Undichtigkeit WSS

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SAAB
9000 II
Baujahr
1998
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FPT
Fragen an die Karosserieexperten:

meine WSS wurde gerade gewechselt, das zweite mal in 18 Monaten. Beim ersten Mal war keinerlei Rost am Rahmen (also vermute ich mal damals noch die erste Scheibe), jetzt, 18 Monaten später also wieder ein WSS-Wechsel, diesmal mit Rost am Rahmen. Dem Verantwortlichen fühle ich noch auf den Zahn. Frage 1: Wie stehen meine Chancen? Zu der verursachenden Werkstatt bin ich übrigens nur deswegen diesmal nicht hin, weil die mir 6 Monate lang keine Ersatzscheibe besorgen konnten. Sonst hätte ich das wohl gar nicht bemerkt.

Der zweite Wechsel jetzt fängt auch gut an: Rahmen wurde instand gesetzt, lackiert vom Fachbetrieb, und Scheibe eingeklebt. Doch es tropft, aus der Dachkonsole. :frown: Werkstatt meint, dann müsste man "nur nachdichten".Frage 2: ist das OK, oder einfach nur Pfusch und ich sollte auf neues Einsetzen der Scheibe bestehen?
 
Glückssache. Ich habe es in der Tat einmal mit Nachdichten geschafft.

Offiziell geht es nicht und die Scheibe muß neu verklebt werden. (So in einem Garantiefall). Ist meinem Bruder so gegangen und dem haben die eine neue Scheibe eingebaut.
 
Ein Garantiefall ist es bei mir ja auch. Wo steht das denn offiziell? Saab Reparaturanweisung? Ein Gutachter würde also zu dem Schluss kommen, die Scheibe müsse neu eingeklebt werden?
 
Eine Chance auf Nachbesserung wirst Du den Jungs wohl zugestehen müssen.
 
Gerne, rechtlich ja sogar 2, wenn ich nicht irre. Die Frage ist, ist Nachbesserung so gut wie sofort richtig gemacht? Besteht z.B. das Risiko, dass Feuchtigkeit unglücklich eingeschlossen wird und Unheil anrichtet?
 
Falls der Rahmen ordentlich lackiert wurde halte ich das Risiko für überschaubar.
 
Nachträglich abdichten ist wohl Glückssache.
Funktioniert in den seltensten Fällen auf dauer. (sagt auch mein Mechaniker)
Ich würde mit denen sprechen , dass die das nochmal richtig einkleben.

weezle
 
Du kannst die das ruhig probieren lassen. Wenn es nicht dichtet, dann siehst Du es. Dann ist halt eine neue Scheibe fällig....
 
Ok... dann bleibt die Dachkonsolenverkleidung erstmal ab... :smile:

Danke!
 
Und wenns Dicht wird, aber Feuchtigkeit eingeschlossen wird? Dann hast du bald Gelegenheit eine größere Schweisserei ausfüren zu lassen. Besteh auf neu Verkleben und achte darauf das die Kontaktfläche des Klebers beim Ausbau nicht beschädigt wird. Ich lasse sowas nur noch in meinem beisein machen, nachdem ich da 2mal böse Überraschungen erlebt habe.
Gruß meki
 
Nachkleben ist normalerweise kein Problem, hab ich auch schon paarmal gemacht man muß dann nur sauber arbeiten. Beim einsetzten einer Scheibe kommt es schon mal vor das es undicht ist,und wenn da mal Wasser rein gekommen ist halb so schlimm deshalb rostet dir nicht gleich der Rahmen durch keine Sorge.:biggrin:
 
@hft: Ist Dein Danke ernst gemeint?
 
Bisher war kein Scheibentausch, der später überprüft wurde (wegen nochmaligem Tausch), rosttechnisch erfolgreich. :frown: Der Auftrag war jedesmal klar, die Leute haben Zeit, aber sollen es anständig machen. Jajajaja... :frown: :mad:

Einerseits ist mir schon klar, dass erneutes Ausbauen der Scheibe wieder den Scheibenrahmen in Gefahr bringt, und die Werkstatt dann unter Druck womöglich noch mehr Sorgfalt vermissen lässt. Und wenn der Rahmen ordentlich instand gesetzt und versiegelt wurde, dann sollte der auch gut geschützt sein. Vor dem Nachdichten muss die Stelle richtig trocken sein, das ist auch klar. Vielleicht ist es ja auch nur ein Lufteinschluss im Kleber ohne Kontakt zu Scheibe oder Rahmen.

Kann mir noch wer sagen, wie meine Chance stehen, bzw wie ich da am besten vorgehe, von der (zuletzt) verursachenden Firma die Kosten für die Scheibenrahmenreparatur ersetzt zu bekommen? Es ist ja wohl erwiesen, dass bei Autos mit geklebten Scheiben (oder nur beim 9000?) Rost am Rahmen IMMER auf Pfusch beim Scheibenwechsel zurückzuführen ist. Würde sowas ein Gutachter bestätigen?
 

Nee, das nicht - bloss finde ich, dass "joaaa, da kommt halt mal so Wasser rein, passiert schonmal" nicht der Regelfall sein sollte und hatte mich bei Horsts ansonsten zurueckhaltender Dankevergabe gewundert, dass ausgerechnet da nun eines gesetzt wurde. :smile:
 
Kann mir noch wer sagen, wie meine Chance stehen, bzw wie ich da am besten vorgehe, von der (zuletzt) verursachenden Firma die Kosten für die Scheibenrahmenreparatur ersetzt zu bekommen?
Also ich würde auf ca. null tippen. Dies u.a. auch, weil ihnen ja keine Gelegenheit gegeben wurde, es allein zu beheben. Und für eine Ersatzvornahme sollte schon Frist und ein bis zwei Nachfristen gesetzt sein, statt es ohne jede Info machen zu lassen.

Nee, das nicht - bloss finde ich, dass "joaaa, da kommt halt mal so Wasser rein, passiert schonmal" nicht der Regelfall sein sollte und hatte mich bei Horsts ansonsten zurueckhaltender Dankevergabe gewundert, dass ausgerechnet da nun eines gesetzt wurde. :smile:
NaJa, der Regelfall wohl wahrlich sicher nicht. Aber ganz auszuschliessen ist es wohl auch bei sauberer und ordentlicher Arbeit nicht. Und die mit einem nochmaligen Ausbau verbundenen Risiken dürften weit höher sein, also jene das Nachdichtens. So zumindest sehe ich das, so verstehe ich snowrider, und so würde ich auch hft's 'danke' verstehen.
 
Also ich würde auf ca. null tippen. Dies u.a. auch, weil ihnen ja keine Gelegenheit gegeben wurde, es allein zu beheben. Und für eine Ersatzvornahme sollte schon Frist und ein bis zwei Nachfristen gesetzt sein, statt es ohne jede Info machen zu lassen.

Klar, nur hätten sie ja die Gelegenheit gehabt, wenn sie mich nicht über 6 Monate auf eine Scheibe hätten warten lassen... :rolleyes: dass ich dann irgendwann woanders hin bin, weil der Riss immer größer wurde und der TÜV-Termin immer näher rückte, ist ja sicher nachvollziehbar. Ich hätte also das Auto mit freigelegtem Scheibenrahmen zurück zur verursachenden Werkstatt transportieren lassen müssen? Ich hab sogar einen Moment dran gedacht... :smile:
 
Ich hätte also das Auto mit freigelegtem Scheibenrahmen zurück zur verursachenden Werkstatt transportieren lassen müssen?
Meiner laienhaften Ansicht nach wäre dies deren 'Baustelle' gewesen. Aber Du hättest Sie natürlich dazu auffordern und dann entsprechend in Verzug setzen müssen, bevor Du die Ersatzvornahme einleiten kannst, ohne sie gleichzeitig von Deiner Forderung freizustellen.
 
Ja, rechtlich macht das natürlich Sinn... es war definitiv deren "Baustelle". Mir blieb nur keine Zeit mehr, weil sie eben sehr lange keine Scheibe liefern konnten...
 
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