Viggen Rescue Kit und Kupplungstauch: MFK-Kompatibilität in der Schweiz?

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Viggen Rescue Kit und Kupplungstauch beim 900II: MFK-Kompatibilität in der Schweiz?

Hallo zusammen,

Ich möchte mich zuerst ganz kurz vorstellen: Mein Name ist Georg, ich komme aus der Schweiz und möchte mir eventuell demnächst einen NG900/900II zulegen (kann den Autoscout-Link posten, falls es jemanden wundernimmt). Falls das zustande kommen sollte, würde ich definitiv die Kupplung (ist JG 94, hat also die miese Kabelkupplung, sie ist auch stark verklemmt) durch die spätere, hydraulische Version austauschen und auch sonst noch einiges auf-/ausbessern. Unter anderem schiele ich auf die Viggen Rescue Kits, die von Abbott und Taliaferro (GenuineSaab, basiert in Amerika) angeboten werden, da diese das Handling offenbar sehr stark verbessern. Meine Frage an die Schweizer des Forums ist nun: Wie macht man das mit der MFK? Kann man solche Sachen ohne CH-Gutachten/Beiblätter eintragen lassen oder müsste man das "schwarz" machen? Ich würde nur seeehr ungern mit nicht eingetragenen Modifikationen rumfahren, aus Versicherungsgründen und so. Auf der anderen Seite wäre es sehr schade, nicht das ganze Handling-Potential aus dem Auto holen zu können. Ich habe gesehen, dass Benutzer Marco so ein Viggen-Kit an seinem 900II hat, ich habe etwa 3 mal versucht, ihm eine PM zu schicken, bin aber nicht sicher ob das geklappt hat, da ich keine Bestätigungsmeldung gesehen habe und nichts im Postausgang habe, darum poste ich jetzt einfach mal diesen Thread.

Und für den Fall, dass sich jemand besonders gut mit den ganzen schweizerischen Bestimmungen zu Modifikationen auskennt: Sehe ich das richtig, dass ich für ein einfaches Chiptuning sowie einen Auspuff und ein Fahrwerk jeweils ohne bestehende CH-Zulassung (gibt's sowas überhaupt für den 900II? Falls ja, welche Teile wären empfehlenswert? Ich habe nirgends Infos zum Thema gefunden...) irgendwas um die 6000 CHF für eine völlig unnötige und masslos überteuerte Testbatterie im DTC zahlen müsste, damit die Karre dann auch legal ist? Oder gilt das nur bei Leistungssteigerungen über 20% und unter 20% kann man das im STVA abnehmen lassen?

PS: Ich hoffe, das ist das richtige Unterforum für diesen Thread...


Edit: Mir ist gerade noch eine Frage in den Sinn gekommen: Bei dem Saab, den ich im Auge habe, geht das Schalten ziemlich streng und fühlt sich recht unpräzise an. Ist das normal, und falls nicht, kann das von der schlechten Kupplung herrühren? Weil wenn das Getriebe dann auch noch im Eimer ist, kaufe ich das Ding eh nicht, neue Getriebe kosten 1500 CHF oder so und ich glaube nicht, dass ich die Teile für einen Rebuild finden kann. (Das ist nun eher ne Frage für den Technikbereich, aber der Thread steht nun mal)
 
Ich hab gleich noch eine Frage: Gibt es das original Saab-Dokument mit der Anleitung für die Kupplungs-Konversion irgendwo (als PDF, nicht eingescannt)? Ich finde nur gescannte Versionen, bei denen die Hälfte des Texts unleserlich und die andere Hälfte abgeschnitten ist... Wo kriegt man diese ganzen "recall-bulletins" als nicht-Vertragshändler im Original? Würde auch zahlen...
 
Könnte das einer der Mods bitte in das richtige Unterforum verschieben?
 
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