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Liebe Saabfreunde,
etwas ratlos bitte ich Euch um Eure Meinung oder vielleicht um Hilfe.
Im November habe ich bei xxx-yyy.de eine Austausch-Servolenkung bestellt die sich nach Einbau in einer Saab-Vertragswerkstatt als undicht erwiesen hat. Jede Woche fließen etwa 50 ml Servoöl auf die Straße...
Auf mein sofortiges e-Mail an xxx-yyy.de, wie man sich dort den Umtausch vorstellt bekam ich keine Antwort. Ein Anruf Ende Dezember ergab: "Da muss ich mal bei dem Lieferanten nachfragen, ich rufe bis morgen zurück." Das ist bis heute (Ende Januar) nicht erfolgt. Ein eingeschriebener Brief mit Fristsetzung zu einer Rückmeldung über Vorgehensweise zum Umtausch ist wohl im Papierkorb gelandet...
Das Problem: Ich habe ca. 350 Euro für den Einbau der Servolenkung in der Saab-Werkstatt bezahlt. Wenn ich nun wieder in die Werkstatt fahre um das Lenkgetriebe tauschen zu lassen, kostet das nochmal 350 Euro.
Und wenn - so wie es sich xxx-yyy.de in den AGB vorstellt - erst das defekte Teil zum Umtausch zurückgeschickt wird und das neue Teil dann wieder erst nach 10 Tagen bei mir eintrifft, brauche ich für diese 10 Tage dazu noch einen Ersatz-(Miet) Wagen. Wenn das Teil denn inerhalb von 10 Tagen wirklich kommt...
Also was tun? Laut AGB haftet xxx-yyy.de nicht für entstandene Werkstattkosten und tausch nur um, wenn das defekte Teil vorher zurückgegeben wird. Aber eine Rückmeldung dazu habe ich von xxx-yyy.de bis heute nicht bekommen! Sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen, obwohl ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Schreibt mir bitte mal Eure Meinung.
Danke Matthias
etwas ratlos bitte ich Euch um Eure Meinung oder vielleicht um Hilfe.
Im November habe ich bei xxx-yyy.de eine Austausch-Servolenkung bestellt die sich nach Einbau in einer Saab-Vertragswerkstatt als undicht erwiesen hat. Jede Woche fließen etwa 50 ml Servoöl auf die Straße...
Auf mein sofortiges e-Mail an xxx-yyy.de, wie man sich dort den Umtausch vorstellt bekam ich keine Antwort. Ein Anruf Ende Dezember ergab: "Da muss ich mal bei dem Lieferanten nachfragen, ich rufe bis morgen zurück." Das ist bis heute (Ende Januar) nicht erfolgt. Ein eingeschriebener Brief mit Fristsetzung zu einer Rückmeldung über Vorgehensweise zum Umtausch ist wohl im Papierkorb gelandet...
Das Problem: Ich habe ca. 350 Euro für den Einbau der Servolenkung in der Saab-Werkstatt bezahlt. Wenn ich nun wieder in die Werkstatt fahre um das Lenkgetriebe tauschen zu lassen, kostet das nochmal 350 Euro.
Und wenn - so wie es sich xxx-yyy.de in den AGB vorstellt - erst das defekte Teil zum Umtausch zurückgeschickt wird und das neue Teil dann wieder erst nach 10 Tagen bei mir eintrifft, brauche ich für diese 10 Tage dazu noch einen Ersatz-(Miet) Wagen. Wenn das Teil denn inerhalb von 10 Tagen wirklich kommt...
Also was tun? Laut AGB haftet xxx-yyy.de nicht für entstandene Werkstattkosten und tausch nur um, wenn das defekte Teil vorher zurückgegeben wird. Aber eine Rückmeldung dazu habe ich von xxx-yyy.de bis heute nicht bekommen! Sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen, obwohl ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Schreibt mir bitte mal Eure Meinung.
Danke Matthias