Und nun ist er kaputt, mein schöner tu 8V

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Danke
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SAAB
900 I
Baujahr
1987
Turbo
FPT
Ohne sich sich umschauen, fährt Frau X zurück und rempelt meinen schönen SAAB. Kotflügel und Tür sind eingedellt. Na toll ... der freundliche Meister aus dem nahe gelegenen Reparaturzentrum stellt lapidar fest: so ca. 2500,00 Euro Reparaturkosten.
Die generische Versicherung sagt, so ein altes Auto, das ist doch höchstens 500 Euro wert und will sich nicht auf oben genannte Summe einlassen. Was tun? Gutachter beauftragen? Kann der so ein Fahrzeug (siehe Signatur) überhaupt einschätzen? Was könnte eine solche Schätzung ergeben? Hat irgendjemand Anhaltspunkte?
Gruß
Joachim
 
Anwalt beauftragen.
Die 2500 EUR Reparaturkosten müssen bei einem durchschnittlich (!)
erhaltenen und gepflegten 901 immer drin sein.
 
Versicherungen sind wie Händler auf einem orientalischen Basar: Da wird beschissen und gefeilscht, und jeder 2. fällt darauf rein. Mein TU8 ist in einem technisch guten/Rost und optisch schlechtem Zustand, wurde auf 1500€ geschätzt und dann noch 300€ Nutzungsausfall =1800€ wegen einer Delle im Kotflügel. Deiner sollte minimum genausoviel bringen, sprich: auf jeden Fall über der Bagatellgrenze, d.h Du kannst auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Gutachter bestellen.
Lass Dir von der Versicherung das mit den 500€ und der Ablehnung der 2500€schriftlich bestätigen, und geh zu einem Anwalt.
Such Dir einen Gutachter von einer grossen Gutachtergesellschaft wie z.B DAT, der sich mit Youngtimern auskennt und verweise auf die im letzten Jahr durch die Oldiepresse verbreiteten Marktpreise für Saab 900.

Viel Glück!
 
...ach ja... übrigens wirst du sicher genug erhalten, um einen Kotflügel und eine Tür auszutauschen. Musst du ja nicht da machen lassen, oder?
 
Leider nur am Zweitwohnsitz, d.h kann frühestens am Wochenende damit dienen. Hat jemand den Oldtimer-Markt oder die Motor-Klassik griffbereit?
 
Im aktuellen Motor Klassik Youngtimer sonderheft sind folgende Preise für Saab 900 aufgeführt:

Turbo 4tl 78-85 gepflegt: 6700, Mäßig: 1100
Turbo 4tl 85-88 7000, 1100
Turbo 16s 2tl 85-93 7300, 1200
 
Ich habe vor 2 1/2 Jahren für einen turbo 8V 2d-Sedan den hier genannten Listenpreis für einen 3er Zustand bekommen.
Ich halte nicht so viel von der Anwaltrennerei, aber manchmal geht's halt nicht anders. Versuche es im Guten, indem Du die Tabelle dem Gutachter zukommen lässt, der Dein Auto schon geschätzt hat. Vielleicht geht er drauf ein, sonst kannst Du immer noch zum Anwalt.
 

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Aaaaalso - nur mal ein paar grundsätzliche Bermerkungen über Sachverhalte, die hier bisher noch nicht hinreichend erwähnt wurden..

HINWEIS: (Grüße an die Berufs-Abmahner, soweit sie hier mitlesen sollten...)
Das Folgende ist eine allgemeine, zusammenhangslose Beschreibung alltäglicher Vorgehensweisen und ist keinesfall im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.

- Die Kosten des Sachverständigen im Auftrage des Geschädigten, der den Schadensumfang feststellt sowie den WIDERBESCHAFFUNGSWERT des Fahrzeuges wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt.

- Im Falle von nicht klärbaren Meinungsverschidenheiten darf nicht noch ein zusätzlicher Sachverständiger auf Kosten der Haftpflichtversicherung beauftragt werden, sondern der bereits beauftragte muß zur NACHBESSERUNG seines GA aufgefordert werden. Man unterliegt der Schadens- und Kostenminderungspflicht und kann nicht auf Kosten der gegnerischen Versicherung unbegrenzt viele Sachverständige beauftragen, bis einer das schreibt, was man gerne hätte.
(Beispielsweise dann, wenn er zu inkompetent ist, den tatsächlichen Wert eines Liebhaberfahrzeuges nach den ClassicDatta-Tabellen zu taxieren...)

- Die gegnerische Haftpflichtversicherung steht nach allgemein in der Praxis üblicher Rechtsprechung für folgende Schäden gerade:
a) Widerbeschaffungswert des Fahrzeuges, hier wird mittlerweise der durchschnittliche Händler-VK eines vergleichbaren Fahrzeuges als Obergrenze verwendet.
b) bis ca 20% über den Widerbeschaffungswert, wenn auf Grund des guten sonstigen allgemeinen Fahrzeugzustandes eine Instandsetzung auch über den Widerbeschaffungswert des Fahrzeuges sinnvoll ist
c) bis zu 50% über den Widerbeschaffungswert, wenn es sich um ein unwiderbringliches oder kulturhistorisch bedeutendes Sammlerfahrzeug handelt. Im Allgemeinen wird dies nur für Fahrzeuge akzeptiert, deren Erhalt als Förderung technischen Kulturgutes seitens beim Finanzamt absetzbar ist...

- Kosten für den Sachverständigen sind Bestandteil des Schadens, da vom Geschädigten im Allgemeinen nicht erwartet werden kann, den aktuellen Wert seines Fahrzeuges kontinuierlich zu dokumentieren.

- Fahrzeugausfallzeiten, also "Mietwagen" und Überführungskosten sind Bestandteil des Schadens.

- Merkantile Wertminderung mittlerweile fast immer nur bei Fahrzeugen bis maximal 2 Jahren Betriebszeit seit der Erstzulassung.

- Bei der Instandsetzung alter Fahrzeuge muß der Geschädigte einen "Neu-Für-Alt"-Abzug akzeptieren, wenn der Wagen wertsteigernd mit Neuteilen instandgesetzt wird.

- Bei "Exoten" gehören die Kosten eine Lager- und Bestellpauschale für die Beschaffung von nicht marktüblichen (oder nicht mehr im Großhandel erhältlichen) Teilen seitens der Werkstatt mit zu den Reparaturkosten

Man kann mal folgendes ausprobieren:
- Der Versicherung mit den Kosten eines Classic-Data-Gutachtens drohen, da sie ja den Wagen für "Schrott" erklärt hat.
- Vom "Schwachverständigen" der Versicherung, soweit er sich den Wagen schon angeschaut hat, Nachbesserung des Gutachtens verlangen. (Die Pfeifen arbeiten teilweise auf Provisionsbasis, die sie erhalten, wenn sie einen Schaden "drücken" - also ganz bestimmt nicht im Interesse des Geschädigten) Deshalb IMMER zusätzlich eigenen GA beauftragen.
- Die Versicherung darauf hinweisen, wie selten die Teile doch mittlerweile sind und das der erhebliche Aufwand und die Bemühungen der beauftragten Werkstatt um so mühevoller werden, je länger der Scheck auf sich warten lässt...
- Bei der Versicherung anklingen lassen, daß man die Sache auf jeden Fall im Zweifelsfall gerichtlich durchzieht, egal wie lang es dauert und was es kostet. Es wird dann im allgemeinen vom Gericht ein Schiedsgutachter beauftragt, der im Allgemeinen neutral sein sollte. Davor haben die Scheiß Versicherungen Angst...

Jetzt hab ich keinen Bock mehr, noch längere Romane zu schreiben...
Wenn noch Fragen sind, fragt halt.
 
Folgendes noch: ein Sachverständiger der Versicherung sollte gar nicht erst kommen, der Geschädigte hat die Wahl und sollte einen eigenen Sachverständigen suchen. Sonst sind es im Endeffekt ja wieder mehrere und das soll ja nicht sein. Man sucht bevorzugt einen Sachverständigen, der sich mit dem Auto gut auskennt.
Bei der Versicherung arbeiten viele Rechtsanwälte. Deshalb nimmt man sich selbst sofort einen und versucht nicht, es erst mal ohne zu versuchen. Das geht meistens schief (keine Waffengleichheit).
 
Es geht hier um die unerwünschten, seitens der Versicherung beauftragten "Schadensdrücker", die teilweise unaufgefordert erscheinen oder einem auf "Wunsch" der gegnerischen Versicherung "aufgedrückt" werden.

Ein solcher Pfeifenhansel MUSS NICHT ANS FAHRZEUG GELASSEN WERDEN. Man kann ihm den Zugang verweigern, mit dem Hinweis, man habe schon einen eigenen SV des Vertrauens mit der Schadens- und Wertermittlung beauftragt.

Bedenke: Die gegnerische Versicherung ist Dein Feind - und weil Du durch die Meldung des Schadens ihren Profit minderst, bist Du auch der Feind von ihr.

Wäre es nicht so, dann säßest Du in ihrem Marmorpalast und würdest Deinen Wagen von ihrem Pfortner pflegen lassen - und die Versicherung hätte ihr Büro irgendwo in dem Schuppen, in dem Du jetzt normalerweise Dein Auto aufbewahrst...
 
ich kann meinen beiden vorrednern nur beipflichten und ergänzen: auch die kosten des anwalts des geschädigten trägt grundsätzlich die versicherung des schädigers, so daß es auch wirtschaftlich keinen sinn macht, auf die "anwaltrennerei" (was sollen solche ausdrücke?) zu verzichten. unfall - sofort zum anwalt!
 
Ich habe vor 2 1/2 Jahren für einen turbo 8V 2d-Sedan den hier genannten Listenpreis für einen 3er Zustand bekommen.
Ich halte nicht so viel von der Anwaltrennerei, aber manchmal geht's halt nicht anders. Versuche es im Guten, indem Du die Tabelle dem Gutachter zukommen lässt, der Dein Auto schon geschätzt hat. Vielleicht geht er drauf ein, sonst kannst Du immer noch zum Anwalt.

Bislang hat ja noch niemand meinen Turbo geschätzt. Das wird am Montag der Fall sein, früher habe ich keinen Termin bekommen. Vielen Dank für Deine Tabelle. Ich weiß jetzt allerdings gar nicht wie ich mein Auto benoten soll, kriegt er nun ne 3 oder doch gar ne 2. Weiß jemand welche Kriterien da angelegt werden? Eigentlich macht mein Turbo einen guten Eindruck.
Ich habe meine Saab-Werkstatt damit beauftragt einen geeigneten Sachverständigen zu finden. Was ist nun, wenn der schlecht schätzt?

Folgendes noch: ein Sachverständiger der Versicherung sollte gar nicht erst kommen, der Geschädigte hat die Wahl und sollte einen eigenen Sachverständigen suchen.

Schon klar, der hat sich heute telefonisch gemeldet und auch angeboten gleich vorbei zu kommen. Ich habe dankend abgelehnt.
 
Vielen Dank für Deine Tabelle. Ich weiß jetzt allerdings gar nicht wie ich mein Auto benoten soll, kriegt er nun ne 3 oder doch gar ne 2. Weiß jemand welche Kriterien da angelegt werden? Eigentlich macht mein Turbo einen guten Eindruck.

Die Notenskala definiert sich etwa so, afaik:

1 = wie neu, Museumszustand, frisch aufwändig vollrestauriert
2 = hervorragend mit minimalen Gebrauchsspuren, wie ein drei Jahre alter Gebrauchtwagen
3 = Gebrauchter Zustand mit kleinen Mängeln, evtl. teilrestauriert, voll straßenverkehrstauglich mit TÜV
4 = Verbrauchter Zustand mit größeren Mängeln, die unverzüglich behoben werden müssen, aber noch am Stück und mit vertretbarem Aufwand wieder fahrbar zu machen.
5 = Mangelhafter Zustand, weitgehende Restauration notwendig, evtl. nur Teileträger

Es gibt natürlich auch Zwischennoten, wie in der Schule. Abweichungen von Originalzustand fließen in die Betrachtung mit ein. Einzelne Mängel oder Beschädigungen werden separat erfaßt und vom besseren Gesamtzustand abgezogen.

Die meisten Youngtimer kommen nicht über die 3 raus. Die Burschen, die denken sie hätten eine "Zwei" auf der Hofeinfahrt, haben zuviele weibliche Hormone. Frauen denken auch immer, ihr Auto sei wie neu, bloß weil es jeden Morgen anspringt.

Hardy

P.S. Nix gegen Frauen. Sind was wunderbares. Aber von Autos verstehen halt die allerwenigsten was.
 
... haben zuviele weibliche Hormone. Frauen denken auch immer, ihr Auto sei wie neu, bloß weil es jeden Morgen anspringt.
:biggrin: Das ist aber eine gewagte These, sprichst Du da das Corpus Callosum-Problem an?

Männliche Grüße von Joachim, der sich niemals trauen würde, seinen Turbo mit einer 2 zu benoten.
 
Frauen denken auch immer, ihr Auto sei wie neu, bloß weil es jeden Morgen anspringt.

nana, immer diese Verallgemeinerungen ... ich freu mich, wenn meiner anspringt, denn das tut er nicht immer! So gesehen, geb ich meinem ne 3 :tongue: meistens fahrbereit mit tüv vom letzten Herbst
 
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