Unfall in Italien – Fragen in die Runde

Jon

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Hatte heute auf der Rückreise aus Italien einen Unfall in Genua mit meinem 9000 CD Griffin.

Musste wegen einem Manöver des vorausfahrenden Autos stark bremsen, worauf mir der nachfolgende Fiat Punto (Firmenwagen) ins Heck geknallt ist.
Personenschäden gab es zum Glück keine. Der Fahrer war nett und kooperativ, haben zusammen das EU-Unfallprotokoll ausgefüllt und unterzeichnet – soweit alles ok.
Fotos von der Unfallstelle gibt es keine, es hat zu dem Zeitpunkt sintflutartig geregnet.

Nun stellen sich mir ein paar Fragen:

1) Wer kümmert sich darum, dass die ausländische Versicherung den Schaden zahlt?

2) Mein Griffin ist nicht mehr der „neuste“, auch optisch nicht. Es sind von den Vorbesitzern schon einige kleinere und auch grössere Rempler und Kratzer vorhanden.
Wenn ich den Wagen einfach zur Saab Werkstatt, bzw. zur Karrosseriewerkstatt bringe und sage: „Macht mal...“, dann befürchte ein bisschen, dass die Versicherung sagen könnte: „Lohnt sich nicht mehr.“

3) Sollte ich erst einen eigenen Gutachter mit dem Fall beauftragen? Oder wäre das für diesen Fall übertrieben?
ADAC Rechtsschutz ist zwar vorhanden, aber könnten die auch „vorbeugend“ beauftragt werden, oder erst wenn die gegnerische Versicherung zickt?

Dies sind so die ersten Fragen, die sich mir gerade stellen...
Vielen Dank für Tipps!

(Nachtrag: Mein Wohnsitz ist in der Schweiz, nicht in Deutschland)

Hier noch zwei Bilder vom Schaden:



 
NATÜRLICH BRAUCHST DU EIN GUTACHTEN. Aber: Warum fragst Du das HIER? Die Service-Telefonnummer des ADAC ist 0180 5 10 11 12. Steht auf Deiner ADAC-Card.

Viel wichtiger aber: Natürlich gibt es einen Zentralruf der deutschen Autoversicherer: 0180 25 0 26. Dort erhältst Du alle Antworten auf Deine Fragen

Text deren Website (http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html)

Schadenregulierung im In- und Ausland - 365 Tage im Jahr


Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter 0180 – 25 0 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen), die zuständige Versicherung des Unfallverursachers.

Für alle im Ausland versicherten Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland.

Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.

Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zentralruf der Autoversicherer und zur Schadenregulierung haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Hier finden Sie das Formular für eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer.
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Denke mal, das hilft Dir weiter.
 
Wichtig noch: Mein Wohnsitz ist in der Schweiz, nicht in Deutschland.

Bin zwar noch ADAC versichert aus meinen Jahren in Deutschland...
Die Regelungen in der Schweiz unterscheiden sich soweit ich weiss teilweise recht stark von denen in Deutschland.
Hatte in den Jahren in CH noch nie einen Unfall, daher rein keine Erfahrungswerte...
 
Die Regelungen für Regulierungen in der Schweiz spielen für Dich keine Rolle, da Du in Italien den Unfall hattest und nicht der Verursacher warst. Nochmal: Nähere Infos gibt Dir Dein ADAC (Rechtshilfe machen die auch ohne Rechtsschutzvers.) bzw. Deine Versicherung.
 
2) Mein Griffin ist nicht mehr der „neuste“, auch optisch nicht. Es sind von den Vorbesitzern schon einige kleinere und auch grössere Rempler und Kratzer vorhanden.
Wenn ich den Wagen einfach zur Saab Werkstatt, bzw. zur Karrosseriewerkstatt bringe und sage: „Macht mal...“, dann befürchte ein bisschen, dass die Versicherung sagen könnte: „Lohnt sich nicht mehr.“

3) Sollte ich erst einen eigenen Gutachter mit dem Fall beauftragen? Oder wäre das für diesen Fall übertrieben?
ADAC Rechtsschutz ist zwar vorhanden, aber könnten die auch „vorbeugend“ beauftragt werden, oder erst wenn die gegnerische Versicherung zickt?

also ich schätze den Schaden sicher nicht unter 2000,- .... (bin aber kein Sachverständiger :smile:)

daher wird es vermutlich knapp werden, da der Restwert vermutlich niedriger geschätzt werden wird :redface:

erst mal abwarten, bis sich die gegnerische Versicherung meldet und die Reparatur freigibt oder nicht, dann kannst du immer noch Schritte setzen
 
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