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Weiss jemand, wie genau die aktuelle gesetzliche Regelung ist? Wenn ueberhaupt, kommt fuer mich nur eine komplette gleichmaessige Toenung aller Seitenscheiben+Heckscheibe in Frage, muss auch nicht so dunkel sein. Es gab mal eine Firma, die haben mit TUEV-Segen die Scheiben bedampft. Find ich jetzt nicht mehr, und ich lese in verschiedenen Foren auch nurmehr, dass die vorderen Seitenscheiben nur bedampft werden duerfen, wenn sie nicht schon ab Werk irgendwie getoent wurden. Ist das die aktuelle gesetzliche Regelung?
Demnach gaebe es dann keinerlei Moeglichkeit, alle Scheiben gleich dunkel - etwas dunkler als original zu bekommen.
Demnach gaebe es dann keinerlei Moeglichkeit, alle Scheiben gleich dunkel - etwas dunkler als original zu bekommen.