Erwähnenswert ist, daß die TüV-Eintragungen (=Einzelgutachten) entweder im Ermessensbereich des Gutachters liegen oder auf Basis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt werden.
Diese werden im Normalfalle seitens Fremdherstellern zur Eintragung von Zurüstteilen mitgeliefert. (Felgen, Spoiler, Sportauspuff, etc.)
Leider ist das mitlerweile eine böse Falle.
Dank der EU-Bürokraten-Kacker gibt es eine Reform im Zulassungsgesetz, durch welche die meisten Unbedenklichkeitsbescheinigungen UNGÜLTIG geworden sind.
Selbst namhafte Hersteller von Felgen, die häufig sogar besser als die Originalteile sind, stehen vor dem Problem, daß ihre Produkte nicht mehr eingetragen werden.
Was letztes Jahr noch problemlos und legal möglich war, führt mittlerweile zum Erlöschen der Betriebszulassung...
Dahinter steckt natürlich mal wieder die Lobby der Automobilindustrie, die ausschließlich ihre eigenen mondpreisbehafteten Zurüstteile absetzten will.
Nur diese, ausschließlich mit fahrzeugspezifischer Herstellerfreigabe (=ABE) und EU-Prüfnummer sind noch problemlos und brauchen im Normalfalle auch nicht eingetragen werden.
Also - VOR Kauf von irgendwelchen Teilen prüfen.
Auf jeden Fall die Unterlagen im VORAB vom Händler zusenden lassen und bei den Rostklopfern anfragen, ob die Papiere ok sind.
Dann gibt's keine bösen Überaschungen.