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Auch wenn die Gläser passen, erlangen die Scheinwerfer dadurch keine Zulassung, da kompett anderes Teil. Der TÜV wird es bestimmt nicht merken, aber wenn's mal kracht und sich jemand der sich auskennt das Fahrzeug genauer anschaut merkt man das, und dann bist Du der Depp mit der nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtung mit allen Konsequenzen.nowinxp schrieb:Noch ne Frage: Reicht es denn die Scheinwerfergläser aus zu tauschen?
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