Ich sehe bzgl. der Stabi-Nachrüstung absolut keine Probleme, da es sich ja in jedem Falle um eine 'zeitgenössische' Umrüstung in dem Sinne handelt, dass sie so innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ hätte vorgenommen werden können und wohl auch zweifelsohne hier & da vorgenommen wurde.
Es geht ja bei den neuen Regeln, so wie ich sie kenne, nicht mehr darum, den tatsächlichen Umbauzeitpunkt zu belegen, sondern nur noch darum, dass der Umbau im angegebenen Zeitraum mit den Teilen und in dieser Art und Weise hätte vorgenommen werden können.
Wenn sich jemand quer stellt, kann er wohl ehewr über heutige PU-Buchsen an der HA meckern, als über einen org. 900er Stabi im 99er.
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Schon klar!
Du nun wieder mit dem 5. Rad am Wagen. Allerdings wäre gerade bei Deiner HA-Last ein Stabi dort wohl fein.