Unfallschden 900 T16S abrechnen

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SAAB
900 I
Baujahr
1990
Turbo
FPT
hallo zusammen,

mein radhaus hinten links ist eingedrückt, dekra-gutachten erstellt,reparaturdauer 4 Tage.

Ich möchte bares kassieren und den wagen von einem bekannten youngtimerschrauber ohne papierkrieg reparieren lassen.

frage: in welche klasse ist mein wagen eingestuft und weche nettosumme kann ich der versicherun hier pro tag in rechnung stellen?

kennt jemand einen alternativen Karosseriebauer in hamburg und nordwestlicher umgebung, der ohne papierkrieg beste arbeit abliefert?


freue mich auf eure kompetenten antworten

grüße,
orca
 
Hängt erst mal davon ab, ob Dein Schrauber einen Gewerbeschein hat und ihr offiziell abrechnen wollt...
*Grüßt das Finanzamt*

Der Versicherung des Schadensverursachers reicht zunächst ein Schadens-GA, es wird aber gelegentlich bis zum Abschluß der Instandsetzung ein Differenzbetrag einbehalten.
Grund sind die bei älteren Fahrzeugen häufigen fiktiven Abrechnungen der Geschädigten.
Also, nur wenn nachweislich mit dem Arbeitsumfang des Gutachtens instandgesetzt wurde, gibt's die volle Kohle.
Den meisten Versicherungen reicht es übrigens, wenn ihnen angeboten wird, nach Abschluß der Arbeiten das instandgesetzte Fahrzeug zu besichtigen. Die scheuen den zusätzlichen Zeitaufwand ihres eigenen Vertrags-SV und zahlen dann schon...
Ein Zwang, die Arbeiten in einer gewerblichen Werkstatt durchführen zu lassen, besteht meines Wissens nach wie vor nicht.
Du mußt allerdings damit rechnen, daß bei Arbeiten, die rechtlich als "Eigenleistung" bewertet werden, die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer einbehalten wird.

In Rechnung stellen kannst DU einer Versicherung keinen Mietwagen.
Soweit sie Dir keinen zur Verfügung stellt - manche haben Vertragsvermieter zu Konditionen, die günstiger sind - hast Du Anspruch auf ein Fahrzeug, daß "eine Klasse" niedriger zu bewerten ist, als das geschädigte Fahrzeug. Dieser Dir zur Verfügung stehende Betrag wird Dir von der Versicherung genannt.
Das zu erwartende Fahrzeug hängt von dem regional verfügbaren Fuhrpark der Vermieter ab. Fausformel: Pro "Klasse" rechne in etwa mit 30 kW Motorminderleistung - oder der jeweils kleineren Karosserieform. Also statt gehobener Mittelklasse die untere.

Wichtig:
Solltest Du einen Zweitwagen haben, der nicht nachweislich ständig durch eine zweite Person genutzt werden muß, entfällt Dein Anspruch auf einen Mietwagen.
Du solltest also ggü. der Versicherung in diesem Fall die Gosch halten...
 
mein radhaus hinten links ist eingedrückt, dekra-gutachten erstellt,reparaturdauer 4 Tage.

Ich möchte bares kassieren und den wagen von einem bekannten youngtimerschrauber ohne papierkrieg reparieren lassen.

frage: in welche klasse ist mein wagen eingestuft und weche nettosumme kann ich der versicherun hier pro tag in rechnung stellen? orca

du kannst nach gutachten fiktiv die reparaturkosten (netto) abrechnen, mwst. nur gegen nachweis des tatsächlichen anfalls (rechnung). nutzungsausfallentschädigung während der reparaturdauer gibt es für über 10 jahre alte autos i.d.r. nicht, nur in höhe sog. vorhaltekosten, die aber gering sind. und das auch nur, wenns kein kaskoschaden ist, sondern ein unfallgegner haftet. im letzteren fall würde ich immer einen anwalt einschalten, da auch die unfallbedingten rechtsverfolgungskosten teil des schadensersatzanspruchs sind.
 
schon mal danke ihr beiden.

habe gerade parallel gegoogelt und unter anderem folgende "rechte" heraus gefunden:

-abrechnung fiktiv nach gutachten, jedoch ohne MwSt. (iss klar)
-nutzungsausfallentschädigung für in gutachten gennante reparaturdauer (autoklasse minus 1 stufe generell, minus einer weiteren stufe bei älter als 10 jahre)
-reparaturnebenkostenpauschale (25,- ??)
-verbringungskosten (vom spengler zum lacker)

seht ihr das auch so?

noch mal zurück zur ausgangsfrage: in welche klasse wird mein fahrzeug denn nun eingestuft?

dank im voraus,
orca
 
Das würd mich auch interessieren. Wenn man denen sagt, "Coupé, Neupreis 50 000 DM", und die lesen 129 KW, dann sollte ja ne C-Klasse schon drin sein. . .
 
es gibt rechtsprechung, die so verfährt, daß bei über 10 jahre alten kfz 2 gruppen innerhalb der tabelle sanden/danner zurückgestuft wird, andere billigen dann nur noch sog. vorhaltekosten zu (s.o.). verbringungskosten sind erstattungsfähig, die allg. kostenpauschale beträgt je nach versicherung bzw. richter 20-25 €. das gibts alles wohlgemerkt nur bei eintrittspflichtige versicherungen für fremdverschuldete schäden (dann zum anwalt (s.o.), nicht von der eigenen kasko.
die genaue einstufung müßte bei sanden/danner abgefragt werden. ich würde mich aber erst mal auf den standpunkt von metalldetektor stellen und dann verhandeln...
 
In der Sanden/Danner sind nur noch die 902er (und 901 CV) enthalten. Die 902 TUs liegen bei mir hier alle zw. 59,- & 79,- Ocken je Tag.
 
zu Abrechnung fiktiv nach Gutachten

Ein Hinweis zu:
"-abrechnung fiktiv nach gutachten, jedoch ohne MwSt. (iss klar)"

Die Werte des Gutachtens sind von der Wahl Deiner geplanten Werkstatt abhängig.
Wenn Du die Reparatur in einer Saab-Vertragswerkstatt machen lassen willst, bekommst Du die Stundensätze einer Saab-Vertragswerkstatt.
Wenn Du die Reparatur in einer freien Karosserie-Werkstatt machen lassen willst, bekommst Du die Stundensätze für freie Karosseriebauer. Diese liegen bei uns 30% niedriger.
Ich hatte das Problem, zuerst wollte ich zur Karosserie-Werkstatt, die haben dann aber irgendwie Muffesausen bei Saab-Ersatzteilen bekommen. Mein Gutachten war dann aber zu niedrig angesetzt.

Deswegen lasse ich mittlerweile Karosseriearbeiten bei Unfällen beim Saabhändler machen. Mir wirds sonst zu viel Gehample mit den gegnerischen Versicherungen, vor allem bei den Billigheimern von WGV oder HUK24.

Allerdings muß es halt einer von den Guten Saabhändlern sein.
 
@turbo-elch:
der freie kfz-sachverständige legt i.d.r. bei lohn und ersatzteilen die preise der saab-vertragswerkstätten zugrunde. diese muß die versicherung auch zahlen. das ist seit dem sog. porsche-urteil des bgh durch, auf etwas anderes muß sich der geschädigte nicht einlassen!
 
moin zusammen,

erstmal danke fürs mitdenken!

@pauschale: diese liegt bei 25€ und dient den "handlingskosten".
@sanden/danner: wenn die 901 nicht mehr gelistet sind, bedeutet das automatisch, daß die Vers. für ersatz nicht zahlen muß, oder zahlt sie die vorhaltekosten (was bedeutet vorhaltekosten eigentlich?)?

der schaden ist nicht selbst verursacht, sondern bei uns auf dem hof nachts durch schwiegervater verursacht. der ist geständig :biggrin:. war mit nem firmen-rasenmäher passiert. fragt jetzt bitte aber nicht, warum der nun nachts mit dem ding rumgurkt:rolleyes:.

wollte also über den makler der versicherung den reparaturschaden, die pauschale, den "ersatzwagen" (den ich nicht brauche, da ich mich fürs fahrrad entscheiden werde), sowie mögliche verbringungskosten berechnen.

Hab ich etwas vergessen, was man noch berechnet??


grüße
 
Ich kann Dir einen sehr, sehr guten Lackierer norwestlich Hamburgs empfehlen!
Sehr gute Arbeit, schnell, supernett und viele interessante Autos dort zum Anschauen :rolleyes: . Achja, und der Teuerste ist er auch nicht!

Falls Interesse, melde Dich per PN!!!!!
 
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