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Ich glaube die Feldnummern sind gleich. Muesste ich aber nachschauen.
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Du hast Recht in der ZulBesch II steht nichts dergleichen... Sieht so aus, als ob Teil II mehr der administrative und Teil I mehr der technische, bzw. zum Betrieb notwendige Teil ist.
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Die allgemeinen Daten stehen in der ABE/ECE, und die ist ja verzeichnet.Und wie kommen dann die Daten in den Teil I? Werden die zu jedem einzelnen Auto gespeichert?
Das heißt doch für den Besitzer, wenn der Teil 1/Fahrzeugschein verloren ist, hat er keine Info über bestimmte Daten mehr und auch keinen Nachweis.
Das könnte allerdings problematischer sein.. Ist bei mir auch der Fall, bisher war's kein Problem.Bei meinem 9000 z.B. wurde die Schadstoffnummer von 26/Euro 2 auf 30/D3 geändert. Davon steht aber im Brief nix.
Ich hab von der Zulassungsstelle den entwerteten Brief zurückbekommen.Sollte man sich wohl auf jeden Fall eine Kopie vom Teil I machen.
Die Felgen waren nie eine Pflichtangabe, wenn überhaupt, standen sie nur in den Bemerkungen. Wenn ich nicht irre entsprechen die neuen Papiere einer EU Vorlage und werden sich somit so schnell nichtmehr ändern.Inzwischen steht noch eine Reifengröße drin, aber noch nicht mal mehr die Felgen, also sowieso schon überflüssig.
Nein, das denke ich nicht, sondern die Rad-/Reifenkombinationen, die in der ABE, bzw ECE aufgeführt werden, oder solche, die extra eingetragen sind. Hab mich kürzlich noch mit einem TÜV- Menschen darüber unterhalten.Man darf also vereinfacht gesagt alle Felgen und Reifen draufmontieren, die nicht seitlich überstehen und beim Lenken nicht am Radkasten
das stimmt, also hat sich im Prinzip nichts geändert.schrammen... Auch beim alten Schein waren die Angaben zu den Reifen und Felgen nicht abschließend, auch da waren von der ABE von Saab schon mehr Kombinationen erlaubt...
Die allgemeinen Daten stehen in der ABE/ECE, und die ist ja verzeichnet.
Ich hab von der Zulassungsstelle den entwerteten Brief zurückbekommen.
Die Felgen waren nie eine Pflichtangabe, wenn überhaupt, standen sie nur in den Bemerkungen. Wenn ich nicht irre entsprechen die neuen Papiere einer EU Vorlage und werden sich somit so schnell nichtmehr ändern.
Nein, das denke ich nicht, sondern die Rad-/Reifenkombinationen, die in der ABE, bzw ECE aufgeführt werden, oder solche, die extra eingetragen sind. Hab mich kürzlich noch mit einem TÜV- Menschen darüber unterhalten.
Ja und Nein. Ja bzgl. ABE, alles was danach zulässig ist, ist zulässig. Nein bzgl. "extra eingetragen": Es wird nichts mehr extra eingetragen! In den Bemerkungen stehen keine Felgen- oder Reifengrößen mehr! Die "neuen Scheine" sollen diesbezüglich entlastet werden, es gibt nur noch eine Reifengröße unter 15.1, 15.2.
TÜV-Menschen... Hmm...![]()
Ich hab von der Zulassungsstelle den entwerteten Brief zurückbekommen.
Die reifengrössen werden bei uns in Rhein Main wieder wie früher unten ind die Zusatzkolumne eingetragen.
Ich bin sicher, dass ich es so gehört habe.... Aber da scheint zwischen den Zulassungsstellen eh eine Diskrepanz zu herrschen.
Was muss man anschluren um ein Fahrzeug mit LPG Anlage aus einem EU-Land zu importieren und zuzulassen ?
CoC, Kaufvertrag, LPG-Abasbescheinigung über Anlage/Fahrzeug ?
sonst ?
Aber was ist das für ein System wo man ein entwertetes Dokument braucht, um ein gültiges praktikabel zu machen?
Ein schwachsinniges das machen die nur bis sie endlich ein einheitliches System gefunden haben.
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