TÜV-Fristen - Zwangsstilllegung?

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Moin!
Kennt sich jemand mit den Fristen nach nicht bestandener HU aus? Im konkreten Fall ist Schwiegervaters Seat Toletto im November fällig. Diverse Durchrostungen lassen erahnen, dass es keine Plakette mehr geben könnte. Nun war der Plan, den Wagen jetzt im Mai vorzuführen, um so eine Mängelliste zu erhalten, die nicht auf Werkstatt-Profit aus ist. Dann zu entscheiden, ob sich reparieren lohnt. Wenn nicht, wäre eben noch bis zum Ablauf der Plakette Zeit, ein anderes Auto in Ruhe zu finde. Im Falle eines Neuwagenkaufes ist die Zeit auch nötig wegen der langen Lieferzeiten.
Nun hörte ich von zwei Seiten, dass dieser Plan nicht mehr funktionieren soll: Man bekommt vier Wochen Zeit zur Nachbesserung, wird danach auf dem Postweg aufgefordert, den Wagen vorzuführen oder stillzulegen. Sollte beides nicht geschehen, soll eine Zwangsstilllgung erfolgen. Stimmt das????? :confused:
Ich würde mich freuen, wenn jemand etwas Verbindliches weiß!

Thorsten
 
Mir erschließt sich der Plan nicht so ganz...vielleicht hab ich schon zu viel Benzin heut schnüffeln müssen.


Diverse Durchrostungen lassen erahnen,


Toledo heißt das Teil und ist schon so gut wie von der Bildfläche verschwunden, warum noch TÜV-Gebühr investieren?
 
Kennt sich jemand mit den Fristen nach nicht bestandener HU aus

..ist 6 Wochen

Man bekommt vier Wochen Zeit zur Nachbesserung, wird danach auf dem Postweg aufgefordert, den Wagen vorzuführen oder stillzulegen.

..das wäre mir neu, überhaupt, dass man aufgefordert wird.


Nun war der Plan, den Wagen jetzt im Mai vorzuführen, um so eine Mängelliste zu erhalten, die nicht auf Werkstatt-Profit aus ist

..und bis Dezember kommen dann noch weiter Mängel hinzu, die im Mai nicht erkannt wurden / sichtbar waren. Viel zu viel Unbekannte! Spar dir das Geld für den TÜV (oder wo immer du hinfahren willst).
Und nicht jede Werkstatt will "Profit um jeden Preis"...

Grüße aus BI - Thomas
 
Quatsch. Fahren ohne Plakette kostet maximal 70 Euro und max. 1Punkt... SO LANGE MAN NICHT IN EINEN UNFALL VERWICKELT IST. Was die Versicherung sagt, ist ein anderes Kapitel. Wenn Bremsen oder Lenkung betroffen sind, würde ich das Risiko nicht eingehen.
 
Ob es noch lohnt, kann man auch ohne TÜV-Vorführung heraus finden. Es sollte einer guten(!) Werkstatt problemlos möglich sein, da eine realistische Einschätzung inkl. Kostenvoranschlag abzugeben.

Gruß,
Erik
 
eine Info meines "netten" Nachbarn (Anwalt) an die Behörden, verschaffte mir wegen 7 1/2 monatiger HU-Überziehung an meinem damaligen V70 eine Mängelkarte (10 Tage Frist) und 25,- Bußgeld (mein Auto stand in Parkbucht auf Nachbars Lieblingsplatz vor seinem Haus)

Danke Nachbar
 
Im konkreten Fall ist Schwiegervaters Seat Toletto im November fällig.
Also quasi bis Ende Januar Zeit. Zwei Monate sind pillepalle.
Zeit ausnutzen, kein weitere Geld mehr versenken, und die Zeit bis dahin für die Suche nach einen gut gepflegten Rentnerauto nutzen. Irgendwie 'nen alten Vento oder eine der ersten C-Klassen aus erster Hand, dürfe eine recht brauchbare Alternative zur bisherigen Feuchtraum-Keramik sein.
 
Also, ich habe heute mit einer TÜV-Mitarbeiterin telefoniert:
a) Die Frist zur Nachprüfung beträgt 4 Wochen.
b) Danach erfolgt eine Aufforderung zur Nachprüfung/ bzw zur Vorlage der Abmeldebescheinignung.
c) Dies gilt auch für vorfristige HU.
d) Dessen allen ist sie sich "ziemlich sicher" (!!!)
Nun denn.
 
Mein letzter Wissensstand:
(...schlagt mich, wenn mein Gedächtnis mich trügt - oder sich *schon-wieder-mal* (TM) irgendetwas am Regelwerk geändert haben sollte...)

Zwei bis vier Monate Überziehung der HU kosten 25 Teuronen - Das ist nur Verwarnungsgeld.

Bei vier bis acht Monaten sind 40 Ocken fällig und ein Pünktchen.

Mehr als acht Monate ist dann schon *böze-böze* - und rollt in den Bußgeldbereich.
Jawoll. Schließlich sind wir ja ein ordentlicher Verwaltungs-Staat.
Da kostet es dann 75 Ocken plus zwei Pünktchen.

Bis zwei Monate ist es eigentlich kein Problem, außer die Karre ist eine Verkehrsgefährdung. Wird man allerdings *nach* Ablauf dieser Gnadenfrist erwischt - oder verpfiffen - kommt unmittelbar der Schrieb mit der Aufforderung zur Vorführung innerhalb eines Zeitraumes von recht wenigen Tagen. Wenn dann kein Ersatzwagen zur Verfügung steht, kann die Angelegenheit ab diesem Augenblick an lästig werden.

Nicht nur lästig, sondern übel wird es, wenn es mit abgelaufener Plakette kracht. Die Versicherungen haben früher den Kfz-Bereich durch andere Policen querfinanziert - zwar nicht subventioniert, aber zumindest den recht spärlichen Erlös des Kfz-Bereiches in der Gesamtbilanz des Unternehmens durch andere Sparten ausgeglichen. Weil mittlerweile kaum jemand mehr Kohle für nutzlose Luxus-Versicherungen hat, reduzieren viele auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang. Das schmälert den Gewinn - also wird jede sich bietende Gelegenheit genutzt, sich im Schadensfalle vor Zahlungen zu drücken oder den tatsächlichen Verursacher in Regress zu nehmen. Schlimmstenfalls zahlt die Versicherung zwar den Schaden, der mit einem Fahrzeug mit abgelaufenem TüV verursacht wurde, holt sich aber die Kohle vom Halter zurück.

Also, Vorsicht Leute...!

@Olly
Ein kleiner Erfahrungswert in Sachen rechtsstaatlich aufgestellter Nachbarn: Anwälte *lieben* es, wenn man ihren Briefkasten zur Zwischenlagerung dieser braunen Häufchen nutzt, die einem die Köter der anderen Nachbarn vor die Einfahrt legen. Zwei Probleme unmittelbar gelöst - und noch etwas für ein ordentlich-micheldeutsch-adrettes Aussehen des Gesteiges getan. Mehr geht nun *wirklich* nicht...

@all
Falls sonst noch jemand ein Renterauto-Problem haben sollte, dann vergesst das Inet. Dort sind schon die gewerblichen Exporteure am Werk. Durchstöbert besser die Gratis-Anzeigenblättchen von etwas abgelegenen Provinzstädten. Da gibt es noch genügend rentnergepflegte Fahrzeuge - Auf das die Seat-Grotte auch ohne TüV-Überziehung möglichst bald ein zweites Leben als kompakter Blechwürfel antreten möge.
 
Mein letzter Wissensstand:
(...schlagt mich, wenn mein Gedächtnis mich trügt - oder sich *schon-wieder-mal* (TM) irgendetwas am Regelwerk geändert haben sollte...)

Zwei bis vier Monate Überziehung der HU kosten 15 Teuronen
Bei vier bis acht Monaten sind 25 Ocken fällig.
Beides ist Verwarnungsgeld.

Mehr als acht Monate ist dann schon *böze-böze* - und rollt in den Bußgeldbereich.
Jawoll. Schließlich sind wir ja ein ordentlicher Verwaltungs-Staat.
Da kostet es dann 40 Ocken plus zwei Pünktchen.

@Olly
Ein kleiner Erfahrungswert in Sachen rechtsstaatlich aufgestellter Nachbarn: Anwälte *lieben* es, wenn man ihren Briefkasten zur Zwischenlagerung dieser braunen Häufchen nutzt, die einem die Köter der anderen Nachbarn vor die Einfahrt legen. Zwei Probleme unmittelbar gelöst - und noch etwas für ein ordentlich-micheldeutsch-adrettes Aussehen des Gesteiges getan. Mehr geht nun *wirklich* nicht...

@all
Falls sonst noch jemand ein Renterauto-Problem haben sollte, dann vergesst das Inet. Dort sind schon die gewerblichen Exporteure am Werk. Durchstöbert besser die Gratis-Anzeigenblättchen von etwas abgelegenen Provinzstädten. Da gibt es noch genügend rentnergepflegte Fahrzeuge - Auf das die Seat-Grotte auch ohne TüV-Überziehung möglichst bald ein zweites Leben als kompakter Blechwürfel antreten möge.

besonders gut: tiefgefroren :smile:
 
besonders gut: tiefgefroren :smile:

Ooorps - Du hast zitiert, bevor ich fertig war.
Hab erstmal was altes mit c/p hier in den Fred geholt und erst dann auf aktuellen Stand gebracht.

Also Vorsicht, da hat sich noch was entscheidendes bei mir geändert...!

(...allerdings nicht bei den tiefgefrorenen Liebesgaben für den nachbarlichen Brifkasten...)
 
Moin Josef!

Lang nicht gesehen! Bist Du aus der Übung?:rolleyes:

Den Bußgeldkatalog hatte ich schon verlinkt. Und das Ding mit den Haufen und dem Briefkasten? Welcher Anwalt leert den seinen Briefkasten selbt? Und dann haben die ReNoGs den Sch....:cool:
 
@Olly
Ein kleiner Erfahrungswert in Sachen rechtsstaatlich aufgestellter Nachbarn: Anwälte *lieben* es, wenn man ihren Briefkasten zur Zwischenlagerung dieser braunen Häufchen nutzt, die einem die Köter der anderen Nachbarn vor die Einfahrt legen. Zwei Probleme unmittelbar gelöst - und noch etwas für ein ordentlich-micheldeutsch-adrettes Aussehen des Gesteiges getan. Mehr geht nun *wirklich* nicht...

hmmm, wenn man es so betrachtet ... :rolleyes: ... jeden Tag eine gute Tat ... :biggrin:

ich hab´ mittlerweile Fotos vom autowaschenden Anwalt.
Sie zeigen ihn in gelben Gummistiefeln, Gardenaschlauch und rotem Schaumüberquell-Eimerchen, und das alles auf der öffentlichen Straße ... ts ts ts ...
mal schauen, ob und wann ich das mal als Joker einsetzen kann :cool:

und jetzt wieder intoppic:
ist mir neu, daß die Prüforganisation, die bei der ersten HU "erhebliche Mängel" attestiert hat, bei Überschreitung der 4-Wochen-Nachprüffrist eine Wiedervorführung, bzw Abmeldebescheinigung verlangt.
Schließlich kann man ja auch eine andere Organisation zur erneuten HU-Abnahme oder auch Nachprüfung bemühen.
 
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