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Hallo.
Ist klar, falls der TÜV in den Zeitraum außerhalb der Saison fällt, darf man im ersten Monat der Saison zum TÜV fahren.
Was ist, wenn das Auto im letzten zugelassenen Monat beim TÜV war und das Ende der Nachprüfungsfrist in die Zeit der Stilllegung fällt, darf man dann die unverbrauchte Nachprüfungsfrist in der neuen Saison aufbrauchen?
Hat jemand eine Ahnung, googeln hat nicht gebracht.
Grüße
Ralf
Ist klar, falls der TÜV in den Zeitraum außerhalb der Saison fällt, darf man im ersten Monat der Saison zum TÜV fahren.
Was ist, wenn das Auto im letzten zugelassenen Monat beim TÜV war und das Ende der Nachprüfungsfrist in die Zeit der Stilllegung fällt, darf man dann die unverbrauchte Nachprüfungsfrist in der neuen Saison aufbrauchen?
Hat jemand eine Ahnung, googeln hat nicht gebracht.
Grüße
Ralf