Scheinwerfer Referenzzahl

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SAAB
900 II
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1997
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Ohne
Wegen der Überlegungen Zusatzscheinwerfer zu montieren, habe ich mich schlau lesen wollen, was denn überhaupt so von der Lichtausbeute und Helligkeit her erlaubt ist. Daraufhin bin ich in der ECE Regelung Nr. 48 fündig geworden.

6.1.9 Sonstige Vorschriften
6.1.9.1. Die größte Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, darf 225 000 cd, was einem Wert (Kennzahl) von 75 entspricht, nicht überschreiten.
6.1.9.2. Diese größte Lichtstärke ergibt sich durch die Addition der einzelnen Werte der Kennzahlen, die auf den jeweiligen Scheinwerfern angegeben sind. Jedem Scheinwerfer, der mit "R" oder "CR" gekennzeichnet ist, wird die Kennzahl "10" zugeordnet.

Diese Referenzzahl findet man in den Produktdetails von Schweinwerfern. Um nun auf meine erlaubte Referenzzahl von 75 zu kommen, die bei Montage von insgesamt 4 Scheinwerfern (2x original und 2x zusätzlich) nicht überschritten werden darf, habe ich mir meine Scheinwerfer mal angesehen.

Bei meinem 900er Bj. 97 steht auf den Gläsern eine Zahl 27,5 drauf.... aber auch das Kürzel C/R.
Ist die 27,5 nun die Referenzzahl oder kann ich annehmen, dass die Scheinwerfer eine Referenzzahl von 10 aufweisen, so wie es aus dem obigen Text hervor geht? 27,5 kommt mir ziemlich hoch vor. Gute Halogenscheinwerfer, welche sich zusätzlich montieren lassen, haben meistens nur so bis max. 25. Xenon kann mit 37,5 aufwarten... ist die Angabe 27,5 also überhaupt die Referenzzahl oder steht die für was anderes?

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In der Forumssuche habe ich zum Thema Referenzzahl leider nichts finden können.
 
Sorry, aber ich habe das Gefühl. dass Du hier Probleme suchst, die es nicht gibt.
Meines Erachtens darfst Du, ohne irgendwelche Rechenexempel zu veranstalten, einen beliebigen straßenzugelassenen Satz Fern- und/oder Nebelscheinwerfer an die Hütte pflanzen.

Zusätzliches Abblendlicht ist ohnehin nicht zulässig.
 
Nein, das ist so nicht ganz richtig. Kann durchaus sein, dass es in der Praxis nicht wirklich relevant ist, weil niemand drauf achtet. Dennoch kann ein übereifriger Polizist mit Kenntnissen eventuell bei einer Verkehrskontrolle für Ärger sorgen. Es ist definitiv so, dass die Summe der Werte der Kennzahlen von angebauten Fernscheinwerfern die Zahl 75 nicht überschreiten darf. Ganz wichtig ist das zum Beispiel für Fahrzeuge, welche über Xenon-Fernlicht verfügen. Hier beträgt die Summe der Kennzahlen bei den Fernscheinwerfern mit dem original eingebautem Schweinwerferpaar bereits 75, so dass gar keine zusätzlichen Scheinwerfer mehr angebracht werden dürfen.
Mir gehts letztlich darum, dass ich mir nicht wegen so einer Lapalie Ärger einfangen könnte. Sollten die serienmäßigen Scheinwerfer über eine Kennzahl 27,5 verfügen, so bleibt rein rechnerisch für mich die Möglichkeit nur Scheinwerfer mit der Kennzahl 7,5 (75-27,5-27,5= 15 /2=7,5) anzubauen und das wäre lächerlich wenig. Bei einer Kennzahl 10 der Originalscheinwerfer hingegen kann jeder Zusatzscheinwerfer mit der Kennzahl 25 angebaut werden und das wäre eine ganz ordentliche Lichtleistung.
Wenn ich mich also nicht auf mein Glück verlassen will, dann wäre die Klärung dieser Frage schon recht wichtig.... zumal die Ablesung der Kennzahlen bzw. der Zuordnung von Kennzahlen zu den jeweiligen Scheinwerfern ja bequem bei jeder Verkehrskontrolle am Scheinwerferglas durchgeführt werden kann. Und manchmal haben ja auch Polizisten Langeweile und ziehen sich an so etwas gern hoch.
 
Wenn ich das richtig sehe, führst Du dazu irgendeine europäische Richtlinie heran. Die wäre aber nur relevant, wenn die StVZO zu diesem Problem auf die Richtline verwiese.

Eine Richtlinie verpflichtet ja nur die Mitgleidsstaaten, ihre nationale Gesetzgebung anzupassen. Sie gibt aber für sich alleine nichts her, mit der die Obrigkeit dem Bürger an den Karren pissen könnte. Dafür muß sie zuvor in nationales Recht umgesetzt werden.
 
Schön ausgeführt und nachvollziehbar. Ich habe daraufhin noch mal die Suchmaschinen bemüht und folgendes gefunden:
http://www.jokin.de/news/35/rueckleuchten.pdf
Darin wird vom TÜV aufgeführt, was in Bezug auf Beleuchtungsanlagen bei Kraftfahrzeugen zu beachten ist. Hier findet sich kein Hinweis auf die ECE-Regelung. Damit fühle ich mich dann doch auf der sicheren Seite. Das Teil druck ich mir aus und lege es zu meinen ABE und so weiter, die ich im Auto mitführe. Dann denke ich, dass ich im Zweifelsfalle da keine Probleme haben werde.
Danke.
 
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