Seitliches Rueckfahrlicht

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Hallo,
sind die aeusseren Leuchten in den vorderen Blinklichtgehaeusen vom 900-II/9-3 seitliche Rueckfahrscheinwerfer?

Dachte immer das sind Seitenmarkierungsleuchten beim US mod.!
 
Die Original Blinker haben aussen eine Kammer für das Seitenrückfahrlicht, da passt auch noch eine Birne für die Positionsleuchte rein.
 
...und beim TÜV nix Böses erlebt? Oder kommt das noch? Wo hast Du die angeschlossen?

Edit: Was hast Du mit Deiner Motorhaube gemacht? Das sieht recht merkwürdig aus auf dem Foto.
 
Achso, also bra. Na gut, sagt mir zwar immer noch nichts, aber damit muss ich dann wohl leben. Was mir noch so durch den Kopf ging: Vielleicht könnte man an der Position einfach auch ein gelbes Birnchen hineinsetzen, um die seitliche Blinkleuchte am Kotflügel in der Funktion zu ersetzen. Dann könnte man diese nämlich als Seitenmarkierungsleuchte verwenden. Ich habe noch solche Fssungen liegen, könnte die dann hinten nseitlich einpassen und ebenfalls als Seitenmarkierungsleuchte verwenden.
Werde mich mal beim TÜV schlau fragen. Zumindest sind seitlich abstrahlende Leuchten in Deutschland nur mit gelbem Licht zulässig, daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die obige Lösung mit weissen Lampen akzeptiert werden würde.... oder?
 
Ich hab dort eine 5W birne als Seitenmarkierungsleuchte eingebaut:rolleyes:.

Oben kannst Du eine Standlichtbirne für diese Funktion einsetzen. Da wo Du die 5Watt Birne drin hast, kannst Du eine 21Watt fürs Seitenrückfahrlicht einbauen. Wenn Kabel nicht vorhanden einfach Rückfahrschalter im Getriebe abgreifen.
 

Boaaaaa ey... alles klar. Ich konnte diese drei Buchstaben da in überhaupt keinen Zusammenhang mit meiner Frage bringen, da mir diese Bezeichnung nicht geläufig ist. Hätte dort nicht nur "bra" gestanden, sondern "Das ist ein Bra", dann wär´s für mch klar gewesen und ich hätte die Suche bemüht. Ich kenne zwar Folie als Steinschlagschutz, aber eben nicht diese Bezeichnung, die auch Ledermützen bezeichnet... die ich im Übrigen nicht wirklich so toll finde :)
Aber danke für die Aufklärung.
 
Da gehört natürlich eine 21/5W Lampe für Standlicht und Seitenrückfahrlicht rein.....
 
Das ist ein gelbe (orange) Birne. Wirkt nur auf dem Foto "weiss". Angeschlossen ans Parklicht.

Legal waere es vom Grundprinzip schon, da aber die komplette Leuchte aber nicht damit geprueft ist ("e") ist das offiziell genauso wenig erlaubt hier wie in D.

In der praxis denke ich aber nicht das ich deswegen Probleme bei einer Kontrolle bekomme oder gar angehalten werde. Besonders da man eindeutig sieht das es eine eigene Kammer ist, also nicht leuchtendes Blinklicht ("US-Look").

Beim "TUEV" kann es seien das ich durchkomme oder auch nicht. Ich nehme einefach die Birne vorher raus. Man koennte es auch ueber einen eigenen Schalter koppeln.

Wie ist das genau beim US Model?
5/21 Watt in der aeusseren Kammer (Seitenleuchte + Rueckfahrlicht)? Oder nur 21W?
Wie in der Blinklichtkammer? Nur 21W (Blinker) oder 5/21W (Blink/Park)?

Koennen die Kabel fuer Rueckfahrlicht auch in Europa Modelle vorhanden seien?
 
Wie ist das genau beim US Model?

Nicht daß es für mich ein Maßstab wäre, wie die Amis irgendwas machen, aber: Haben die diese seitlich leuchtenden Positionslichter nur vorn? Hinten nur normales Standlicht? Denn bei unseren Autos gibts ja diese Option scheinbar auch nur für vorne, hinten kann man ja keine Birne mehr seitlich einstecken ... oder?

Gruß Klaus
 
Ne, bei den US-Saab-Modellen ist hinten normale Beleuchtung. Ich hatte mal bei Google-Bilder einen US-95er gesehen, bei dem Positionsleuchten in den Stoßfängern waren. Das war aber höchstwahrscheinlich nachgerüstet.

Auf http://www.saabusa.com/ habe ich jetzt auf die schnelle auch bei den neuen Modelle nix gefunden, was hinten Posiitonsleuchten hätte.

Viele Grüße

Andreas_HH
 
Ich hab gestern unseren Tüv besucht und dort erfahren, dass es bei uns keine Probleme mit der Abnahme geben würde, wenn der Blinker seitlich nur mit einer gelb dauerhaft leuchtenden Lampe nachgerüstet werden würde.
Voraussetzung sei, dass die Kammer in der sich das Leuchtmittel befindet auch wirklich nur zur Seite hin abstrahlt und ans Parklicht bzw Standlicht gekoppelt ist. Seitenrückfahrlicht hielt der Ing dort nicht für abnahmefähig. Das seitlich abstrahlende Gelblicht würde dann als Seitenmarkierungsleuchte gelten, es gäbe keine Vorschriften über die Anzahl dieser Leuchten an PKWs, so dass diese auch einzeln betrieben werden könne. Ich habe das zwar im Gesetz anders gelesen, aber gut, wenn er es so sagt, dann ist das auch in Ordnung.
Ich persönlich interpretiere den Gesetzestext so, dass PKW keine Seitenmarkierungsleuchten haben müssen (bis zu einer Fahrzeuglänge von 6 m), aber haben dürfen. Dann wären jedoch zwei Leuchten anzubringen, wobei eine im vorderen und die zweite im hinteren Fahrzeugdrittel angebaut sein müssen. Dazu gibt es noch Angaben zur Beschränkung der Einbauhöhe. Auf die maximal 900mm kommen wir mit unseren flachen Flitzern aber eh nicht.
 
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