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Hallo Forum.
Es ist mir überraschend ein dringendes Problem aufgetaucht.
Ich habe mein Zweitauto verkauft, der Käufer will es heute abend abholen und mit einem von mir besorgten KuZeKennzeichen abholen.
Nun hat sich gestern gezeigt, daß der Stoßdämpfer rechts vorn deutlich Öl verliert.
Bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens, wird man ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Auto verkehrssicher sein muß. Das muß man auch unterschreiben, bzw. meine Frau hat es unterschrieben.
Nun befürchte ich, daß das Auto wegen dem defekten Stoßdämpfer nicht verkehrssicher ist und ich daher im Unfallfall keine Deckung durch die Versicherung habe.
Meine Werkstatt meinte zwar, das sei nicht so schlimm, aber schriftlich habe ich das nicht.
Natürlich schreibe ich in den Vertrag rein, nicht verkehrssicher wegen Stoßdämpfer, aber ob mich das von Haftung freistellt?
Was meint ihr dazu, falls ich die Abholung absagen muß, muß der Käufer bis 12h informiert sein, da will er losfahren.
Danke
Ralf
Es ist mir überraschend ein dringendes Problem aufgetaucht.
Ich habe mein Zweitauto verkauft, der Käufer will es heute abend abholen und mit einem von mir besorgten KuZeKennzeichen abholen.
Nun hat sich gestern gezeigt, daß der Stoßdämpfer rechts vorn deutlich Öl verliert.
Bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens, wird man ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Auto verkehrssicher sein muß. Das muß man auch unterschreiben, bzw. meine Frau hat es unterschrieben.
Nun befürchte ich, daß das Auto wegen dem defekten Stoßdämpfer nicht verkehrssicher ist und ich daher im Unfallfall keine Deckung durch die Versicherung habe.
Meine Werkstatt meinte zwar, das sei nicht so schlimm, aber schriftlich habe ich das nicht.
Natürlich schreibe ich in den Vertrag rein, nicht verkehrssicher wegen Stoßdämpfer, aber ob mich das von Haftung freistellt?
Was meint ihr dazu, falls ich die Abholung absagen muß, muß der Käufer bis 12h informiert sein, da will er losfahren.
Danke
Ralf