Scheinwerfer einstellen

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SAAB
900 I
Baujahr
'89
Turbo
Ohne
Hi Folks,
damit ich endlich die begehrte Plakette kriege, muss ich noch die Scheinwerfer an meinem 901i, 16V, `89 richtig einstellen.
Der linke Scheinwerfer leuchtet zu tief. Die Drehgriffe habe ich lokalisiert. Wenn ich nun vor einer Wand die Scheinwerfer
einschalte, drehe ich den linken dann einfach so hoch wie den rechten oder muss ich da eine andere Höhe beachten?
Ich frage deshalb, weil es sich ja wohl um eine asymmetrische Einstellung handelt. Dank und Gruß
 
eigentlich sollten die doch seitlich und in der Höhe verstellbar sein, oder ? ...... egal .....

ich stelle die immer auf einem ebenen und unbeleuchteten Straßenstück vor dem Haus ein, da sehe ich am besten die Hell-Dunkel-Grenze

da der rechte Scheinwerfer den Straßenrand auslechtet, ist der Lichtkegel rechts hochgezogen, Du kannst Dich aber nach der linken Kante

vom Lichtkegel vom rechten Scheinwerfer richten, funktioniert am besten wenn man zuerst den rechten optimal einstellt,

während der linke noch ohne Strom ist (abgesteckte Lampe) dann links Lampe anstecken und zum rechten passend einstellen

(und das ganze bitte so einstellen, daß bei Beladung der Gegenverkehr nicht gleich reihenweise in den Graben fährt ..... :cool:)
 
Genau sowas brauch ich auch!

Mein rechter Scheinwerfer leuchtet irgendwie nach links :confused:

Sind übrigens pro Lampe zwei Drehregler... 1x rechts/links (schwarz) und 1x hoch/runter (weiß)
Die hab ich schon gefunden, und das ganze halbwegs brauchbar eingestellt, aber immer noch nicht zufriedenstellend.

Bei meinem Motorrad (ok, was ganz anderes) gabs im Handbuch so ne schöne Anleitung dazu:

Auf gerader Fläche X Meter vor eine Wand/Garangentor stellen, und dann den Scheinwerfer so einstellen, dass Punk Y auf Höhe Z ist...

Gibts sowas nicht auch für's Auto?

Gruß,
Alex
 
Auf gerader Fläche X Meter vor eine Wand/Garangentor stellen, und dann den Scheinwerfer so einstellen, dass Punk Y auf Höhe Z ist...

Gibts sowas nicht auch für's Auto?

Gruß,
Alex


das wäre bei den verschiedenen Reifendimensionen, Beladungszuständen, dann noch verschiedenen Dämpfern und Federn eine ziemlich lange Liste :redface:

und immer noch denkbar ungenau :eek:

da müsste eher eine Höhendifferenz Scheinwerfermitte zu Lichtkegeloberkante bei definiertem Abstand vorgegeben sein ...... :rolleyes:

was aber wiederum eine ziemlich große Wasserwaage (Schlauchwaage) nötig machen würde ......... :cool:

dann noch den Lehrsatz vom alten Pythagoras, und keiner kennt sich mehr aus .... :tongue:
 
das wäre bei den verschiedenen Reifendimensionen, Beladungszuständen, dann noch verschiedenen Dämpfern und Federn eine ziemlich lange Liste :redface:

und immer noch denkbar ungenau :eek:

da müsste eher eine Höhendifferenz Scheinwerfermitte zu Lichtkegeloberkante bei definiertem Abstand vorgegeben sein ...... :rolleyes:

was aber wiederum eine ziemlich große Wasserwaage (Schlauchwaage) nötig machen würde ......... :cool:

dann noch den Lehrsatz vom alten Pythagoras, und keiner kennt sich mehr aus .... :tongue:

Okay... Das hab ich jetzt nicht mit berücksichtigt...:redface::rolleyes:

Gruß,
Alex
 
Ähm...., Scheinwerfer, Plakette?

Ich weis ja nicht wo du zum Tüv gehst, aber bisher hat der TÜV (der Ing. selbst, immer in einer TÜV Abnahmestelle) jedesmal meine Scheinwerfer nach deren Gerät eingestellt, beim Saab nach dem "Wiederaufbau" sowie auch beim T4.
Im Bericht stand dazu nichts...


Michael
 
das macht dir doch jeder bremsentauscher bei A*U fürn fünfer trinkgeld! Dann wenigstens auch richtig, nix mit vor der Wand usw....
 
das macht dir doch jeder bremsentauscher bei A*U fürn fünfer trinkgeld! Dann wenigstens auch richtig, nix mit vor der Wand usw....

schön, wenn es so ist (wäre) :redface:

meiner Erfahrung nach ist das Schweinwerfer einstellen für so manche Herren Teiletauscher ein Buch mit sieben Siegeln .... :mad:

und gute Mechaniker werden immer seltener, die sind aber dann auch gut beschäftigt und halten sich daher ungern mit solchen "Kleinigkeiten" auf ..... :rolleyes:

sogar damals, als das Einstellen noch zum Standard bei jeder Überprüfung gehörte, hab ich da immer wieder nachkorrigiert (-en müssen)

da war aber auch noch überall Halogen mit einer begrenzten Leuchtintensität verbaut,

bei den jetzigen Xenon-Brennern ist das vermutlich ziemlich egal wo die genau hinleuchten, die Ausleuchtung der Fahrbahn ist trotzdem ok .... :frown:

(die Blendung des Gegenverkehrs geht da so nebenbei mit .....) :cool:
 
Zu Auto-Tot "U" will ich auch nicht...
Entweder leuchten die Lampen dann nach hinten, oder die Lampen stimmen, aber auf einmal hab ich mein Getriebeöl im Bremsflüsskigkeitsbehälter, und die Bremsflüssigkeit im Getriebe oder so :eek:
Da warte ich lieber bis zum TÜV... Dort kann man übrigens als ADAC-Mitglied kostenlos Scheinwerfer, Stoßdämpfer und Bremsen prüfen lassen... Aber - wenn ich das richtig verstanden habe - nur, wenn Halter und ADAC-Mitglied die gleiche Person sind (was bei mir leider nicht der Fall ist)...
Aber ich probier Stock-Car's Methode mal aus... hier findet sich nachts schon irgendwo ein dunkles Gässchen :biggrin:

Gruß und Danke,
Alex
 
das wäre bei den verschiedenen Reifendimensionen, Beladungszuständen, dann noch verschiedenen Dämpfern und Federn eine ziemlich lange Liste :redface:

und immer noch denkbar ungenau :eek:

da müsste eher eine Höhendifferenz Scheinwerfermitte zu Lichtkegeloberkante bei definiertem Abstand vorgegeben sein ...... :rolleyes:

was aber wiederum eine ziemlich große Wasserwaage (Schlauchwaage) nötig machen würde ......... :cool:

dann noch den Lehrsatz vom alten Pythagoras, und keiner kennt sich mehr aus .... :tongue:

???

Eh, was hat der Beladungszustand/die Reifen des Autos mit der Einstellung zu tun? die Scheinwerfer sollen doch (Idealerweise), unabhängig von Beladung o.ä. an die gleiche Stelle leuchten.
Wenn du also das unbeladene Auto an der Wand auf Höhe X einstellst, muss das beladene ganz genauso auf X eingestellt werden. (und nach dem "entladen" natürlich auch wieder)
 
???

Eh, was hat der Beladungszustand/die Reifen des Autos mit der Einstellung zu tun? die Scheinwerfer sollen doch (Idealerweise), unabhängig von Beladung o.ä. an die gleiche Stelle leuchten.
Wenn du also das unbeladene Auto an der Wand auf Höhe X einstellst, muss das beladene ganz genauso auf X eingestellt werden. (und nach dem "entladen" natürlich auch wieder)

Hmmm ..... :rolleyes:

Du willst mich jetzt aber nicht vergackeiern ? :biggrin:

würde das beladene Auto (das ja durch das Beladen normalerweise "tiefergelegt", d.h. in die Federn gedrückt wird )

den selben Punkt X an der Wand beleuchten wie das unbeladene, ist eine Niveauregelung verbaut :tongue: (idealerweise :biggrin:)

ansonsten muss der Referenzpunkt eigentlich mit der Scheinwerferhöhe mitwandern, um denselben Abstrahlwinkel zu halten

wenn jetzt das Auto insgesamt tiefer würde, der Referenzpunkt aber gleich hoch bliebe, würde wohl der Gegenverkehr geblendet, oder ? :rolleyes:

außerdem findet ja Beladung normalerweise im Kofferraum statt, das fördert nochmals das Anheben der Scheinwerfer und des Lichtkegels
 
Ich glaube er meint, dass man das beladene Auto dann auch auf Punkt X einstellen muss...
Also Punkt X ist fix, egal ob beladen oder nicht. Nur hat meiner ja keine Leuchtweitenregulierung, sondern man müsste das immer per Hand nachjustieren...

Automatische Leuchtweitenregulierung ist bei Xenon übrigens (zumindest in Deutschland) vorgeschrieben, damit die Dinger dem Gegenverkehr die Linse nicht rausbrennen, wie diese verkackten neutümlichen LED-Ampeln die Nachts den ganzen Ort beleuchten, und man grundsätzlich davor anhalten muss um auch ja schön geblendet zu werden *argh*
Da hätte sich er Einsatz von nem lichtempfindlichen Widerstand, der die Dinger nachts um 50% dimmt echt gelohnt...

Gruß,
Alex
 
Tja, bei mir isses halt so, dass der TÜV nur die Lichtsituation feststellt aber selber nicht dran rumdreht.
Deshalb habe ich auch noch keine Plakette.
Habe nun gestern Abend die Nummer mit der Hauswanf gemacht – konnte keine Differenz des Lichtkegels
in der Höhe feststellen!? Werde mal beim ADAC anrufen, ob die sowas machen oder vermitteln.
 
Ich glaube er meint, dass man das beladene Auto dann auch auf Punkt X einstellen muss...
Also Punkt X ist fix, egal ob beladen oder nicht. Nur hat meiner ja keine Leuchtweitenregulierung, sondern man müsste das immer per Hand nachjustieren...

Gruß,
Alex


Punkt X darf aber eigentlich nicht fix sein, der muss sich mit der Fahrzeughöhe (=Scheinwerferhöhe) verändern .....

(die Höhe von Punkt X ist ja in Wirklichkeit eigentlich die Leuchtweite bei Abblendlicht, somit einstellbar und höhenabhängig was den Scheinwerfer betrifft )


Beispiel :

Scheinwerferhöhe 50cm von der Fahrbahn, Wand in 10m Entfernung

an der Wand ist die Hell-dunkel - Grenze bei 40 cm ----> Leuchtweite bei Abblendlicht also um die 50m :smile:

an der Wand ist die Hell-dunkel - Grenze bei 50 cm ----> Leuchtweite bei Abblendlicht ein wenig zu weit , da parallel zur Fahrbahn :tongue:

an der Wand ist die Hell-dunkel - Grenze bei 25 cm ----> Leuchtweite bei Abblendlicht also um die 20m, also zu kurz :cool:

jetzt kommt die Beladung .... :eek:

nur Kofferraum beladen :

Scheinwerferhöhe immer noch 50cm, aber hinten eingefedert, Fahrzeug steht vorne nach oben ---> Blendung vom Gegenverkehr

Gesamtbeladung auch vorne :

Scheinwerferhöhe nur noch 40cm, Fahrzeug ist gleichmäßig geingefedert ---> Blendung vom Gegenverkehr wenn Referenzpunkt X wie vorher 40 cm wäre

angegebene Werte sind natürlich "Hausnummern" und nur zum besseren Verständnis angeführt
 
dann fahr in ne fachwerkstatdt, selbst die machen das für nen 5er für de trinkgeldkasse,...... und scheinwerfer einstellen is ja nu wirklich kein ding ???!!! :S
 
"gehört wie auch der Ölwechsel ganz selbstverständlich zu jedem Kundendienst dazu. Bei den Werkstättentests der Autozeitschriften wird meist deshalb auch ein Scheinwerfer bewusst von den Testern vorher verstellt. "

so siehts aus!!!!
 
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