finde diese regelung aber bei weitem sinnvoller als " bei verdacht mal ein magazin in richtung des verdächtigen verballern, dann nachfragen"
meiner meinung nach sollte ausser der polizei keiner das recht haben eine feuerwaffe bei sich zu führen, schon gar nicht private sicherheitsdienste. ohne jetzt irgendjemand beleidigen zu wollen, aber ich kenne zwei typen aus der branche und beide flogen beim psychologischen eignungstest für die policeacadamy durch, arbeiten jetzt bei einer sicherheitsfirma und rennen den ganzen tag mit geladener waffe durch die gegend- da fühl ich mich gleich viel sicherer...
Natürlich verstehe ich Deine Bedenken und ich teile sie ja auch, aber : wer in der Öffentlichkeit eine Waffe bei sich trägt, benötigt einen Waffenschein. Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes haben in der Regel keinen eigenen Waffenschein, sind aber teilweise auf dem Waffenschein des Firmeninhabers mit eingetragen, dann dürfen sie jedoch nur in einem eingefriedetem Grundstück z.B. Bundeswehrareal eine Waffe ( des Betriebsinhabers ) dort tragen. Ausnahme und davon gibt es sehr wenige, sind Personenschutz ( nachweisbarer Auftrag muß dem Ordnungsamt vorliegen ) oder Geldtransportfahrer, welche aber dann einen Waffenschein haben müssen.
Als Betriebsinhaber eines Sicherheitsunternehmens kenne ich mich mit diesen Dingen bestens aus und Du kannst mir glauben, es ist nicht alles eine Waffe, was auch so aussieht, aber selbst eine Nachbildung ist für Sicherheitspersonal grundsätzlich verboten.
Von der Qualität des Personales auf diesem Gebiet kann man getrost 90 % als bekloppt bezeichnen. Wichtigtuer und Leute mit Geltungsbedürfnis streben gerne in diese Berufsgruppe, gute Leute sind echt nicht leicht zu finden.
Also, ich denke, Du brauchst Dir keine unnötigen Gedanken machen, es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Übrigens hat mein Sohn gerade seine Prüfung zur selbständigen Führung eines Betriebes des Bewachungsgewerbes erfolgreich abgeschlossen. Von 27 Prüflingen sind 17 mit Pauken und Trompeten durchgefallen. Daß sagt schon alles.
In all den Jahren, in welchen ich im Dienst war, bin ich persöhnlich noch nie in die Lage gekommen, daß ich eine Waffe überhaupt hätte gerechtfertigt zum Einsatz hätte bringen müssen. Wenn ich nicht in der Lage bin, ohne Waffe meine dienstlichen Pflichten durchzusetzten, dann bin ich fehl am Platz. Doch wie gesagt, daß ist nur meine persöhnliche Meinung.
Aber die Rechtsprechung duldet den von Dir befürchteten Zustand ja eh nicht. Also besteht keine Sorge.
Aber mal ganz am Rande erwähnt, eine Waffe zu tragen, bedeutet auch wöchentliche Übung damit auf der Schießanlage. 200 Schuß sind da schnell weg und dieses kann sich ein Angestellter ja nicht einmal finanziell leisten. Daß betrifft jetzt nur mal die Pistole, daß ganze geht aber dann mit dem ZG1 ( Gewehr ) weiter. 2 Stunden Schießübung , in 8 Sekunden 5 Schuß auf 400 Meter . Kostenfaktor : 1 Euro 70 pro Schuß. Glaubst Du noch, daß die beiden Deppen Waffenträger sind ? Weil zum Tragen der Waffe braucht jeder ein Schießbuch ( Nachweis des Trainings ).
Leute, die damit rumprahlen, lügen zu 99%, denn wenn sie die Bestimmungen kennen würden, könnten sie doch nicht solchen Mist erzählen.
Du kannst also beruhigt Dich sicher fühlen, die Polizei hat auch für solche Dinge die Augen gaaaaanz weit offen.
Beruhigende Grüße
Detlef