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Gibt es auch bei VHV.
Dann allerdings nur auf EINEN Fahrer beschränkt, völlig praxisfremd also.
Sehe ich auch so - zumal bei diesen "Ein-Mann" Verträgen der Versicherungsschutz bei einem anderen Fahrer wirklich nur im medizinischen Notfall gewährleistet ist.
Also nicht einfach mal ... habe zuviel getrunken, fahre Du bitte ....
Wenn man dann noch bei einer Direkt-Versicherung ist, dann kann man auch im nachhinein nichts mehr drehen ....