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Die Stadt Stuttgart hat wirklich großzügige Ausnahmeregelungen vorgestellt. Da hätte man sich glatt die Millionen für neue Schilder &Co. sparen können. Ebenso die Plakettenabzocke inkl. Frontscheibenverschönerung.
Stuttgart - Die Stadt hat am Dienstag den Katalog für Ausnahmen vom Feinstaub-Verbot vorgestellt. Eine befristete Fahrgenehmigung gibt es nur für Autos, die nicht nachgerüstet werden können. Dies gilt nur für gut 1000 von mehr als 313.000 in Stuttgart zugelassenen Fahrzeugen.
Umweltbürgermeister Matthias Hahn und Ordnungsbürgermeister Martin Schairer haben am Dienstag im Rathaus über die Ausnahmen vom Fahrverbot in der vom 1. März an im gesamten Stadtgebiet geltenden Umweltzone informiert. "Diese ist ein erster Schritt, um die hohe Feinstaubkonzentrationen zu verringern", sagte Hahn. Jeder Autofahrer müsse sich darauf einstellen, dass die Fahrt in die Landeshauptstadt in sechs Wochen nur noch mit Plakette oder Ausnahmegenehmigung möglich sei. In den Großstädten Berlin, Hannover und Köln gibt es die Umweltzonen bereits seit Anfang Januar.
"Wir liegen mit den Vorbereitungen für die Umweltzone im Zeitplan", ergänzte Schairer. Bis jetzt habe die Stadt fast 83.000 rote, gelbe und grüne Umweltplaketten ausgegeben. Man gehe davon aus, dass die Hälfte der Fahrzeuge bereits einen Aufkleber an der Windschutzscheibe habe. "Wer noch keinen besitzt, sollte jetzt handeln."
Laut Schairer waren Ende November 2007 in Stuttgart 313.114 Fahrzeuge zugelassen. Von denen erhalten nur 11.681 (3,7 Prozent) keine rote, gelbe oder grüne Plakette, die zur Fahrt in der Umweltzone berechtigt. "Etwa 90 Prozent dieser alten Wagen können nachgerüstet werden und eine Plakette erhalten." Insgesamt rechne die Stadt mit mehreren tausend Anträgen auf Ausnahmen. "Viele Pendler, die in Stuttgart arbeiten, werden ihren Antrag bei uns stellen", sagte der Ordnungsbürgermeister.
Allerdings benötigen nicht alle älteren Fahrzeuge eine Plakette. Vom Fahrverbot grundsätzlich ausgenommen sind beispielsweise Bagger, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Kranken- und Notarztwagen. Auch für Fahrzeuge, mit denen Behinderte befördert werden, besteht keine Plakettenpflicht. "Zudem sind auch Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen und generell alle Fahrzeuge befreit, die vor dem 1. Januar 1971 zugelassen wurden", so Schairer.
Ohne Plakette dürfen bis Ende 2009 auch "Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern" unternommen werden. So kann etwa ein Händler auf dem Wochenmarkt seine Kartoffeln mit einem uralten Transporter herankarren. Ausnahmen gelten auch für Notdienstfahrzeuge, Schwerlasttransporter und Zugmaschinen von Schaustellern. Für alle übrigen vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeuge hat das baden-württembergische Umweltministerium landesweit verbindliche Regelungen erlassen.
Im begründeten Einzelfall kann das Stuttgarter Ordnungsamt auch individuelle Ausnahmegenehmigungen erteilen. "Dabei gilt aber in jedem Fall der Grundsatz, dass die Nachrüstung vor der Ausnahme kommt", so Schairer. Deshalb gebe es nur für Modelle, bei denen eine Fachwerkstatt bestätige, das kein passender Nachrüstfilter oder Katalysator angeboten wird, eine auf ein Jahr befristete Erlaubnis für bestimmte Fahrten in die Umweltzone. Von einer Nachrüstung könne nur abgesehen werden, wenn der Zeitwert des Fahrzeugs niedriger sei als die Nachrüstkosten. Auch dies müsse nachgewiesen werden, sagte der Ordnungsbürgermeister.
Bürger befürworten Feinstaub-Konzept
Stuttgarts Bewohner halten Feinstaub für ein hohes Umwelt- und Gesundheitsrisiko und befürworten Fahrverbote. Das ist das Ergebnis einer Akzeptanzstudie des Instituts für Sozialwissenschaften an der Universität Stuttgart zum Thema Luftreinhaltung, die am Dienstag im Ausschuss für Umwelt und Technik zum Teil vorgestellt worden ist. Nur fünf Prozent der 409 zwischen März und Mai 2007 telefonisch befragten Bürger der Stadt war das Feinstaubproblem nicht bekannt. Mehr als 70 Prozent sind der Ansicht, dass die Umwelt in der Landeshauptstadt stark bis sehr stark belastet ist. Der Feinstaub wird in diesem Zusammenhang von 79 Prozent der Befragten als hohes Gesundheitsrisiko angesehen.
Zwei Drittel der Bürger gaben bei der Befragung an, auch den Stuttgarter Luftreinhalteplan sowie den dazugehörenden Maßnahmenkatalog zu kennen. Höchste Akzeptanz genießt mit 79 Prozent Zustimmung das Durchfahrverbot für Lastwagen. Auch der Ausbau des Radwegenetzes (66 Prozent Zustimmung) und die Fahrverbote in den Umweltzonen (65 Prozent) werden von den Befragten mehrheitlich begrüßt. Auf Ablehnung stößt die Verdopplung der Parkgebühren; sie wird nur von knapp einem Fünftel der Befragten befürwortet. Bei fünf weiter gehenden, nicht im Maßnahmenkatalog enthaltenen Schritten zur Senkung der Feinstaubwerte stehen Tempolimits mit einer Jaquote von 71 Prozent an der Spitze. Eine Citymaut akzeptiert hingegen nur eine Minderheit von 25 Prozent. Nach Ansicht der Autoren der Studie hängt die Akzeptanz einer Maßnahme allerdings nicht nur von der Einschätzung ihrer Wirksamkeit, sondern auch von der eigenen Betroffenheit (Mehrkosten bei Verdoppelung der Parkgebühren) ab.
Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind bei allen Bürgerbüros in den Stadtbezirken sowie bei der Verkehrsbehörde in der Eberhardstraße 35 sowie im Internet erhältlich. Die Kosten betragen nach Angaben der Stadt je nach Aufwand zwischen 56 und 106 Euro. Information zur Umweltzone Stuttgart unter www.stuttgart.de/feinstaub und unter den Telefonnummern 216-1595 und 216-5141
Stuttgart - Die Stadt hat am Dienstag den Katalog für Ausnahmen vom Feinstaub-Verbot vorgestellt. Eine befristete Fahrgenehmigung gibt es nur für Autos, die nicht nachgerüstet werden können. Dies gilt nur für gut 1000 von mehr als 313.000 in Stuttgart zugelassenen Fahrzeugen.
Umweltbürgermeister Matthias Hahn und Ordnungsbürgermeister Martin Schairer haben am Dienstag im Rathaus über die Ausnahmen vom Fahrverbot in der vom 1. März an im gesamten Stadtgebiet geltenden Umweltzone informiert. "Diese ist ein erster Schritt, um die hohe Feinstaubkonzentrationen zu verringern", sagte Hahn. Jeder Autofahrer müsse sich darauf einstellen, dass die Fahrt in die Landeshauptstadt in sechs Wochen nur noch mit Plakette oder Ausnahmegenehmigung möglich sei. In den Großstädten Berlin, Hannover und Köln gibt es die Umweltzonen bereits seit Anfang Januar.
"Wir liegen mit den Vorbereitungen für die Umweltzone im Zeitplan", ergänzte Schairer. Bis jetzt habe die Stadt fast 83.000 rote, gelbe und grüne Umweltplaketten ausgegeben. Man gehe davon aus, dass die Hälfte der Fahrzeuge bereits einen Aufkleber an der Windschutzscheibe habe. "Wer noch keinen besitzt, sollte jetzt handeln."
Laut Schairer waren Ende November 2007 in Stuttgart 313.114 Fahrzeuge zugelassen. Von denen erhalten nur 11.681 (3,7 Prozent) keine rote, gelbe oder grüne Plakette, die zur Fahrt in der Umweltzone berechtigt. "Etwa 90 Prozent dieser alten Wagen können nachgerüstet werden und eine Plakette erhalten." Insgesamt rechne die Stadt mit mehreren tausend Anträgen auf Ausnahmen. "Viele Pendler, die in Stuttgart arbeiten, werden ihren Antrag bei uns stellen", sagte der Ordnungsbürgermeister.
Allerdings benötigen nicht alle älteren Fahrzeuge eine Plakette. Vom Fahrverbot grundsätzlich ausgenommen sind beispielsweise Bagger, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Kranken- und Notarztwagen. Auch für Fahrzeuge, mit denen Behinderte befördert werden, besteht keine Plakettenpflicht. "Zudem sind auch Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen und generell alle Fahrzeuge befreit, die vor dem 1. Januar 1971 zugelassen wurden", so Schairer.
Ohne Plakette dürfen bis Ende 2009 auch "Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern" unternommen werden. So kann etwa ein Händler auf dem Wochenmarkt seine Kartoffeln mit einem uralten Transporter herankarren. Ausnahmen gelten auch für Notdienstfahrzeuge, Schwerlasttransporter und Zugmaschinen von Schaustellern. Für alle übrigen vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeuge hat das baden-württembergische Umweltministerium landesweit verbindliche Regelungen erlassen.
Im begründeten Einzelfall kann das Stuttgarter Ordnungsamt auch individuelle Ausnahmegenehmigungen erteilen. "Dabei gilt aber in jedem Fall der Grundsatz, dass die Nachrüstung vor der Ausnahme kommt", so Schairer. Deshalb gebe es nur für Modelle, bei denen eine Fachwerkstatt bestätige, das kein passender Nachrüstfilter oder Katalysator angeboten wird, eine auf ein Jahr befristete Erlaubnis für bestimmte Fahrten in die Umweltzone. Von einer Nachrüstung könne nur abgesehen werden, wenn der Zeitwert des Fahrzeugs niedriger sei als die Nachrüstkosten. Auch dies müsse nachgewiesen werden, sagte der Ordnungsbürgermeister.
Bürger befürworten Feinstaub-Konzept
Stuttgarts Bewohner halten Feinstaub für ein hohes Umwelt- und Gesundheitsrisiko und befürworten Fahrverbote. Das ist das Ergebnis einer Akzeptanzstudie des Instituts für Sozialwissenschaften an der Universität Stuttgart zum Thema Luftreinhaltung, die am Dienstag im Ausschuss für Umwelt und Technik zum Teil vorgestellt worden ist. Nur fünf Prozent der 409 zwischen März und Mai 2007 telefonisch befragten Bürger der Stadt war das Feinstaubproblem nicht bekannt. Mehr als 70 Prozent sind der Ansicht, dass die Umwelt in der Landeshauptstadt stark bis sehr stark belastet ist. Der Feinstaub wird in diesem Zusammenhang von 79 Prozent der Befragten als hohes Gesundheitsrisiko angesehen.
Zwei Drittel der Bürger gaben bei der Befragung an, auch den Stuttgarter Luftreinhalteplan sowie den dazugehörenden Maßnahmenkatalog zu kennen. Höchste Akzeptanz genießt mit 79 Prozent Zustimmung das Durchfahrverbot für Lastwagen. Auch der Ausbau des Radwegenetzes (66 Prozent Zustimmung) und die Fahrverbote in den Umweltzonen (65 Prozent) werden von den Befragten mehrheitlich begrüßt. Auf Ablehnung stößt die Verdopplung der Parkgebühren; sie wird nur von knapp einem Fünftel der Befragten befürwortet. Bei fünf weiter gehenden, nicht im Maßnahmenkatalog enthaltenen Schritten zur Senkung der Feinstaubwerte stehen Tempolimits mit einer Jaquote von 71 Prozent an der Spitze. Eine Citymaut akzeptiert hingegen nur eine Minderheit von 25 Prozent. Nach Ansicht der Autoren der Studie hängt die Akzeptanz einer Maßnahme allerdings nicht nur von der Einschätzung ihrer Wirksamkeit, sondern auch von der eigenen Betroffenheit (Mehrkosten bei Verdoppelung der Parkgebühren) ab.
Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind bei allen Bürgerbüros in den Stadtbezirken sowie bei der Verkehrsbehörde in der Eberhardstraße 35 sowie im Internet erhältlich. Die Kosten betragen nach Angaben der Stadt je nach Aufwand zwischen 56 und 106 Euro. Information zur Umweltzone Stuttgart unter www.stuttgart.de/feinstaub und unter den Telefonnummern 216-1595 und 216-5141