Hallo zusammen,
ich habe einen Saab mit zusätzlicher LPG-Anlage im Auge, den ich mir ggf. kaufen möchte.
Nun habe ich einen Tiefgaragenplatz und in dem Mietvertrag heisst es "Mit Druckgas (z.B. Propan, Butan usw.) betriebene KFZ dürfen in Sammelgaragen nicht abgestellt werden".
Da ich von dem ganzen Gasthema keine Ahnung habe, erscheint meine Frage einigen vielleicht banal: interpretiere ich das richtig, dass LPG-Fahrzeuge also nicht einfahren dürfen, weil LPG = Propan o. Butan?
Gruß
ich habe einen Saab mit zusätzlicher LPG-Anlage im Auge, den ich mir ggf. kaufen möchte.
Nun habe ich einen Tiefgaragenplatz und in dem Mietvertrag heisst es "Mit Druckgas (z.B. Propan, Butan usw.) betriebene KFZ dürfen in Sammelgaragen nicht abgestellt werden".
Da ich von dem ganzen Gasthema keine Ahnung habe, erscheint meine Frage einigen vielleicht banal: interpretiere ich das richtig, dass LPG-Fahrzeuge also nicht einfahren dürfen, weil LPG = Propan o. Butan?
Gruß