte Fahrzeuge gelten.
Richtlinie 94/12 EG stammt aus 1994, dazwischen gibt es noch die Richtlinie 96/69 EG, die wohl am ehesten auf das MY '99 anzuwenden wäre.
Kennt sich jemand damit aus?
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