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Hallo Forum.
Nachdem ab April 2015 Autos ohne TÜV kein 5-TageKennzeichen mehr erhalten können, rücken andere Lösungen in der Vordergrund.
Grundsätzlich ist es ja zulässig, im Rahmen des Zulassungsverfahrens mit einem noch nicht zugelassenen Auto zum nächsten TÜV zu fahren.
Soweit ich herausbekommen habe, unterliegt das folgenden Bedingungen:
1. Kennzeichen sind reserviert und die nicht gestempelten Kennzeichen sind am Auto angebracht.
2. Es existiert eine Versicherungsbestätigung die Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen ausdrücklich erlaubt.
3. Fahrten zum TÜV sind nur ortsnah zulässig.
Meine Fragen:
1. Wie lange darf sich das Zulassungsverfahren hinziehen? Für eine Nachprüfung beim TÜV habe ich ja vier Wochen Zeit, für die Zulassung auch?
2. Was passiert, wenn ich es mir anders überlege und nach der Vorführung beim TÜV beschließe, das Auto nicht zuzulassen, z.B. weil die Mängel eine Zulassung unrentabel erscheinen lassen.
3. Was ist ortsnah bzw zu welchem TÜV darf ich fahren, nur zum nächsten oder auch zu einem entfernteren innerhalb des Zulassungsbezirks?
4. Was ist bei Saisonkennzeichen als "im Rahmen des Zulassungsverfahrens" anzusehen? Ich will das Auto im März zum TÜV fahren und zulassen, Saison soll aber erst im Mai beginnen und die Kennzeichen haben auch die Saison Mai/November.
Kann jemand meine Fragen beantworten?
Und falls meine Aussagen fehlerhaft sind, bitte ich um Korrektur damit keine Fehlinfos weitergegeben werden.
Danke und Grüße
Ralf
Nachdem ab April 2015 Autos ohne TÜV kein 5-TageKennzeichen mehr erhalten können, rücken andere Lösungen in der Vordergrund.
Grundsätzlich ist es ja zulässig, im Rahmen des Zulassungsverfahrens mit einem noch nicht zugelassenen Auto zum nächsten TÜV zu fahren.
Soweit ich herausbekommen habe, unterliegt das folgenden Bedingungen:
1. Kennzeichen sind reserviert und die nicht gestempelten Kennzeichen sind am Auto angebracht.
2. Es existiert eine Versicherungsbestätigung die Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen ausdrücklich erlaubt.
3. Fahrten zum TÜV sind nur ortsnah zulässig.
Meine Fragen:
1. Wie lange darf sich das Zulassungsverfahren hinziehen? Für eine Nachprüfung beim TÜV habe ich ja vier Wochen Zeit, für die Zulassung auch?
2. Was passiert, wenn ich es mir anders überlege und nach der Vorführung beim TÜV beschließe, das Auto nicht zuzulassen, z.B. weil die Mängel eine Zulassung unrentabel erscheinen lassen.
3. Was ist ortsnah bzw zu welchem TÜV darf ich fahren, nur zum nächsten oder auch zu einem entfernteren innerhalb des Zulassungsbezirks?
4. Was ist bei Saisonkennzeichen als "im Rahmen des Zulassungsverfahrens" anzusehen? Ich will das Auto im März zum TÜV fahren und zulassen, Saison soll aber erst im Mai beginnen und die Kennzeichen haben auch die Saison Mai/November.
Kann jemand meine Fragen beantworten?
Und falls meine Aussagen fehlerhaft sind, bitte ich um Korrektur damit keine Fehlinfos weitergegeben werden.
Danke und Grüße
Ralf
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