TÜV bei Saisonkennzeichen, welche Nachprüfungsfrist?

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Hallo.

Ist klar, falls der TÜV in den Zeitraum außerhalb der Saison fällt, darf man im ersten Monat der Saison zum TÜV fahren.

Was ist, wenn das Auto im letzten zugelassenen Monat beim TÜV war und das Ende der Nachprüfungsfrist in die Zeit der Stilllegung fällt, darf man dann die unverbrauchte Nachprüfungsfrist in der neuen Saison aufbrauchen?

Hat jemand eine Ahnung, googeln hat nicht gebracht.

Grüße
Ralf
 
Mir wurde gesagt, dass der Kulanzmonat ab dem 1. Zulassungstag läuft.

Hast du also Saisonkennzeichen April bis Oktober und der TÜV läuft im Dezember ab dann brauchst du den ganzen April keine Strafe fürchten (und bezahlst die normale TÜV-Gebühr, nicht den erhöhten Satz). Zurückdatiert wird ja schon länger nicht mehr also betrifft dich das nur einmal.
 
Mir wurde gesagt, dass der Kulanzmonat ab dem 1. Zulassungstag läuft.......
Das ist klar.

Unklar ist wie es ausschaut, wenn man bei Saison 04-10 Mitte Oktober zum TÜV fährt. Gilt die vierwöchige Nachprüfungsfrist dann bis Mitte November oder verlängert sie sich um die Stilllegung und gilt bis Mitte April?

War womöglich unverständlich formuliert, manchmal kommt mir die gerade Linie weg.
 
Diese, in der Theorie ja tatsächlich überaus interessante, Frage erübrigt sich doch in der praxis von selbst, wenn man sich die Oktober-Fahrt zur HU gleich spart und von vorn herein auf April verschiebt.
 
Diese, in der Theorie ja tatsächlich überaus interessante, Frage erübrigt sich doch in der praxis von selbst, wenn man sich die Oktober-Fahrt zur HU gleich spart und von vorn herein auf April verschiebt.

So würde ich es machen. Ist auch nicht meine TÜV-Prüfung, so gesehen kann es mir egal sein.

Ich fand die Frage spontan von der Theorie her interessant, gebe aber inzwischen zu, daß es vergeudete Mühe ist sich Gedanken zu machen.

Jetzt ist es zu spät, ich kann es nicht mehr löschen und den Admins möchte ich das nicht zumuten.
 
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