Wie es nun sein kann, dass es es einmal BSR ohne TÜV und dann wiederum mit TÜV gibt erschliesst sich mir jedoch nicht.
Rechtlich betrachtet wäre es dann so, sollte man ohne Eintragung in den Papieren angezeigt werden, wäre vermutlich (je nach Richter) eine Einstellung des Verfahrens die Folge, da man lediglich ein zugelassenes Produkt nicht hat eintragen lassen. So ist zumindest meine Erfahrung vor dem AG Augsburg, damals betraf es einen Auspuff, der in meinem Fahrzeugbrief (Triumpf Spitfire mit Endtopf vom GT6) nicht eingetragen war.
Das mit dem TÜV ist simpel:
Wenn es Saabs ab Werk (z.B. auch mit Hirsch) gibt, die X-PS ohne Änderungen der Bremsanlage oder des Fahrwerks haben, dann kann man im Prinzip mit jedem Tuning bis X-PS per Einzelabnahme eintragen lassen.
Das kostet dann zwar richtig Knete (vermutlich 1000-2000 Euronen), weil das Auto auf nen Prüfstand muss plus das Durcharbeiten der ganzen Unterlagen, ist aber machbar! (Ob das Getriebe abfliegt oder der Motor hoch geht, ist dem TÜV wurscht)
Wenn nun irgendein Tuner das für das Chiptuning xy bei z.B. einem 9-5 2,3t machen lässt und mit dem Prüfer "gut kann", dann kann er im Prinzip jeden weiteren 9-5 2,3t mit Chiptuning xy bei diesem Prüfer per Sonderabnahme für 80 Euro durch den TÜV bringen.
Bedeutet natürlich im Umkehrschluss: Selbst wenn er 400 Euro für den Einbau mit Tüv-Abnahme zusätzlich zum BSR-Preis verlangt, braucht dieser Tuner mal mindestens 10 Kunden mit einem 9-5 derselben Baureihe und demselben Basistriebwerk für dasselbe Tuning, bis er überhaupt mal die Kosten für das TÜV-Geschnodder wieder raus hat und weil ein 9-5 nunmal kein Golf ist, geht das kaum einer an, zumal Hirsch das ja ganz offiziell über Saab anbietet.
Trotz allem ist es rechtlich leider nicht so, sondern allenfalls Glück wenn der Staatsanwalt das einstellt! Sind abnahmepflichtige Bauteile nicht eingetragen, dann entfällt die Betriebserlaubnis für das Auto und somit ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis, Punkt! Ob die Teile eintragungsfähig wären oder nicht, interessiert da keinen Menschen, da die Betriebserlaubnis so oder so entfallen ist und von dir hätte neu beantragt werden müssen!
Lediglich beim damit auch automatisch entfallenen Versicherungsschutz, könnte man in einem langwierigen und sehr teuren Prozess evtl. nachweisen, dass der Unfall sich auch ohne die Änderungen ereignet hätte, bzw. diese Änderungen "pauschal" eintragungsfähig gewesen wären, also ohne dass der Prüfer irgendetwas am Fahrzeug hätte "in Augenschein" nehmen müssen. Dann
könnte ein Richter die Haftpflicht zum Zahlen verdonnern, bzw. deren Regress ablehnen, die Kasko aber muss selbst dann nicht zahlen, da diese das "neue" Risiko auch hätte ablehnen oder nur gegen Mehrpreis versichern können.
Von daher:
Hände weg von irgendwelchen "hätte, wäre, wenn"-Aussagen, was die Justiz bei nicht eingetragenem Chip-Tuning betrifft! Das ist ganz Eindeutig fahren ohne Betriebserlaubnis, plus Fahren ohne Versicherungsschutz und zumindest die Kasko ist in jedem Fall leistungsfrei!