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Horror beim Vertragshändler..............
Angang August 05 habe ich meinen abgemeldeten Cherokee zur Vertragsverkstatt gebracht. Es waren noch 2 Rückrufaktionen offen, die beides die Bremsen betrafen. Bremsscheiben vorne und Hauptbremszylinder mit ABS-Einheit.
Die neuen, vorderen Bremsbeläge müsse ich bezahlen. Was für ein Service !?! Also habe ich vorher, die vorderen und hinteren Beläge erneuert und den Wagen zur Rückrufaktion abgegeben mit den Worten:“Wenn das für mich kostenlos ist, dürfen Sie das machen.“
Ich habe 3 mal am Ende jeder Woche angerufen ob ich den Wagen abholen könnte. Sie seien noch nicht soweit die Teile seien noch nicht da.
Ich habe das 4 Wochen vorher angemeldet mit allen Identdifikationsnr. die sie haben wollten. Ist egal, ist ja abgemeldet.
Nach 7 Wochen bekommen meine Verwandschaft eine Rechnung von dem Autohaus über 300,- Euro mit dem hinweis ab heute 11,-Euro Standgebühr pro Tag. Im übrigen sei das Fahrzeug nicht verkehrsicher ABS bzw. Bremsen defekt. Die 300,-Euro bezogen sich auf arbeiten an den Bremsen.
Meine Verwandschaft hatte den Wagen vor 7 Jahren letztmalig dort zur Reparatur abgegeben. Meine Adresse haben sie wohl verschlampt und in Ihre Datenbank geschaut. Ist mir egal.
Also fuhr ich mit einem Bekannten dort hin um den Wagen abzuholen. Das Autohaus sagt:“Ich solle erst Bezahlen, sonst kein Wagen.“ Ich sage: „Zeigen Sie mir doch bitte mal was Sie gemacht haben.“ Autohaus sagt:“Nein, unser Meister ist beschäftigt, er hat dafür keine Zeit.“ Ich sage:“Ja, da kann ich den Wagen doch gar nicht abnehmen, das ist schade, da fahr ich wieder.“
Mein Bekannter total vor den Kopf geschlagen sagt zu mir im Wagen:“Haben die noch alle Tassen im Schrank.“ Ich antworte:“ Merk dir das und schreib es mit Datum auf.“
Mein Verwandter legte die schreiben des Autohauses über ein Jahr sorgsam beiseite bis das Autohaus Ihn verklagte. Zum Termin erklärte er , den Wagen habe er, vor weit über 6 Jahren verkauft. Er verstehe nicht, warum das Autohaus von Ihm über 5000,- Euro haben möchte.
Auf die Frage des Richters:“ Wem das Auto denn nun gehören würde.“ Antwortete mein Verwannter:“Das müsse doch das Autohaus wissen.“
Damit ist das Autohaus auf die Gerichtsgebühr und die Kosten der wohl gut aussehenden Rechtsanwältin Ihrerseits sitzen geblieben.
Ich bin letzten Sonntag mal bei dem Autohaus vorbei gefahren und habe den gottverlassenen Cherokee auf dem engen Hof mit zugeparkten neuen Kias stehen sehen. Und was soll ich sagen -!- Er ist kein Vertragshändler für Jeep & Chrysler mehr. Er verkauft nun Koreanische Kia. Das gegenüber der Strasse eingezäunte Gelände ist nun leer. Da hat er wohl ein Pachtproblem!
Nun sitzt der Kerl auf eine 10 jährige Aufbewahrungspflicht. Ich habe bis heute keine Rechnung erhalten.
Ich brauch den Cherokee so wiso nur noch im Wald um Holz zu holen oder mal durch den Wald zu jeeeeeppen.
Geht mir auch nur noch darum, das man sein Eigentum nicht so abgenommen bekommt. Den Fahrzeugbrief verlangte er natürlich vergeblich vor Gericht.
Zieht der Paragraph mit der Verjährung, der 2 jährigen Rechnungsstellung noch?
Angang August 05 habe ich meinen abgemeldeten Cherokee zur Vertragsverkstatt gebracht. Es waren noch 2 Rückrufaktionen offen, die beides die Bremsen betrafen. Bremsscheiben vorne und Hauptbremszylinder mit ABS-Einheit.
Die neuen, vorderen Bremsbeläge müsse ich bezahlen. Was für ein Service !?! Also habe ich vorher, die vorderen und hinteren Beläge erneuert und den Wagen zur Rückrufaktion abgegeben mit den Worten:“Wenn das für mich kostenlos ist, dürfen Sie das machen.“
Ich habe 3 mal am Ende jeder Woche angerufen ob ich den Wagen abholen könnte. Sie seien noch nicht soweit die Teile seien noch nicht da.
Ich habe das 4 Wochen vorher angemeldet mit allen Identdifikationsnr. die sie haben wollten. Ist egal, ist ja abgemeldet.
Nach 7 Wochen bekommen meine Verwandschaft eine Rechnung von dem Autohaus über 300,- Euro mit dem hinweis ab heute 11,-Euro Standgebühr pro Tag. Im übrigen sei das Fahrzeug nicht verkehrsicher ABS bzw. Bremsen defekt. Die 300,-Euro bezogen sich auf arbeiten an den Bremsen.
Meine Verwandschaft hatte den Wagen vor 7 Jahren letztmalig dort zur Reparatur abgegeben. Meine Adresse haben sie wohl verschlampt und in Ihre Datenbank geschaut. Ist mir egal.
Also fuhr ich mit einem Bekannten dort hin um den Wagen abzuholen. Das Autohaus sagt:“Ich solle erst Bezahlen, sonst kein Wagen.“ Ich sage: „Zeigen Sie mir doch bitte mal was Sie gemacht haben.“ Autohaus sagt:“Nein, unser Meister ist beschäftigt, er hat dafür keine Zeit.“ Ich sage:“Ja, da kann ich den Wagen doch gar nicht abnehmen, das ist schade, da fahr ich wieder.“
Mein Bekannter total vor den Kopf geschlagen sagt zu mir im Wagen:“Haben die noch alle Tassen im Schrank.“ Ich antworte:“ Merk dir das und schreib es mit Datum auf.“
Mein Verwandter legte die schreiben des Autohauses über ein Jahr sorgsam beiseite bis das Autohaus Ihn verklagte. Zum Termin erklärte er , den Wagen habe er, vor weit über 6 Jahren verkauft. Er verstehe nicht, warum das Autohaus von Ihm über 5000,- Euro haben möchte.
Auf die Frage des Richters:“ Wem das Auto denn nun gehören würde.“ Antwortete mein Verwannter:“Das müsse doch das Autohaus wissen.“
Damit ist das Autohaus auf die Gerichtsgebühr und die Kosten der wohl gut aussehenden Rechtsanwältin Ihrerseits sitzen geblieben.
Ich bin letzten Sonntag mal bei dem Autohaus vorbei gefahren und habe den gottverlassenen Cherokee auf dem engen Hof mit zugeparkten neuen Kias stehen sehen. Und was soll ich sagen -!- Er ist kein Vertragshändler für Jeep & Chrysler mehr. Er verkauft nun Koreanische Kia. Das gegenüber der Strasse eingezäunte Gelände ist nun leer. Da hat er wohl ein Pachtproblem!
Nun sitzt der Kerl auf eine 10 jährige Aufbewahrungspflicht. Ich habe bis heute keine Rechnung erhalten.
Ich brauch den Cherokee so wiso nur noch im Wald um Holz zu holen oder mal durch den Wald zu jeeeeeppen.
Geht mir auch nur noch darum, das man sein Eigentum nicht so abgenommen bekommt. Den Fahrzeugbrief verlangte er natürlich vergeblich vor Gericht.
Zieht der Paragraph mit der Verjährung, der 2 jährigen Rechnungsstellung noch?